Volltext: Der Inn-Isengau 8. Heft 1924 (8. Heft / 1924)

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Kirchen, 4. Gumetenkirchen, 5. Schenberg, 6. Unter* 
tauskirchen, 7. Pleiskirchen, 8. Erharting, 9. Mößling, 
10. Metenheim, 11. Holzhausen: b) Oberamt Ampfing. 
Obmannschaften 1. Aschau, 2. Lauterbach, 3. Ratten 
kirchen, 4. Heldenstein, 5. Ranetsberg, 6. Ampfing, 7. 
Stephanskirchjen, 8. Buchbach, 9. Obertaufkirchen, 10. 
Oberbergkirchen; c) Oberamt Garsch (Gars). Obmann 
schaften 1. Garsch, 2. Reichertsham, 3. Ornau, 4. Au. 
> 3m Boitgericht lagen drei Urbarpropsteien, näm 
lich Altenmühldorf (7 Obmannschaften: Oberheldenstein, 
Schenberg, Weilkirchen, Lohham, Metenham, Erharting 
und Mößling), Ampfing, Megling, dann drei §)ofmar- 
ken: Altenmühldors, Gars und Buchbach. 
3. Die Propstei auf den Wäldern, die sich diesseits 
des Inns in die bayerischen Pfleggerichte Mermosen, 
Kling, Wald, Trostberg und Neuötting erstreckte. 
4. Die Propstei Mitterngars im bayerischen Pfleg 
gerichte Kling. 
Die Gattungen der Untertanen, die das Erzstift 
in den unter Nr. 2—4 ausgezählten Voit-, Propst- und 
Hosmarksgerichten besaß,, waren sehr verschiedene: 
1. recht altgefreite, niemand anderen! gevogtete Ur- 
barsuntertanen; 
2. recht alte, doch anderwärts gevogtete; 
3. inwärtseigene, die aus einem salzburgischen 
Eigentumsgut gebrochen oder auf dergleichen eigenem 
Grund erbaut sind, jedoch keinen förmlichen Dienst oder 
eine Anleit reichen. 
4. Freisessen oder ludeigene, d. i. freieigene Leute, 
die freieigene, keiner Grundherrschaft unterworfene Gü 
ter besitzen, doch dem Erzbischof einen Vogtdienst oder- 
ähnliche Prästationen leisten. 
1 5. Bogtleute, die einer fremden Grundherrschaft 
unterworfen, dem Erzbischof aber mit Vogtdienst ver 
pflichtet sind. 
6. Hiendler, jene Untertanen in der Propstci Wald 
und Mitterngars, die nebst ihren anderen Urbars- und 
Vogtdiensten 157 Hennen so oft eindienen müssen, als 
ein jeweiliger Erzbischof sich in Mühldorf einfindet.
	        
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