Volltext: Der Inn-Isengau 25. Heft 1928 (25. Heft / 1928)

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Pfarrer der Umgebung wie Tegernbach und Schwindau 
(1658), Taufkirchen und Hofkirchen (1665) als Präfekten 
und Konsultoren saßen, die also bereits über den Rah 
men der Pfarrei hinausgriff. Namentlich bedacht auf 
die Zierde der Wallfahrtskirche, wurden von ihr „an der 
Stepfen" (d. i. die Treppe vom Markt zur Wallfahrts 
kirche) die 15 Rosenkranzgeheimnisse in Bildsäulen auf 
gestellt, die Umgänge (-Prozessionen) an den Monats 
sonntagen eingeführt, wobei Bruderschaftsbild und Fahne 
mitgetragen wurde, 1662 wurde für den Hauptaltar durch 
die Pater Dominikaner in Landshut das Altarprivileg 
erwirkt, und wenigstens zeitweise war sie selbst an die 
lateinische Kongregation in München angeschlossen. 
1667 kam Pfarrer Eberl als Dechant nach Tittmoning. 
Seine beiden Nachfolger, Pfarrer Georg Reisacher, Sohn 
eines Dörfner Weinwirts ch 25. Dez. 1675, und Mathias 
Plonner, ein Landshuter Brauerssohn und erst Pfarrer 
von Baierbach ch 1698, waren namentlich auf die Zierde 
des Gotteshauses bedacht und haben so Pfarrer Sailer, 
dem größten Förderer der Wallfahrt, mächtig vorgear 
beitet. Ja gerade unter Pfarrer Plonner scheint schon 
ein regelrechter Wallfahrtsbetrieb bestanden zu haben 
und zwar lag, mit einem profamen Ausdruck gesagt, 
die eigentliche Wallfahrtssaison im Advent bei den 
Rorate. 
In den Kirchenrechnungen von 1675/76 heißt es, 
daß die Turner (d. i. Türmer) von Wailhaimb beim Ro 
rate musizirt und 30 kr. erhielten, 1677 die Turner von 
Wailhaimb und Landau, 1678 auch von Mühldorf, 
1685 von Erding; 1694 den Turnern von Neuburg, so 
das Pfinztagamt (^Donnerstagsamt) musiziren helfen, 
Verehrung geben worden 45 kr., ebenso 1695 und 96; 
1699 den Turnern von Weilhaimb, so im Advent bei 
einem Amt musizirt, 20 kr. 1704/06 kam Weilhaimb und 
Neuburg, 1708 Weilhaimb, Rörz, Cham und Neuburg am 
Waldt, 1709 den Turnern von Weilhaimb, so im Advent 
hieher kommen und bei dem Ambt musizirt 45 kr., denen 
von Rörz 30 kr., denen von Neuburg aus der Pfalz 
45 kr., denen von Eichstätt 1 fl, von Landshut 30 kr. 
(absonderlich 4 Parteien 1 fl 20 kr.) mehr 2 Parteien 
aus dem Waldt 20 kr., denen von Erding 20 kr., und
	        
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