Volltext: Der Inn-Isengau 8. Heft 1924 (8. Heft / 1924)

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Salzburgs älteste Besitzungen 
|im Jsengau. 
Von Regierungsrat Dr. Franz Marti n, Salzburg. 
Gau bezeichnet ursprünglich gerodetes Land im Ge 
gensatz zu Wald, Sumpf und Fels. Zeuge hiefiir sind 
zahlreiche Ortsnamen, wie Warn-, Wall-, Stein-, Am 
mergau. Weiters kann das Wort auch eine geogra 
phische Bedeutung haben, indem z. B. ein Tal als ein 
Gau bezeichnet wird. (Gau Zillertal.) Den Historiker 
aber interessiert am meisten der Gau als politischer Be 
griff. Der Gau war in frühmittelalterlicher Zeit die 
Grundlage für die kriegerische, gerichtliche und Ver 
waltungs-Organisation. Ursprünglich! war das bayerische 
Stammland nur in vier nach den Himmelsrichtungen 
bezeichnete Gaue geteilt, aber schon seit dem 8. Jahr 
hundert ist eine Verkleinerung dieser großen Gaue nach 
zuweisen, die wohl durch den vorgeschrittenen Anbau des 
Landes und die Ausbildung der staatlichen Verhält 
nisse veranlaßt wurde. An der Spitze des Gaues stand 
der Graf: Grafschaft und Gau fallen zur karolingischen 
Zeit wenigstens zusammen?) 
Im' 10. Jahrhundert aber ist die Zahl der Graf 
schaften viel größer als die der Gaunamen. Die Tei 
lung schreitet fort. Die Grafschaften werden fortgesetzt 
kleiner, indem sie nach ihren Unterabteilungen, den sog. 
Hundertschaften oder Leuten geteilt werden. Manches 
spätere Landgericht geht Mit seinen Grenzen auf die ein 
zige Hundertschaft oder Grasschaft zurück?) Für die 
Beantwortung der Frage nach den Gaugrenzen sind wir, 
da es Grenzbeschreibungen hiefür nicht gab, ans die Ur 
kunden angewiesen, in denen die betreffenden Orte meist 
mit ihrer Zugehörigkeit angeführt werden. Wenn dabei 
auch mancher Fehler unterlaufen sein mag, so siitd wir 
0 Vgl. Riezler, Geschichte Bayerns 1, 125 ff. und 841ff. 
2 ) Vgl. E. Richter, Untersuchungen z. hist. Geographie 
des ehem. Hochstistes Salzburg in Mitteilungen des Instituts 
für österr. Geschichtsforschung 1. Erg. Vd. <1885) S. 605 ff. — 
Hiebei sei bemerkt, daß iir unserem Gebiete Genien nicht be 
zeugt sind.
	        
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