Volltext: II. Jahrgang 1905 (II. Jahrgang 1905)

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sollte.1) Trotzdem vergingen noch Jahrzehnte, bis die 
kirchlichen Verhältnisse des Innviertels in die Bahnen 
des Trienter Konzils geleitet waren. 
Bemerkungen zum Geldwerte in der Mitte des 
XVI. Jahrhunderts. 
Nachstehende Zusammenstellung soll einige iVnhaltspunkte 
geben zur Beurteilung der im Visitationsberichte vorkommenden 
Geldangaben. 
1 Pfund ( //) galt in Bayern und Österreich 8 Schillinge (ß) 
a 30 Pfennige (^ ). 
Im täglichen Verkehre bediente man sich des Guldens und 
der Kreuzer. In der Mitte des 16. Jh. hatte der rheinische Gulden in 
Münze 60 kr. oder 15 Batzen, der Taler 68 kr., der rh. Goldgulden 
72 kr. (Reichs-Archiv München, Fürstensachen. Tom. XXIII.) 
Im Jahre 1559 gab man für den Silbergulden (Taler) 72 kr., 
für den rh. Gulden 75 kr. 
Auf 1 fl. gingen 7 sol. schwarzer Münze oder 8 sol. ^ 
weißer Münze. 
Das Pfund verhielt sich zum Gulden wie 8:7 (Riezler VI 48). 
Im Jahre 1534 galt der Passauer-, Öttinger- und Augsburger- 
Batzen 13 <) schwarzer Münze oder V IG des rh. Guldens. 
Genauere Angaben über Kost und Lohn der damaligen Zeit 
enthält die Bayrische Landes-Ordnung des Jahres 1553 (fol. 160 ff.) 
Aus derselben ersehen wir, daß man für die Kost, die man 
den Maurern und Zimmerleuten während eines Tages zu geben 
hatte, durchschnittlich 10 7' rechnete. Die übliche Kost dieser 
Arbeitsleute bestand in einer Suppe zum Frühstück, einem Mittag¬ 
mahl, einem Jausenbrot (ohne Käse) und einem Nachtmahl. Bei 
letzterem sollte ihnen aber weder Bier noch Wein gereicht werden. 
Berechnet man darnach den Aufwand für die Verköstigung einer 
Person während eines ganzen Jahres, so betrug derselbe c. 17 fl. 
Bei den Dachdeckern wurde für die Kost täglich 6 V gerechnet; 
die Jahresausgabe betrug in diesem Falle c. 10 fl. 
Wie aus dem Visitations-Bericht ersichtlich ist, wurden die 
Auslagen für die Verpflegung eines Kooperators im Jahr eben¬ 
falls auf 10 fl. geschätzt. 
Bei den Maurern wurde der Lohn im Sommer (vom Tage des 
hl. Gregor bis zum St. Michaelstage) für eine Arbeitszeit von 4 Uhr 
früh bis 7 Uhr abends in folgender Weise festgesetzt: für den 
Ö Abgedruckt bei Ivnöpfler a. a. O. iVktenstiicke Nr. IV 
18-77. 
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