Volltext: Heimatkunde 1. Heft (1. Heft)

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27. Der Diensteid des Marktphysikus und des Apothekers zu 
Ried (1665). 
Am 9. September 1665 (Ratsprotokoll 160) wird Herr Johann Hein- 
rich Fischer, philosophiae et medicinae Doctor, auf sein Gesuch (ein- 
geliefertes Bittschreiben) hin als Markt-Medikus zu Ried an- und auf- 
genommen. Sein Vorgänger war Herr Johann Ludwig Jobst, der am 
16. Juni 1665 seinen Abschied genommen und in die Dienste Ihrer Chur- 
fürstlichen Gnaden getreten (Ratsprotokoll 132). 
Am 9. November d. I. (Ratsprotokoll 206) legt nun der neue Markt- 
physikus vor versammeltem Rate seinen Diensteid ab: 
„Ich schwöre hiemit zu Gott einen Eid, daß ich, so lang ich bei der mir 
durch den löbl. bürgert. Magistrat allhie zu Ried gnädigst anvertrauten 
Physika (Gemeindearztstelle) verbleiben werde, im Arzneigeben und Praktizieren, 
der ordentlichen Regel, aufrichtigen Kunstwegen und Methodo nachgehen, daß 
ich im Studieren und Kurieren bei den Kranken den Fleiß und die Treue, 
so sich bei einem solchen großen Werke zu tan gebührt, anwenden will." 
Sodann verspricht er noch, in zweifelhaften Fällen, bei denen man den Pa- 
tienten nicht ohne Gefahr etwas eingeben kann, sich nicht allein zu solchen 
Versuchen unterstehen, sondern mit anderen Doktoren, die anderwärts herbei- 
gerufen werden, zu konferieren und im gemeinsamen Rate zu handeln. Suchen 
die Kranken aber die Hilfe anderer Aerzte und wird er von diesen zu einer 
Konferenz geladen, so will er sich das nicht entgegen sein lassen, sondern 
will freundlich mit ihnen beraten, alle anderen Leidenschaften beiseite setzen 
und nur des Kranken Bestes bedenken. Er will niemandes Krankheit hinaus- 
ziehen und verlängern und besonders auf die Armen Acht haben, sie nicht 
des Gewinnes wegen (bei Reicheren) verlassen. 
Auch will er jährlich die Apotheke mit obrigkeitlichem Vorwissen und in 
Begleitung von dazu bestimmten Räten visitieren, will mit dem Apotheker 
keinen heimlichen Verstand (Vertrag) machen, sondern darauf achten, daß er 
und seine Gesellen die Arzneien wohl präparieren und die Leute nicht über- 
nehmen. Endlich will er einem löbl. Magistrat allhie den schuldigen Respekt 
jederzeit erzeigen. 
„Allem demjenigen, so mir anjetzo ist vorbehalten wordeu, und ich recht 
verstanden hab, getreulich nachzukommen, geb und schwöre ich Johann Hein- 
rich Bischer, Phylosophiae et Medicinae Doctor und derzeit Markt-Physikus 
allhie, also helfen mir Gott und feine Heiligen. Amen." 
Auch der Apotheker Matthäus Schnizer, der übrigens bei dieser 
Ratssitzung als äußerer Ratsbürger zugegen war und schon länger Apotheker 
in Ried war, wird gleichzeitig in Eidespflicht genommen. 
Er will alle Materialien frisch und zur rechten Zeit kaufen und rein 
erhalten, alle compositiones der Vernunft und rechten Methodo nach, gemäß 
der Vorschriften der gelehrten rnedici und im Beisein des ordinari medici 
(Marktphysikus) komponieren. 
Was nach der Vorschrift des Augustani gemacht werden soll, will er nicht nach 
der des Nicolai oder eines anderen machen, will nicht mit Honig machen, 
was mit Zucker sein soll. Sollte es notwenig werden, daß er Gesellen an- 
stelle, so werde er die eifrig zum Rechten anhalten. Weder er, noch die
	        
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