Volltext: Jahrhundertfeier der Privat-Blindenlehranstalt in Linz 1824 - 1924. (11. Jahrgang. 5./9. Nummer)

Seite 86 Zeitschrift für das österr. Blindenwesen. 5./9. Nummer 
Geneigtheit, den Blinden die Befreiung, von der Zahlung der Waren 
umsatzsteuer 'zuzugestehen; es dürfte jedoch eine Abfindung bezüglich 
dieser Steuer erfolgen. 
Der Blindenverband lehnt die Errichtung eines Abfindungs 
fonds zur Zahlung der War enumsat'zst euer für Blinde, mit der Be 
gründung ab, daß es sich um eine Steuer handelt, die vom -Konsumenten 
und nicht vom- 'blinden Erzeuger bezahlt werden muß. Ob sich der Zeh- 
tralverein dieser Sache für die selbständig erwerbstätigen Blinden an 
nehmen wird, soll erst entschieden werden, bis die Pauschalierungs- 
beträge bekannt sein werden. 
Bibi. Satze n ho f e r erklärt sich mit der Führung der Verhand 
lung bei der letzten Sitzung der Blindenfürsorgekommission nicht ein 
verstanden, da der Vorsitzende nur die Regierungsvertreter habe spre 
chen lassen. Präsident Bürklen sagt zu, diese Beschwerde weiter 
zuleiten. 
Der Vorsitzende verweist auf die Vorschreibungen der Gemeinde 
Wien zur Wohnbausteuer, worin nur leinige Ausnahmen 'zuge 
lassen sind. 
Prof. WaAecek meint, daß/wenn auch die. Beträge an Wohnbau 
steuer scheinbar gering seien, es sich im vorliegenden Falle um die 
prinzipielle Frage handelt, auch für die Verwaltungsräume der Blin 
denvereine und - ans t alten die Steuerfreiheit zu erlangen. Die Anfrage, 
ob ein gemeinsamer Schritt in Angelegenheit der Wohnbausteuer für 
Blinden vereine und -anstalten unternommen werden solle, wird bejaht. 
Direktor Alt mann übernimmt die Durchführung der erforderlichen 
Schritte. 
Das Ansuchen des Blinden ve r b a nd e s bezüglich einer Dop 
pelvertretung im Ausschuß des Zentral Vereines wird über Vor 
schlag Sat zeiihofen so lange aufgeschoben, bis die Frage ent 
schieden wird, mit wieviel Vertretern jede Organisation den Ausschuß 
des Zentralvereines beschicken könne. 
Die Frage . der Entsendung von Förderern in den Blindenverband 
wird vertagt. 1 
Ein Ansuchen, betreffend Aufnahme einer 57'jährigen erblindeten 
Frau, wird an die Versorgungsanstalt Wien, VIII., abgetreten. 
Präsident Bürklen berichtet über die Vorkommnisse bei der 
Generalversammlung des Vereines zur Fürsorge für Blinde am 94. April 
1. J., wobei es zu einer Mißtrauenskundgebung gegen den Vereinsaus- 
schuß gekommen ist, obzwar die Beschwerdeführer die Sachlage nicht 
genau kennen. Der Vorsitzende erklärt, eine Aufteilung der verschie 
denen Fürsorgezweige auf die einzelnen Institutionen sei zu begrüßen, 
er könne jedoch die gewaltsamen ,Versuche, alles im Blindenverband 
zu vereinigen, nicht gutheißen. Um den angeführten Streitfall aus der 
Welt Zu schaffen, regt er eine Beratung an, wie die Arbeits'- und Inter 
essengebiete der Blindenfürsorge aufgeteilt werden sollen. Der Obmann 
des Blindenverbandes B i c k stellt fest, daß diese Bewegung unter den 
Arbeitern des Blindenarbieiterheimes Wien, XIII., von der Blindenschaft 
ausgehe und nicht durch den Verband hineingetragen worden sei. 
Darauf erwidert Präsident Bürklen, der Verband möge seine 
Vorschläge an den Blind enflürsdrgeverein richten, um die Wünsche 
des Blindenverbandes kennen zu lernen. Dadurch wäre erst; eine Ver 
handlungsgrundlage geschaffen. Beide Teile treffen sich in dem einen 
Ziele: Vereinheitlichung der Blindenfürsorge, nur die Form, in welcher 
diese durchzuführen wäre, sei fraglich. 
Präsident Bürklen stellt die Anfrage, ob eine allgemeine Aus 
sprache der Blindenfürsiorge-Organisationen über die Frage der Arbeits 
aufteilung in der Blindenfürsorge stattfinden solle oder ob die Regelung 
dieser Frage Verhandlungen zwischen dem Blindenverband und dem 
Blindenfürsorge verein überlassen bleiben solle. Bei der Abstimmung 
sind alle, gegen eine Stimmenthaltung, für ersteren Vorschlag und wird 
Präsident Bürklen ermächtigt, eine solche allgemeine Aussprache 
herbeizuführen.
	        
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