Seite 86 Zeitschrift für das österr. Blindenwesen. 5./9. Nummer
Geneigtheit, den Blinden die Befreiung, von der Zahlung der Waren
umsatzsteuer 'zuzugestehen; es dürfte jedoch eine Abfindung bezüglich
dieser Steuer erfolgen.
Der Blindenverband lehnt die Errichtung eines Abfindungs
fonds zur Zahlung der War enumsat'zst euer für Blinde, mit der Be
gründung ab, daß es sich um eine Steuer handelt, die vom -Konsumenten
und nicht vom- 'blinden Erzeuger bezahlt werden muß. Ob sich der Zeh-
tralverein dieser Sache für die selbständig erwerbstätigen Blinden an
nehmen wird, soll erst entschieden werden, bis die Pauschalierungs-
beträge bekannt sein werden.
Bibi. Satze n ho f e r erklärt sich mit der Führung der Verhand
lung bei der letzten Sitzung der Blindenfürsorgekommission nicht ein
verstanden, da der Vorsitzende nur die Regierungsvertreter habe spre
chen lassen. Präsident Bürklen sagt zu, diese Beschwerde weiter
zuleiten.
Der Vorsitzende verweist auf die Vorschreibungen der Gemeinde
Wien zur Wohnbausteuer, worin nur leinige Ausnahmen 'zuge
lassen sind.
Prof. WaAecek meint, daß/wenn auch die. Beträge an Wohnbau
steuer scheinbar gering seien, es sich im vorliegenden Falle um die
prinzipielle Frage handelt, auch für die Verwaltungsräume der Blin
denvereine und - ans t alten die Steuerfreiheit zu erlangen. Die Anfrage,
ob ein gemeinsamer Schritt in Angelegenheit der Wohnbausteuer für
Blinden vereine und -anstalten unternommen werden solle, wird bejaht.
Direktor Alt mann übernimmt die Durchführung der erforderlichen
Schritte.
Das Ansuchen des Blinden ve r b a nd e s bezüglich einer Dop
pelvertretung im Ausschuß des Zentral Vereines wird über Vor
schlag Sat zeiihofen so lange aufgeschoben, bis die Frage ent
schieden wird, mit wieviel Vertretern jede Organisation den Ausschuß
des Zentralvereines beschicken könne.
Die Frage . der Entsendung von Förderern in den Blindenverband
wird vertagt. 1
Ein Ansuchen, betreffend Aufnahme einer 57'jährigen erblindeten
Frau, wird an die Versorgungsanstalt Wien, VIII., abgetreten.
Präsident Bürklen berichtet über die Vorkommnisse bei der
Generalversammlung des Vereines zur Fürsorge für Blinde am 94. April
1. J., wobei es zu einer Mißtrauenskundgebung gegen den Vereinsaus-
schuß gekommen ist, obzwar die Beschwerdeführer die Sachlage nicht
genau kennen. Der Vorsitzende erklärt, eine Aufteilung der verschie
denen Fürsorgezweige auf die einzelnen Institutionen sei zu begrüßen,
er könne jedoch die gewaltsamen ,Versuche, alles im Blindenverband
zu vereinigen, nicht gutheißen. Um den angeführten Streitfall aus der
Welt Zu schaffen, regt er eine Beratung an, wie die Arbeits'- und Inter
essengebiete der Blindenfürsorge aufgeteilt werden sollen. Der Obmann
des Blindenverbandes B i c k stellt fest, daß diese Bewegung unter den
Arbeitern des Blindenarbieiterheimes Wien, XIII., von der Blindenschaft
ausgehe und nicht durch den Verband hineingetragen worden sei.
Darauf erwidert Präsident Bürklen, der Verband möge seine
Vorschläge an den Blind enflürsdrgeverein richten, um die Wünsche
des Blindenverbandes kennen zu lernen. Dadurch wäre erst; eine Ver
handlungsgrundlage geschaffen. Beide Teile treffen sich in dem einen
Ziele: Vereinheitlichung der Blindenfürsorge, nur die Form, in welcher
diese durchzuführen wäre, sei fraglich.
Präsident Bürklen stellt die Anfrage, ob eine allgemeine Aus
sprache der Blindenfürsiorge-Organisationen über die Frage der Arbeits
aufteilung in der Blindenfürsorge stattfinden solle oder ob die Regelung
dieser Frage Verhandlungen zwischen dem Blindenverband und dem
Blindenfürsorge verein überlassen bleiben solle. Bei der Abstimmung
sind alle, gegen eine Stimmenthaltung, für ersteren Vorschlag und wird
Präsident Bürklen ermächtigt, eine solche allgemeine Aussprache
herbeizuführen.