Volltext: Braunauer Heimatkalender 1921 (1921)

Nachnahme«Sendungen. 
Nachnahmesendungen Bei Wert¬ 
briefen oder Paketen Bis 2000 K 
möglich. Aufgabe in Paketen mit 
Besonders für den Nachnahmedienst 
eingerichteten Postbegleitadress en, 
welche mit einer Postanweisung für 
den eingezogenen Betrag verbunden 
sind. Frankozwang. Der ABsender 
hat Bei der AufgaBe außer den 
Gebühren für die Sendung selbst 
die Vorzeigegeblihr von 80 h für 
jede Sendung zu entrichten. Der 
eingezogene Betrag wird gegen Ab¬ 
zug der Gebühr wie für eine ge¬ 
wöhnliche Postanweisung vom ein¬ 
gezogenen Betrage übermittelt. 
Dringende Pakete dürfen 
nicht schwerer als 5 Kilogramm 
fein und nach keiner Richtung mehr 
als 60 Zentimeter messen. Außer 
den sonstigen Gebühren hat der Ab¬ 
sender eine besondere Gebühr von 
3 K sür jedes Paket zu entrichten. 
Die dringende Behandlung von 
Paketen schließt die Beförderung 
mit den schnellsten Postbeförderungs¬ 
Gelegenheiten und die Eilzustellung 
in sich. ." 
meter haben, 5. welche unter Druck 
leicht Schaden erleiden, 6. welche 
sich überhaupt nicht leicht mit an¬ 
deren Sendungen verladen lassen. 
Sperrgutsendungen werden mit be¬ 
sonderer Sorgfalt versendet. 
Der Paketen - Franko- 
zwang. Gewichtsgebühr bis 5 
Kilogramm K 5'—, von 5 Bis 
10 Kilogramm K 10'—, von 10 
bis 15 Kilogramm K 15—, von 
15 Bis 20 Kilogramm K 20 —. 
Für ein sperriges Paket erhöht sich 
die Gewichtsgebür um die Hälfte. 
Wertgebühr bei Wertangabe K150 
für je 600 K des angegebenen Wertes 
oder den angefangenen Teil davon. 
Postanweisungen. (Franko- 
zwang.) Höchstbetrag einer Post¬ 
anweisung K 2000'—. Gebühr 
für je 200 Kronen 1 K. 
Telegraphische Posten* 
Weisungen. Gebühr wie für eine 
gewöhnliche Postanweisung, dann 
die Gebühr für das Postanweisungs- 
Telegramm und Eilzustellgebühr, 
wenn die Postanweisung nicht post' 
lagernd adressiert ist. 
Telegrammgebühren 
Eintragung einer gekürzten Tele¬ 
grammadresse beträgt in Wien per 
Jahr 500 K, in anderen Orten 
200 K. 
Dringende Telegramme die drei¬ 
fache Gebühr eines gewöhnlichen 
gleichen Telegrammes. 
Im Inlands serkehr beträgt die 
Gebühr für jedes Wort eines ge¬ 
wöhnlichen Telegrammes 40 h. Die 
Mindestgebühr für ein Telegramm 
4 K, die Gebühr für die Aus¬ 
fertigung eines Telegramm Aufgabe¬ 
scheines 1 K. Die Gebühr für die 
Telrphsngrbühren. 
Vorgespräche 1 K. Ferngespräche: 1. Zone 4 K, 2. Zone 6 K, 
3. Zone 10 K.
	        
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