Volltext: Der Inn-Salzachgau 43. Heft 1937 (43. Heft / 1937)

  
  
  
  
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zwischen den beiden Parteien kam, befand ſ ich Abt Konrad 
unter den Schiedsrichtern ?". 
Sein Nachfolger, Friedrich I., ließ nach Ciſtercienſerart : 
vor der turmloſen Haupt- und. Westfassade, die auch sonst jeg- 
lichen Schmuckes zu entbehren hatte ?s, eine Vorhalle, das Para- 
dies, errichten, die später den Herren von Wald als Begräbnis- 
ſtätte diente und mit zwei 1302 geweihten Altären ausgeſtattet 
war 32. Auch die Pfortenkapelle erhielt unter seiner Regierung 
einen Emporenaltar und in der Münſterkirche wurden der Kreuz- 
altar sowie die beiden Altäre der hl. Georg und Michael neu 
geweiht 49, die wie alle anderen Altäre in Raitenhaslach auch, 
aus Stuck i, einem für Feuchtigkeit besonders empfindlichen 
Kunftſtein, hergestellt waren, weshalb ſie ſo häufig brüchig 
wurden. 
Sein dritter Nachfolger, Abt Ilſung , nahm 1320 412 mit 
verſchiedenen Äbten im Kloſter Aldersbach an der Wahl des 
bisherigen Propſtes Berthold von Gotteszell zum ersten Abt 
dieses Stifts teil. 1323 ſprach er im Auftrag des Papſtes die 
Herzoge Heinrich und Otto von Niederbayern vom Kirchenbann 
los, den sie ſich wegen Eintreibung der sog. Klauenſteuer von 
Kirchen und kirchlichen Perſonen zugezogen hatten 1°. Warum 
ſchließlich Ilſung vorzeitig seine Abtwürde tiererlcgte. läßt sich 
aus den Quellen nicht erſehen. 
Seine Nachfolger im Hirtenamt scheinen fich nicht über den 
Durchſchnitt erhoben zu haben. Erſt von Jo h ann ]1. Ste m = 
pf er läßt ſich wieder Erwähnenswertes sagen. 1397 11 erhielt er 
als erſter Ciſtercienſerabt in Bayern vom VBapſt für ſich und 
ſeine Nachfolger als dingliches Recht den Gebrauch der Pon- 
tifiklalien für das Gebiet seines Kloſters wie für die inkorpo- 
rierten zum zugestanden, ferner die Erlaubnis zum feierlichen 
  
sr) SUB. IV, 87 n. 814. 
26) H. Roſe, Die Frühgotik im Orden von Citeaurx (1915),. u6 ff. îe 
'?) Salzb. Reg. I1, 71 n. 5855; HStAM. Kl. vit , : 16§; Kl. Lit. :5,. 
NEN: 3, 152, 159, 167 ff. 
411) Ebda. 152: „quodam genere cementi, quod vulgo . gipsum dicitur, 
idem altare in superlicie lapidum cum esset linitum undique et. opertum ac 
per hoc cornua et signa sacre consecrationis scissum Pénitus € et diruptey.. .f! 
s LEVO. (sz) 419.901. 
' 44) Reg. Boie. Kl, 107; HStAM. Kl. Urk. Faſc. 54; vgl. Ph. Hof- 
meiſter, Mitra und Stab ber wirklichen Prälaten ohne biſchöflichen 
Charakter, Kirchenrechtl. Abhetdl. von U. Stutz, 104 (1928), 20 ff. 
  
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