Volltext: Der Inn-Isengau 32. Heft 1932 (32. Heft / 1932)

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führte Trotter in seinem Aufsatze über den Grafen Walter 
von ChlinP gewichtigere Gründe für diese Auffassung 
und für den Zusammenhang mit den Ebersberger Grafen 
ins Feld. Diese Familie, die erst gegen Ende des 11. 
Jahrhunderts urkundlich nachzuweisen ist, besaß neben 
den Herrschaften Fiechtenstein (sö. von Passau) und Kreu 
zenstein (in Niederösterreich) die Grafschaften Wasserburg 
und Kling, die ungefähr den Landstrich zwischen Rosen 
heim und Wasserburg auf beiden Seiten des Inns um 
faßten. Wie Richter, Strnadt und neuerdings Klebel 
nachgewiesen haben, kann im bayerisch-österreichischen 
Rechtsgebiet aus dem Umfang der Landgerichte des Hoch 
mittelalters noch auf die früheren Grafschaften zurüch- 
geschlossen werden. Demnach ist der Bereich der Graf 
schaft Wasserburg in dem gleichnamigen Landgericht 
und dem „Amt" Schwaben des zweiten bayerischen 
Urbars und in der späteren Reichsgrafschaft Haag, die 
wahrscheinlich aus einer Grundherrschaft entstanden war 
und die Kaiser Friedrich II. 1245 den Fraunbergern mit 
hoher Gerichtsbarkeit ausgestattet verliehen hattet wieder 
zuerkennen. Der Bereich der Grafschaft Klingt um 
faßte teilweise die Landgerichte Kling und Rosenheim^. 
So war die „Grafschaft" Wasserburg im 12. Ihrh. aus 
zwei Teilen zusammengewachsen, die verschiedenen Gauen 
angehört hatten und in verschiedenen Bistümern (westlich 
des Inns: Freising; östlich: Salzburg) lagen. Damit 
vereinigte dieses Geschlecht das einträgliche Hallgrafen 
amt zu Reichen hall, das hauptsächlich die Aufsicht 
und die Gerichtsbarkeit über die Salinen zu seinen Be 
fugnissen zählte. Um 1169 verloren die Grafen von 
Wasserburg dieses Amtslehen an den Herzog Heinrich 
den Löwen, während sie den Titel noch einige Zeit weiter- 
1) Altb. Monatöschr. 1914, Heft 3(4, ©. 1-12. 
2 ) Vgl. I. Weber—E. Schlereth, Die ehemalige Grafschaft Haag. 
Der Inn-Isengau 4 (1926), S. 37. 
3) Vgl. E. Klebel, Studien zum hist. Atlas von Bagern. Zeit 
schrift f. b. Lanöesgesch. 3 (1930), 6. 61 ff. 
4 ) Vgl. G. Schrötter in „600 Jahre Nosenheim" (N. 1928), 
S. 1-13.
	        
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