Volltext: V. Jahresbericht des Mädchen-Lyceums in Linz 1894 (5. 1894)

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Unterrichtsziele der vorhergehenden (Liasse entsprechen. Dieses Ziel ist aus 
dem beigefügten Lehrplane ersichtlich. 
Das Unterrichtsgeld beträgt für die ersten drei Classen monatlich 
8 fl., für die oberen drei Classen monatlich \0 fl., für Töchter von 
k. k. Osficieren und Staatsbeamten beträgt dasselbe 5, respective 8 fl. 
Auch werden über Ansuchen halbe oder, bei nachgewiesener Dürftig- 
feit und Würdigkeit, auch ganze Schulgeldbefreiungen vom Verwaltungs- 
ausschusse bewilligt. 
Im Schulgelde ist auch die Entlohnung für die nicht obligaten 
Gegenstände inbegriffen. 
Am Beginne des Schuljahres hat jede Schülerin 2 fl. Lehrmittel- 
beitrag zu entrichten. 
Die Direction gibt gleichzeitig bekannt, dass sie für die Unterbringung 
auswärtiger Schülerinnen Sorge zu tragen sehr gerne bereit ist, da ihr zu 
diesem Zwecke eine vollkommen ausreichende Anzahl von Adressen hoch- 
achtbarer Familien, in welchen den Schülerinnen die angemessenste Unter- 
kunft, Verpflegung und Ueberwachung zutheil wird, zur Verfügung steht. 
Das Schuljahr \ 89^/95 beginnt am \7. September \89^ mit einer 
Heiligengeistmesse in der Elisabethinerinnen-Airche um 9 Uhr. 
Schließlich betrachtet es der Berichterstatter als seine angenehme Pflicht, 
allen denzenigen Persönlichkeiten, Anstalten und Directionen, welche durch 
Spenden, besonders von Lehrmitteln, durch leihweise Überlassung von solchen 
Gegenständen, durch gefällige Aufnahme von Notizen in die Zeitungen, durch 
freundliche Gewährung der Fahrpreisermäßigung auf Bahnen und Dampf- 
schiffen oder in irgend einer Art die Interessen der Anstalt gefördert oder zum 
Gedeihen derselben beigetragen haben, den wärmsten Dank auszusprechen. 
J5ur Wctctzricht. 
Gleichzeitig gibt die Direction bekannt, dass vom Schuljahre ^89^/95 
^angefangen am Mädchen-Lyceum ein bereits vom hohen k. k. Landes- 
fchulrathe laut Erlass vom \ 9. Juni ^ 89Zahl \557, 
genehmigter einjähriger kaufmännischer Curs für Mädchen 
errichtet wird. 
Zweck desselben ist, die weibliche Jugend, welche das schulpflichtige 
Alter überschritten hat, in den speciell kaufmännischen Fächern so 
zu unterrichten, dass dieselbe in kaufmännischen Geschäften Ver- 
wendung finden kann. 
Der kaufmännische Curs für Mädchen umfafst die Gegenstände: 
kaufmännisches Rechnen, Buchhaltung und Handels- 
corresponden;, Wechselkunde, Schönschreiben, Stenographie 
und französische Sprache.
	        
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