Volltext: Heimatkunde 9. Heft (9. Heft / 1916)

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Zur Verteidigung der Stadt sind alle hausgesessenen 
Bürger und auch Inwohner, sofern sie nicht ganz untauglich 
sind, verpflichtet. Diese Bürgerwehr ist tu Fähndl gegliedert, 
wahrscheinlich in vier nach den vier Stadtvierteln. Jedes 
Fähltdl kennt man an der eigenen Uniform '„Liverei"). Ls 
hat auch eigene Spielleute und zwar drei Trommelschläger 
und drei Pfeifer. Den Befehl über ein Fähndl führt eilt 
Hauptmann, dem je ein Leutnant, ein Wachtmeister und ein 
Fähnrich zur Seite stehelt. Sie sind die Befehlshaber, die im 
„Kriegsrale", der jährlich mehrinals auf dem Rathause zu 
tagen hat, Sitz und Stimme haben. 
Jedes Fähndl ist ilt Rotten zu acht Mann gegliedert 
mit je einem Rottlncister. Den Rottmeistern ist jährlich vom 
Hauptmann die Rott Ordliultg vorzulesen. Sie haben vor 
allem dafür Sorge zu tragen, daß jeder Rottgeselle vorschrifts¬ 
mäßig bewehrt sei. 
Zu Befehlshabern werden von der Obrigkeit qualifizierte 
Personen, die Kenntnis im Kriegswesen haben, bestellt. Sie 
können ohne besondere Ursache und Notwendigkeit nicht aus 
ihrem Amte entfernt werden. Die Rottmeister schlägt den 
Hauptmann der Obrigkeit vor. 
Für jedes Haus ist eine vollständige Landsknechtrüstung 
erforderlich. Diese besteht aus Harnisch, Sturmhaube, Ring¬ 
kragen (Hals), Vorder- und Hinterspangen, Armschielten, 
Hand- mtd Beintaschen und Feldzeichen ilt den Farbelt der 
polheimer oder der Stadt. Ferner werden für jedes Haus 
gefordert eine Seitenwehre (Schwert) und ein Dolch, ein langer 
Spieß mtd eine scharfe Hellebarte, eine Feuerwaffe (ein langes 
Rohr mit einem Feuerschloß) und eine Pistole. Etwas ein* 
facher war die Ausrüstung eines Inwohners. 
Zweimal im Jahre mußte die beschriebene Ausrüstung 
durch delt Hauptmann des Fähndls besichtigt werden ultd 
jedes zweite Jahr war Gelieralmusterung sämtlicher Bürger 
und Inwohner. Diese Bürgerwehr sollte „nicht allein zur 
Zier unö zu mehrerem Ansehen der Stadt, sondern auch zum 
Schrecken des Feindes" eingerichtet fein. 
Zur Uebung der Bürger in der Handhabung der Feuer- 
waffen würden während der Dauer des Sommerhalbjahres — 
Heimatkunde 3.
	        
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