Volltext: Der Inn-Isengau 18. Heft 1927 (18. Heft / 1927)

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Forstmeister. Unter ihnen kann ein Abkommen getroffen 
werden, dann gehört die Hälfte der Strafe dem Richter, 
die andere Hälfte dem Kloster. 
Wer ohne Erlaubnis in dem Forste sich untersteht, 
was nicht geschehen darf, Bäume zu fällen, von dem 
darf der Forstmeister, wenn er kann, ein Pfand nehmen, 
bevor er noch innerhalb seines eigenen Tores mit dem 
hinteren Rad seines Wagens zu seinem Wohnsitz (der- 
berga) gelangt ist. 
Wenn dem Walde ein Schaden zugefügt worden 
ist durch Raub, Brand, Diebstahl oder auf irgend eine 
andere Weise, wenn der Schuldige ertappt worden ist und 
seine Unschuld vor Gericht dartun will, der soll mit 72 
Händen sich rechtfertigen oder die Feuerprobe bestehen. 
Wer ohne Wissen und Erlaubnis eines Försters 
einen Baum fällt und dabei ertappt wird, der soll zur 
Strafe anderen zur Abschreckung Jahr und Tag gefangen 
gehalten werden. 
Wer heimlich aus dem Walde einen Baum weg 
zubringen versucht, soll ihn, wenn er ertappt wird, doppelt 
zurückerstatten und gleichwohl den Herren, denen der 
Wald gehört, 12 solidi, genannt Schilling, bezahlen. 
Wer auf einem Bannweg in die Gemain gehen 
will, kann ohne Schaden frei weggehen. Wenn er aber 
auf irgend eine Weise im Walde einen Zweig abreißt 
oder abbricht, oder wenn sein Ochse oder Pferd im Walde 
vom Grase frißt, oder wenn er einen Holzstamm, Lern 
genannt, auf seinen Wagen ladet oder ihm anhängt, der 
muß von Rechtswegen den Holzzins entrichten. 
Wenn 9 Huben in einen Hof vereinigt werden oder 
ein Hof in 9 Teile zerlegt wird, pflegt gleichwohl jeder 
Herdteil ein Scheffel Haber zu geben, wie auch ein 
aus 9 Huben zusammengesetzter Hof nicht mehr gibt als 
einer von den Teilen. 
Jeder Forstmeister und Förster ist gehalten, zweimal 
im Jahre, zu St. Georg und St. Michael, 70 Eier in 
unsern Keller zu liefern. Dazu müssen auf Johanns des 
Täufers Tag alle Förster für das Bedürfnis unseres 
Hauses die hinreichenden Stränge für Pferde und Wagen 
geben und jeder von ihnen muß am Feste der Apostel 
Simon und Judas noch besonders ein neues Beil geben.
	        
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