Volltext: Der Naturarzt 1899 (1899)

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gegen die beiden Aerzte klagbar. — Bei uns in Deutschland ist man an der 
artige „Vergesslichkeiten“ der Herren Operateure so gewöhnt, dass man des 
halb die Gerichte nicht erst belästigt. Erst vor zwei Jahren passierte ein 
ähnliches „Versehen“ einem bekannten Berliner Kliniker. 
— Schlimme Sachen hatte der Eisenbahn-Betriebssekretär Otto Pajunke 
in Frankfurt a. M., welcher mit Genehmigung seiner Vorgesetzten Behörde 
bisher in Höchst a. M. gewohnt hat, in einem Schreiben an die Königliche 
Regierung zu Wiesbaden dem Kreisphysikus Dr. Beinhauer zu Höchst a. M. 
vorgeworfen. Letzterer hatte den P. auf Veranlassung der Königlichen 
Eisenbahn-Direktion zu Frankfurt a. M. auf seinen Gesundheitszustand 
untersucht. Dabei habe Dr. B., so behauptet P. in seiner Eingabe, mit Ge 
hässigkeit und Voreingenommenheit gegen ihn gehandelt und böswilligen 
Zwang auf ihn ausgeübt, ferner habe Dr. B. dem bekannten, inzwischen zu 
Zuchthaus verurteilten Rechtskonsulenten Schmidt zu Höchst a. M. ein 
Pulver verschrieben, um bei demselben heftiges Erbrechen und Abweichen 
hervorzurufen und ihn dadurch vor der Untersuchungshaft zu bewahren. 
P. stand wegen dieser Anschuldigung vor der Strafkammer des Königlichen 
Landgerichts zu Wiesbaden, angeklagt der Beamtenbeleidigung, wurde in 
dessen kostenlos freigesprochen. — 
— Am 8. August stand in Guben der Badeanstaltsbesitzer und Natur- 
heilkundige Uhlig w e g e n f ä h r 1 ä s s i g e r Kö r p e r v e r 1 e t z u n g vor dem Land 
gericht, die er dadurch begangen haben sollte, dass er einem herzkranken 
Manne, welcher bei ihm ein Dampfbad forderte, ein Beindampfbad verabreichte, 
nach welchem an den stark wassersüchtigen Beinen Brandblasen entstanden 
seien. Die Anklage war auf ein Gutachten des Krankenliausarztes Dr. Zlihlke 
erhoben worden. Die Verteidigung ruhte in den Händen von Rechtsanwalt 
Volkmar, welchem Sanitätsrat Dr. Bilfinger und Dr. Hirse lifeld- 
CharlOttenburg als Sachverständige zur Seite standen. Diese führten aus, 
dass ein Badeanstaltsbesitzer, wenn keine technischen Mängel vorliegen, nicht 
verpflichtet sei, zu entscheiden, ob Bäder, welche Gäste verlangten, diesen auch 
zuträglich seien, ferner legten sie dar, dass die Blasen weniger durch den 
Dampf, als vielmehr durch die Krankheit an sich, die engen Stiefeln und 
Beinkleider sowie durch ein Heftpflaster veranlasst seien, welches der Kranke 
sich aufgelegt hatte. Der Gerichtshof unter dem Vorsitz des Direktors 
von Eickstedt erkannte dementsprechend und sprach Uhlig nicht nur frei, 
sondern legte auch die Kosten des Verfahrens und der von der Verteidigung 
geladenen Zeugen und Sachverständigen der Staatskasse auf. 
Bücherschau. 
— Ein neues, ganz eigenartiges Werk ist soeben im Verlage von Wilhelm 
Möller, Berlin S., Prinzenstr. 95, erschienen: Ein Abreisskalender für das Jahr 1900 
mit hygienischen Ratschlägen und Belehrungen. Fast jedes der 365 Blätter enthält 
auf der Rückseite eine gesundheitliche Belehrung, einen Rat, ein Rezept über natur- 
gemässe Anwendungen u. s. w., so dass forthin jeder Gesinnungsgenosse seinen Haus 
arzt für leichtere Fälle, noch mehr aber seinen Warner und Vorbeuger an der Wand 
hängen hat. Die verschiedenen Ratschläge sind so arrangiert, dass sie der Jahreszeit 
entsprechen und der Name des Redakteurs der Ratschläge, Dr. Rudolf Weil, 
Berlin, bürgt dafür, dass dieselben in der Praxis erprobt sind und auf langjähriger Er 
fahrung beruhen. Auch Hinweise auf die hygienische Litteratur finden sich, so dass 
der Fernstehende diesbezügliche Winke erhält. Unseres Erachtens war die Herausgabe 
dieses Kalenders eine ungemein glückliche Idee und der agitatorische Wert desselben 
ist ohne Zweifel ein ganz bedeutender. Die hochelegante Ausstattung und der dennoch 
billige Preis von 50 Pfennig werden der weitesten Verbreitung des interessanten 
Abreisskalenders sicher nicht hinderlich sein. 
— Häusliche Krankenpflege von E. Bartsch. Preis 25 Pfg. Verlag von 
Max Richter, Berlin, Wienerstr. 14. — Das kleine Buch enthält sechs populäre 
Vorträge übfer Krankenpflege nach den Grundsätzen des Naturheilverfahrens. Die
	        
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