Volltext: I. Jahrgang 1904 (I. Jahrgang 1904)

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schuldigem Gehorsam. Sie antworteten, nicht sie, sondern 
die Herren von Starhemberg hätten mit dem Prädikanten 
und der Spitalkirche zu schaffen, beschwerten sich über 
Behelligung mit Landsknechten, über Beeinträchtigung ihrer 
Gewissen und erklärten, sich ohne Vorwissen ihrer Herrschaft 
in nichts einlassen zu können. Als ich fragte, von wem 
die Spitalkirche geöffnet worden sei, behaupteten sie, es 
were inen nichts darumben bewust, allein als man vorgestern 
darinen geleit, der Herr von Starnberg zum gebet hinein 
gangen, wem sie auch thails dar zue khumen, wie auch 
Hannß Gering absonderlich dailes unverantwurtliche reden 
außgoßen, ander andern vermelt, ich were nach meiner ver¬ 
richten sperr nit auß deß richters hauß gewest, so het man 
die petschaft weckh gerißen, und sie dem predicanten nichtes 
zuefiegen lassen, weil er im markht ist. Zwischen diser 
Verrichtung hob ich durch einen alhie geschwornen botten 
dem predicanten den von E. G. außgehunden bevelch zue 
seiner wonung, welche gespert gewest, geschickht, den an- 
zunemen begert. Ein man und sein weih, deren er nit khent, 
ob es der predicant und sein weib gewest oder nit, über daß 
fenster abgeschrien, sie nemen nichts an, daß wer ein frey 
hauß, habe nichts mit dergleichen Sachen zue thuen, die wollen 
sechen, ob man in ein gwalt erweißen wolt. Darauf der bott 
verursacht, solchen bevelch ander die haußthier, ein stain 
darauf, zue legen, und dabey ruehen lassen. Hirüber ich 
sambt dem botten und meinem diener zu dem spittal khirchel, 
daß ordenlich verpetschiert, den schlißel dazu beim spitl- 
khnecht abzufordern, zu dem spitall gangen, die thier verspert 
und, niemand erkhlopfen oder sich jemandes finden laßen. 
Original. 41. 
1600, Juni 11, Eierdiiiif. Erasmus von Starhemberg 
an den Landeshauptmann Hanns Jakob Löbl Freiherrn auf 
Greinburg: Mir ist des herrn bevelch gleich dise stund zu- 
khumen. Daraus ich mit sonderen Verwunderung verstanden, 
wie daß ich des herrn ambtsspörr, so er an der spittalkhirchen 
Ottenßheimb angethan, solle aignes gewalts haben abreissen 
lassen. Nun khumbt mir für mich und den ganzen namen 
Starhemberg frembt für, daß der herr zuwider denen so 
gemessnen khayserlichen resolutionen, in denen I. Mt. niemand 
außer recht seiner rechtmäßigen possess entsetzt, zumalen 
zwischen meinem namen Starhemberg und dem von Wilhering 
die Sachen strittmäßig, mit dergleichen gewaltthätigen spörr 
bey unserer spittalkhirchen, die mit aller herrligkheit, geist¬ 
lichen lehenschaft, nota und vogtey an meinen namen khumen, 
und wirt dieselbig bißlier in die zwayhundert jar und drüber 
ruhig possidiert, also furgeht. Will auch für mich und meine 
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