Volltext: I. Jahrgang 1904 (I. Jahrgang 1904)

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Die Dienstordnung — zwei Blätter’) in der Größe von 
40X30 cm — erwähnt mehrmals einen Benefiziateli Joli. 
Ernreiter. Dieser Mann wird nun in einer Urkunde aus dem 
Jahre 1510 als schon verstorben erwähnt.2) Also muß un¬ 
sere Dienstordnung vor diesem Jahre niedergeschrieben 
worden sein. 
Ferner begegnet in unserem Denkmal ein Petrus, sub- 
stitutus s. Egidii, also ein provisorischer Benefiz iat des dem 
hl. Egidius in der St. Lorenz-Pfarrkirche geweihten Altares. 
Es war somit zur Zeit der Abfassung der Dienstordnung 
dieses Benefizium unbesetzt. Da nun aber diese durch den 
Rücktritt des Erasmus Fierlwek erledigte Pfründe im Jahre 
1501 dem in unserem Denkmal nicht genannten Veit Ferringer 
verliehen wurde, der sie noch 1527 besaß,3) und nicht an¬ 
zunehmen ist, daß sie vorher jahrelang unbesetzt gewesen 
sei, so ergibt sich der Schluß, daß die Dienstordnung im 
Jahre 1500 oder 1501 niedergeschrieben worden ist. Der in 
ihr wiederholt genannte Dominus Udalricus, welcher nach 
dem Zusammenhänge nur der Pfarrer sein kann, ist daher 
der Stadtpfarrer Dr. Ulrich von Alm, welcher im Jahre 
1503 gestorben ist. 
Dieser Mann scheint ein Freund der Ordnung gewesen 
zu sein, weil er z. B. auch die Verpflichtungen des Schul¬ 
meisters in der Scheiblingkirche — einem romanischen Rund¬ 
bau zu unserer lieben Frau auf dem Stadtplatze — in einem 
„Register, das in der Kapellen der h. dreyer Kunig in ainem 
psalter mit ainer Keten verhaftet ist*6, genau hat bestimmen 
lassen.4) Diesem seinem Ordnungssinne ist also wohl auch 
unser Denkmal entsprungen. 
An Kirchen und Kapellen werden in der Dienstordnung 
folgende genannt: 
1. Die St. Lorenz-Pfarrkirche zu Lorch. Erst im 
Jahre 1553 wurde die Kirche der Minderbrüder zur Pfarr¬ 
kirche erhoben. In der alten Pfarrkirche verblieb seit diesem 
Jahre nur mehr die Sepultur und eine tägliche hl. Messe. 
2. Die Scheiblingkirche (rotunda) auf dem Stadt¬ 
platze. Im Jahre 1565 wurde sie abgetragen, ihre Steine 
verwendete man zum Bau des Stadtturmes. 
3. Ecclesia BMV. Da die ebenfalls Unserer Lieben Frau 
geweihte Scheiblingkirche in der Dienstordnung rotunda ge¬ 
nannt wird, so ist unter der ecclesia BMV. die Kirche Maria 
» 
h Ein drittes Blatt gibt die gleiche Dienstordnung wieder, aber mit teil- 
Aveiser Änderung in den Namen der Offizianten. 
3) Schmieder, p. 41. 
3) Schmieder, p. 30. 
4) Schmieder, p. 47.
	        
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