Volltext: Der Naturarzt 1899 (1899)

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über die Todesursache des Kindes etwas verlautbaren lasse.“ — Uns wurde 
von glaubwürdiger Seite mitgeteilt, das Kind sei 2 Stunden nach der 
Impfung gestorben. Da der Bezirksarzt meint, das Kind habe noch 
12 Stunden länger gelebt, so bescheiden wir uns gern. Es ist ja möglich, 
dass das Kind „wissenschaftlich noch nicht tot“ war, als dies von den 
Bautzener Anhängern der Naturheilkunde angenommen wurde. — Das 
Zeugnis des Bezirksarztes Herrn Dr. Stieglitz kann übrigens hier wenig 
Eindruck machen, da der Herr das Kind weder vor noch nach dem Tode 
gesehen hat. Merkwürdig ist auch, dass der behandelnde Arzt Herr Dr. med. 
Bohr behauptet, das Kind sei an Encephalitis (Gehirnentzündung) gestorben, 
während in der „Berichtigung“ Gehirnkrämpfe und Herzschlag als Todes 
ursache angegeben wird. Wohl ist uns bekannt, dass bei Encephalitis auch 
Krämpfe aufzutreten pflegen, aber ebenso bekannt ist auch, dass die Diagnose 
auf Encephalitis sehr schwierig zu stellen ist und dass auch wohl in Bautzen 
schon irrtümliche Diagnosen gestellt worden sind. Wie dem auch sei, für 
die Anhänger der Naturheilkunde wird es ungeachtet aller Berichtigungs 
versuche nicht zweifelhaft sein, dass die Impfung nicht ohne Einfluss ge 
wesen sein kann, wenn ein bis dahin gesundes Kind 14 Stunden nach der 
Impfung ohne weitere erkennbare Ursache plötzlich stirbt. Von dem 
Bezirksarzt und Stadtrat können doch nur „Behauptungen“ nicht aber 
„Beweise“ ins Feld geführt werden. Wir „behaupten“ nach wie vor, 
die Impfung habe den Tod des Kindes nach sich gezogen, — die berichti 
gende Behörde „behauptet“ das Gegenteil und den Lesern dieses Blattes 
wollen wir es überlassen, zu glauben, was sie für richtig halten. B. G. 
Bundes- und Vereins-Angelegenheiten. 
Rechtsschutz. 
Hochwichtige Punkte, die ein jeder, der mit fester und innerster Ueber- 
zeugung an unserer Bewegung teilnimmt, vermisst haben muss, sind die 
Anregungen, die in No. 6 des Nachrichtenblattes vom Bundesvorstände zur 
Beratung anheimgestellt worden sind. 
Fürwahr, ein jeder, der mit kernigen Worten und mit wahrem Ernste 
unsere hochwichtige, jedoch schutzbedürftige Sache verfolgt, und der mit 
offenem Auge die Macht der gegnerischen Partei und das wahrhaft brutale 
Vorgehen derselben beobachtet, wird empfunden haben, dass uns, der Partei 
„der Moral“, etwas fehlt, um die Mitarbeit eines jeden zu ermöglichen, und 
zwar ist dies ein geeigneter Bechtsschutz. 
Wie viele giebt es, die da glauben Vorgänge mit ansehen zu müssen, 
die auf einer gesetzwidrigen und unter aller Moral stehenden Grundlage an 
gelangt sind. Wie viele Familienväter in unserem Bunde giebt es, die es 
ruhig mit ansehen, wie das Impfgesetz mehr oder weniger Schaden ihren 
heiligsten Gütern — den Kindern — zufügt und dadurch imstande ist, das 
höchste Glück, das gesamte Familienleben zu stören. 
Wie viele giebt es ferner, die mit offenen Augen sehen, wie die 
Staatsmedizin, deren Sündenregister zum Teil auch der moralische Bückgang 
unseres Volkslebens zuzuschreiben ist, so manche epochemachende, nach 
„Becht“ schreiende Leistung vollzieht. 
Ferner bedenke man die Verfolgungen, denen unsere Vorkämpfer, 
unsere Agitatoren ausgesetzt und gegenwärtig noch ziemlich schutzlos preis 
gegeben sind. 
Es fehlt uns eben ein Bechtsschutz im Bunde. Dass auch' die Bundes 
leitung dies empfand, geht aus der Einsetzung einer Kommission hervor, 
die sich mit rechtlichen Fragen befassen sollte, aber meines Wissens nicht 
in Thätigkeit getreten ist, weil andere, wichtigere Fragen die Aufmerksamkeit 
und Arbeitskraft der Herren in Anspruch nahmen.
	        
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