Volltext: Der Inn-Salzachgau 46. Heft 1938 (46. Heft / 1938)

— 58 — 
Waldungen gegen Diebstahl von Holz, in Grenzbesichtigungen 
und Holzanweisungen, weniger aber in Waldbauarbeiten be 
stand^. Sie saßen auf den Waldrechtsgütern, die in Raitenhas 
lach Forstlehen genannt wurden, als Lehensleute der Grund 
herrschaft und hatten an diese ihre jährlichen Abgaben zu ent 
richten, die ihnen aber als Entschädigung für ihre Tätigkeit — 
neben der Gewährung der freien Waldnutzung — meistens er 
lassen wurde 7. 
Die ausgedehnten Raitenhaslacher Waldungen im unteren 
Tal der Alz verwaltete der „varstner", der zu „Tewbwinckel“ 
bei Schützing 8 saß und für sein Forstlehen an den Abt jähr 
lich 32 Eier zu entrichten hatte, während ihm die Geldzinsen 
„pro custodia lignorum" geschenkt wurden. Allerdings gehörte 
dieser Bestand wegen der häufigen Flußüberschwemmungen nicht 
zu den besten Stiftswaldungen. Ein weiteres Forstlehen der 
Raitenhaslacher Klosterherren befand sich zu Dösham, von wo die 
Klosterhölzer im mittleren Alztal o verwaltet wurden. Es zinste 
jährlich 40 Pfennige in bar sowie ein halb Pfund Eier. In der 
Gegend nördlich von Mühldorf lagen im Amt Oberhofen 
3 Forstlehen, eines bei Oberhofen selbst, dann eines zu Geh 
ring und das dritte in Hart; die fälligen Abgaben von je 40 
Pfennigen und 40 Eiern wurden den Förstern für ihre Mühe 
waltung erlassen. In Ehring bei Mühldorf war ein weiteres 
Forstlehen zur Verwaltung der dortigen, am rechten User des 
Inn gelegenen Klosterwaldungen, das ebenfalls einen jährlichen 
Zins von 40 Pfennigen an den Abt von Raitenhaslach abzu 
liefern hatte, an Stelle der Eier aber nach Ausweis des Urbars 
von 1438 6 * * 9 10 „vögl", ohne daß aber dabei die Menge noch die 
Art derselben angegeben ist. Die Forstlehen der Klosterämter 
Moosvogl und Westerndorf befanden sich zu Gunzen und 
„bronpercb".Hatte das zu Gunzen ursprünglich überhaupt keine 
Abgaben zu leisten, so zinste es in späteren Jahren nach Angaben 
6 ) I. Köstler, a. a. O. 112. 
H Auch die Forsthuben der Klosterpropstei Vogtareuth hatten als 
Diensthuben nur einen Teil der sonst üblichen Abgaben an ihre 
Grundherrschaft zu entrichten. — Vgl. „Bayer. Inn-Oberland" 19 
(1934), 23/24. 
H HStAM. Kl. Lit.8,4; Kl. Lit. 14, 15/r. 
9 ) Von den dortigen Waldungen erhielt im Jahre 1298 das Kloster 
ein Stück im Brunntal von einem gewissen Heinrich von Hnob (lieg. 
Boic. IV, 674), während es 1435 ein weiteres Stück von Hans Chayser 
von Itsching dazukaufen konnte (HStAM. Ger. Urk. Wald, Fase. 20). 
i°) Cgm. 1517, 107.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.