Volltext: I. Jahrgang 1904 (I. Jahrgang 1904)

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hat Hannß Gering vermeldet, die weil es nit anderst sein 
khan, daß die an ihr seel sälligkeit sollen verhindert werden, 
die nuhn mehr schier umb all ihren bettl khornen, so wollen 
sie leih und guet alles heg ein ander lassen, dan der khayser 
und der landshauptman weren inen die seel nit nemen 
khünen; es soll auch dem predicanten nichts laides zue 
Ottenßhaimh widerfaren, die weil er im markht ist, sonder 
in sghuzen mit leih und guet, und wan der von Wilhering 
hundert pfaffen da einsezte, so gehe er nit zu ihnen, laß 
ims auch nit wehren, wan das khirchel als das spittall offen 
ist, so gehe er hinein, dan er nit verstehen kliunt, waß die 
pfaffen plapezen. Original. 61. 
1600, Oktober 16, Linz. Der Landeshauptmann 
Hans Jakob Löbl Freiherr auf Greinburg an den Kaiser: 
Der Bericht, den Erasmus von Starhemberg am 8. September 
dieses Jahres an E. Mt. gerichtet hat, vermag ihn nicht zu 
rechtfertigen. Gerade das Wesentlichste ist darin über¬ 
gangen, nämlich die Tatsache, daß die Spitalkirche zu Ottens- 
heim nie pfarrliche Rechte gehabt und erst Erasmus von 
Starhemberg, den Spuren seiner Vormundschaft folgend, sich 
unterstanden hat, daselbst eine neue Pfarre zu errichten 
und auf sie die Rechte der alten zu übertragen. Dadurch 
hat er ohne Zweifel die Religionskonzession weit über¬ 
schritten und mit Recht verwirkt; denn in ihr ist den zwei 
Ständen ganz deutlich verboten, den Katholiken geistlichen 
und weltlichen Standes Gewalt anzutun und sie in ihrem 
zeitlichen Einkommen zu schädigen. Was die Landeshaupt¬ 
mannschaft verfügt hat, ist daher mit Recht verfügt worden; 
was sich aber Erasmus von Starhemberg gegen ihre Ver¬ 
ordnungen erlaubt hat, kann nur als ein strafbarer Frevel 
bezeichnet werden. Wenn er geltend macht, ich sei ohne 
vorherigen Prozeß vorgegangen, so ist das ein leichtfertiger 
Einwand, denn ich habe mich streng an die kaiserlichen 
Erlässe über die Restitution entzogenen pfarrlichen Ein¬ 
kommens gehalten. Konzept, 62. 
1600, November 1. Die Verordneten des Herren- und 
Ritterstandes an den Statthalter Hanns Jakob Löbl Frei¬ 
herrn auf Greinburg: Wie wir vernommen haben, ist am 
14. Oktober dieses Jahres der Landrichter mit vier Bewaff¬ 
neten nach Ottensheim gekommen, um jene Bürger, die zu 
der zuerst für den 11., dann für den 13. Oktober an- 
beraumten Tagsatzung auf Anordnung der Stände nicht 
erschienen 'sind, ins Gefängnis abzuführen. Wir protestieren 
gegen diese Verletzung der ersten Instanz. 
Original mit dem aufgedrückten Jörgerschen Secret- 
siegel. 63.
	        
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