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ich bringe das Material folgendermaßen: Vorerst kommt, was die Kirche
Taiskirchen betrifft (l), und zwar die Kirche im engeren (1) und im weiteren
Sinne (2); dann was die drei Bruderschaften anbelungt (II); hierauf reiht
sich alles auf Andrichsfurt bezügliche an; während der Stiftbrief für die
Kapelle in Dorf nicht wiedergegeben wird (er steht im Salbuch auf S. 11—16),
da er bei Haberl, 2, 322 ff. (gekürzt) sich findet. Für die Reihung inner-
halb der einzelnen Gesichtspunkte war nur die Zei tfolge maßgebend, wobei
aber stets das Datum den Ausschlag gab, mit dem die Sache zum Gottes-
hause oder zur Bruderschaft kam. Bei kleineren Komplexen (z. B. Andrichs-
furt) wurde von der anscheinend umständlichen, aber zur Uebersicht nötigen
Anordnung abgesehen.
Was die Abfassungszeit des Salbuches betrifft, so ist die jüngste, be-
stimmt datierte Urkunde aus 1600 (die älteste aus 1399); S. 313 aber
findet sich als letzte Abschrift eine Urkunde mit der Angabe „Datum den
27. September anno im 71. Jar", womit wohl 1671 bezeichnet sein soll.
Da übrigens Riedau, das 1641 eine selbständige Pfarre wurde, nicht mehr
mit einbezogen erscheint (und schon gar nicht das 1379 abgetrennte Utzenaich),
während Dorf, das 1680 selbständige Pfarre wurde, noch mit eingerechnet
ist (wie das 178b abgetrennte Andrichsfurt), so ist das Salbuch von Tais-
kirchen wohl noch vor 1680, sicherlich aber nicht vor 1600 angelegt
angelegt worden, wenn nicht etwa gar die Zeit noch bestimmter wit 1671—
1680 angegeben werden könnte.
Aus den U> künden gab ich nur das Wichtige, wobei ich die Namen
durchwegs auch mit unfolgerichtiger Schreibung, ganz der Vorlage entsprechend
widergab.
Taiskirchen»
I. Kirche.
A. 1) Eine lateinische Urkunde (S. 1 f.) aus dem Jahre 1455, ausge-
stellt zu Passau, meldet, daß Sigismund, Bischof von Salona und Weih-
bischof Udalrichs, Bischofs von Passau, im gleichen Jahre, Sonntag 12. Mai,
nachfolgende Objekte eingeweiht habe:
a) Die Kirche Taiskirchen selbst. Eine Kiichweih whd auf Sonntag
nach Fronleichnam, die andere aus Sonntag vor Egidi anberaumt,
l?) Alle Altäre samt Friedhofs),
c) Beide Glocken2).
2) Eine zweite lateinische Urkunde (S 5 f.), ausgestellt zu Passau, be-
sagt, daß Bernardus, Weihbischof des Passauer Bischofs Christopherus, im
Jahre 1498 (15. Juli) neuerlich einweihte:
a) Den Chorus (d. i. das Presbyterium) der Kirche zu Taiskirchen,
der von Grund aufgebaut und errichtet worden war.
i) Die Urkunde sagt hier: „Item eodem die reconciliavimus omnia altaria cum
cimiterio Ecclesiae annexum." Der Ausdruck reconciliare wird (nach Du Cange 7., 53)
für Kirchen selbst meist nur nach vorausgehender Entweihung durch ein Verbrechen gebraucht,
für Altäre hingegen auch nach Renovierungen, wohl auch nach Neueirichtungen. (Die
Stellung von annexum als Bestimmung zu eimiterio ist im Latein dieser Zeit nicht un-
gewöhnlich.)
'-) Haberl, Taiskirchen (2, 429) sagt: „1506 wurden die zwei größeren Glocken zu
Taiskirchen gegossen."