Volltext: V. Jahresbericht des Mädchen-Lyceums in Linz 1894 (5. 1894)

— H3 — 
Zur Aufnahme ist das vollendete Lebensjahr erforderlich. 
Der Unterricht in den Gegenständen dieses Kurses wird in den Nach-- 
Mittagsstunden zwischen 2 bis 6 Uhr in den Legalitäten des Mädchen- 
Lyceums ertheilt. 
Schülerinnen der zwei oberen blassen des Mädchen- 
Lyceums können nach eigener Wahl und mit geeigneter Ver- 
t h ei lung auf zwei Jahre an dem Unterrichte in den Gegenständen 
des kaufmännischen Curses theilnehmen. 
Die Direction wird es als ihre Ausgabe betrachten, durch geeignete 
Verbindung mit dem Handelsgremium und mit dem Stellenvermittlungs- 
Bureau des kaufmännischen Vereines die Bestrebungen der Schülerinnen 
zur Erreichung geeigneter Stellen auf das kräftigste zu unterstützen. 
Das Schulgeld beträgt für fämmtliche Gegenstände — das 
Französische ausgenommen — monatlich ^ si- 
Das Schulgeld für den Unterricht in der französischen Sprache 
richtet sich nach der Anzahl der an diesem Gegenstande teilnehmenden 
Schülerinnen. 
Anmeldungen und Einschreibungen in diesen Eurs können 
täglich in der Direction des Mädchen-Lyceums, prunerstratze !8, erfolgen
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.