Volltext: III. Jahrgang 1906 (III. Jahrgang 1906)

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nebst den Geld stiften und dem Kuchldienste, zusammen mit 
13 fl. 14 kr. 1 h jährlich zu beziehen hatte, dann in Betreff 
der dem Stifte vermöge des Schenkungsbriefes der Kaiserin 
Margarethe vom Jahre 1351 aus dem Weilharter Forst nebst 
dem Bedarf an liegendem und windfälligem Holze jährlich 
zustehenden 300 Fuder Holzes und der bei dem Kirchlein 
St. Radegund aufgebürdeten Patronatslasten folgender Ver¬ 
gleich geschlossen: 1. Dem Stifte werden zur Vergütung 
des seit dem Jahre 1786 ausständigen Getreidezehents mit 
Inbegriff der. Geldstiften und des Kucheldienstes jährlich 
500 fl., folglich für 6 Jahre 3000 fl., dann wegen des dem¬ 
selben seit 1782 nicht mehr verabfolgten Holzes für jedes 
Jahr 500 fl., somit 5000 fl., zusammen 8000 fl. RW. = 
6666 fl. rh. 40 kr. aus den Herrschaft Braunauer Renten 
hinausbezahlt, 2. für die Zukunft gegen Einziehung vor¬ 
gedachter Gebühren zur vollkommenen Entschädigung des 
Stiftes demselben die in Österreich unter der Enns, VUMB. 
liegende k. k. Landespfarre Hayderstorf am großen Kamp, 
dann im Innviertel die Pfarre zu Ostermieting cum com- 
modo et onere zu fortwährender Besetzung mit einem seiner 
Stiftsgeistlichen und mit der Versicherung, daß solche weder 
jetzt noch künftig mit neuen, ungewöhnlichen oder andern 
als jenen Lasten, welchen sich jeder Pfarrer der k. k. Erb¬ 
lande zu fügen hat, würde beschwert werden, auf beständige 
Zeiten unwiderruflich abgetreten und übergeben. 3. Weil 
diese Pfarren gegenwärtig besetzt sind, werden dem Stifte 
Raitenhaslach von dem Jahre 1792 angefangen, bis sich 
die Erledigung einer oder der andern der beiden Pfarren 
ergeben wird, jährlich 800 fl. RW. = 666 fl. rh. 40 kr. aus dem 
obderennsischen Religionsfond in halbjährigen Fristen erfolgt 
werden. Jeder dieser Pfarrer hat sich sowohl der Konkurs¬ 
prüfung als allen übrigen für die in k. k. Erblanden an ge¬ 
stellten Seelsorger bestehenden Vorschriften ohne Ausnahme 
zu unterwerfen. Das Stift trägt die Patronatslasten von 
beiden Pfarren sowie von St. Radegund. 
Als der Pfarrer zu Ostermieting, der Exjesuit Ignaz 
v. Lippert, am 28. Jänner 1793 gestorben war, entschloß 
der Kaiser (dd. Wien, 29. November 179 3), um einer¬ 
seits den Vergleich aufrecht zu erhalten, anderseits nichts 
gegen die allgemeinen höchst wichtigen Verordnungen ge¬ 
schehen zu lassen, mithin die Anstellung eines „unauf¬ 
geklärten, diesseitigem Land aus Nationalhaß abgeneigten 
Bayern auf die Pfarre Ostermieting zu vermeiden, daß das 
Stift angewiesen werden solle, die Pfarre durch einen mit 
den vorschriftsmäßigen Eigenschaften versehenen Provisor 
durch 4 oder 5 Jahre versehen zu lassen, inzwischen einen 
jungen Stiftsgeistlichen auf die Wiener Universität ad studia 
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