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Neben die Organe der Gcwerbepolkzci treten solche
der Sicherheitspolizei. Hier ist zunächst der seht noch all
gemein gebräuchliche Schutzmann zu erwähnen. Hiebei
ist auffallend, das; der Name als Familienname gerade
dort nennenswert vorkommt, wo der Ausdruck „Schutz
mann^ für den Polizisten nicht allgemein ist, in Wien
(Iff,-hier statt „Schutzmann" „Wachtmann"). Der Schutz
mann kommt sonst fast nicht mehr vor. Ob er überhaupt
die ihm heute unterstellte Bedeutung hatte, ist unklar. Dem
heutigen Polizisten mehr schon entsprechend war der in
Nürnberg (8ct>m II, 493) und Schwaben (bi 5, 1215)
sich urk. findende Schütz. Aus der Verbreitung des
Namens über ganz Bayern geht jedoch hervor, das; er auch
kn Allbayern immerhin bekannt gewesen sein miif;. Er ist
seit dem Ende des 13. Jahrh, als Familienname bezeugt
(MB 27, 65, 98,- 6, 409), kommt jedoch vereinzelt schon
um 1200 vor (MB 8, 481). Ob diese Art von Schützen
die sagittarii der Urkunden (z. B. ULE II, 185, 524)
sind, wird sich schwer entscheiden lassen. Zum Schütz tritt
der Wachtmeister, einer jener Namen, die sich heute
noch erhalten haben. Daher ist der Familienname Wacht
meister sehr selten (9). 2n Österreich, wo uns der Wacht
meister als Amt häufig bezeugt ist (vgl. OeWei 8, 1160,-
9, 99, 104) fehlt er gänzlich. Allgemein dagegen ist der
Name Wachter. Er hatte zunächst das officium custodie
inne (MB 29 b, 357), dieses schränkte sich jedoch bald auf
die Torhut ein, sodaß der Wachter mit portarius oder
portulauus übersetzt werden konnte (MB 60, 520). Der
Name Wachter ist als Familienname erst seit dem 16.
Jahrh. urk. (MB 18, 698) bezeugt, nach seiner heutigen
Verteilung in Altbayern (143), Franken und Österreich
(je 105) verbreitet. Der Torhut dient auch der Faltercr.
Der oder das Falter ist das Falltor (8cbm I, 705), der
Falterer daher wohl einer, der dasselbe zu bewachen hatte.
Denselben Dienst hat der Falter, ferner der Gattercr,
d. h. einer der die Gatter oder Falltore (8ctzm I, 957,-
bi 3, 89) zu versehen hat. Aus der vorwiegenden Ver
breitung dieses Namens in Wien (11) und Nürnberg (9)
kann aus einen österreichischen Beamten geschlossen werden. Eine
gehobenere Stellung, mitunter im Range eines Burgpflegers
(bi 2, 285) nahm der Torwart! ein. In den lat. Ur-