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Zur Verteidigung der Stadt sind alle hausgesessenen
Bürger und auch Inwohner, sofern sie nicht ganz untauglich
sind, verpflichtet. Diese Bürgerwehr ist tu Fähndl gegliedert,
wahrscheinlich in vier nach den vier Stadtvierteln. Jedes
Fähltdl kennt man an der eigenen Uniform '„Liverei"). Ls
hat auch eigene Spielleute und zwar drei Trommelschläger
und drei Pfeifer. Den Befehl über ein Fähndl führt eilt
Hauptmann, dem je ein Leutnant, ein Wachtmeister und ein
Fähnrich zur Seite stehelt. Sie sind die Befehlshaber, die im
„Kriegsrale", der jährlich mehrinals auf dem Rathause zu
tagen hat, Sitz und Stimme haben.
Jedes Fähndl ist ilt Rotten zu acht Mann gegliedert
mit je einem Rottlncister. Den Rottmeistern ist jährlich vom
Hauptmann die Rott Ordliultg vorzulesen. Sie haben vor
allem dafür Sorge zu tragen, daß jeder Rottgeselle vorschrifts¬
mäßig bewehrt sei.
Zu Befehlshabern werden von der Obrigkeit qualifizierte
Personen, die Kenntnis im Kriegswesen haben, bestellt. Sie
können ohne besondere Ursache und Notwendigkeit nicht aus
ihrem Amte entfernt werden. Die Rottmeister schlägt den
Hauptmann der Obrigkeit vor.
Für jedes Haus ist eine vollständige Landsknechtrüstung
erforderlich. Diese besteht aus Harnisch, Sturmhaube, Ring¬
kragen (Hals), Vorder- und Hinterspangen, Armschielten,
Hand- mtd Beintaschen und Feldzeichen ilt den Farbelt der
polheimer oder der Stadt. Ferner werden für jedes Haus
gefordert eine Seitenwehre (Schwert) und ein Dolch, ein langer
Spieß mtd eine scharfe Hellebarte, eine Feuerwaffe (ein langes
Rohr mit einem Feuerschloß) und eine Pistole. Etwas ein*
facher war die Ausrüstung eines Inwohners.
Zweimal im Jahre mußte die beschriebene Ausrüstung
durch delt Hauptmann des Fähndls besichtigt werden ultd
jedes zweite Jahr war Gelieralmusterung sämtlicher Bürger
und Inwohner. Diese Bürgerwehr sollte „nicht allein zur
Zier unö zu mehrerem Ansehen der Stadt, sondern auch zum
Schrecken des Feindes" eingerichtet fein.
Zur Uebung der Bürger in der Handhabung der Feuer-
waffen würden während der Dauer des Sommerhalbjahres —
Heimatkunde 3.