Volltext: Der Naturarzt 1899 (1899)

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schrieben haben, eine Bundesfeier aber besonders 
würdig und grossartig auf dem Gräfe nberg, wo er 
gelebt und gewirkt hat als einer der edelsten der 
Menschen zum Wo hie der gesamten Menschheit, zum 
Segen kommender Geschlechter! 
Sassnitz, den 7. Juli 1899. ^ _ TT . ^ 
G. Winter aus Dresden 
(Bundesausschuss -V orsitzender). 
Aus der Zelt. 
— Klage des Dr. med. Boden und Widerklage des Redakteurs Reinhold 
Gerling. In der Privatklage des Dr. med. Richard Boden zu Leipzig, Privat 
klägers, gegen den Redakteur R. Gerling und den Dr. med. Guido Schulze- 
Berlin, Angeklagte, wegen Beleidigung, erschien bei Aufruf der Sache: 1. der 
Privatkläger und Rechtsanwalt Berg, 2. der Angeklagte und Widerkläger 
Gerling und der Angeklagte Dr. Schulze. — Parteien vergleichen sich dahin: 
Die Angeklagten erklären: Wir bedauern, dass in den Artikeln a) des Natur- 
ärztlichen Wochenblattes vom 29. August 1897 unter der Ueberschrift „Gericht- 
liches u Seite 3; — b) ,,Der Naturarzt“ vom September 1897 unter der Ueber 
schrift ,,Aus der Zeit“ Seite 287 der Ausdruck ,,Denunziant“ in Beziehung 
auf den Privatkläger Dr. Boden gebraucht worden ist. Wir haben nur sagen 
wollen, dass das Verfahren auf Strafanzeige desselben bei der Staatsanwalt 
schaft eingeleitet ist. — Der Privatkläger erklärt: Ich habe den An 
geklagten und Widerkläger Gerling nicht des Betruges bezichtigen wollen, 
d. h. der Artikel ,,Die Kosten der Beiratssitzung vom 29. November 1896“ 
in No. 9 der Zeitschrift ,,Der Natur- und Volksarzt“ Seite“ 137 bezieht 
sich nicht auf den Angeklagten und Widerkläger Gerling. — Die Parteien 
verpflichten sich und zwar der Angeklagte und Widerkläger Gerling die vor 
stehenden Erklärungen in den nächst erscheinenden Nummern: 1. ,,Der Natur- 
arzt u , 2. das ,,Nachrichtenblatt“, und zwar im redaktionellen Teile derselben 
und im fetten Druck wie der frühere Artikel zu veröffentlichen, spätestens 
aber in der Augustnummer. Der Privatkläger verpflichtet sich zu der gleichen 
Veröffentlichung in der Zeitschrift ,,Der Natur- und Volksarzt“. — Privat 
klage .und Widerklage wird zurückgenommen. 
— Behandlung gekrümmter Gliedmassen. Schon früher hat man Versuche 
angestellt, Glieder, welche durch Rheumatismus, Salzfluss, Ablagerungen in 
den Gelenken oder durch Entzündungen und Gelenkkrankheiten in eine ab 
norme Lage gekommen waren, wieder wenigstens in eine annähernd richtige 
Lage zu bringen. Die Instrumente und Apparate, die man in Anwendung 
brachte, hatten jedoch den grossen Nachteil, dass die Anwendungen unter 
fortwährendem Druck stattfanden und sich heftige Schmerzen einstellten. 
Durch das fortwährende Dehnen blieben die Beugemuskeln in zu langer 
Spannung und der Reiz wurde ein zu grosser. Ein Apparat, welcher den 
genannten Nachteil nicht hat, ist die von dem Naturheilkundigen Louis 
Güttler in Ebersbach i. S. erfundene Streckvorrichtung für gekrümmte 
Körperteile in geschlossenem, zugleich als Dampfbad dienenden Kasten 
(D. R. G. M. No. 105 754). Dieser Apparat ist in der Weise konstruiert, 
dass er die Dehnung des leidenden Gliedes nach Millimetern angiebt, um 
1. nicht übermässig einzuwirken, 2. um Arzt und Patienten von dem täg 
lichen Erfolge der Dehnung zu überzeugen. Die Teile, auf welche das 
kranke Glied zu liegen kommt, sowie der Gurt, welcher dasselbe um- 
schliesst, sind gepolstert, so dass jeder Schmerz ausgeschlossen ist. Die 
Anwendung des Apparates findet unter gleichzeitiger Hinzuleitung von 
Dampf statt, um zerteilend auf die kranken Muskeln, Sehnen, Knorpeln und 
Bänder einzuwirken. Um auch des nachts eine Auflösung und Zerteilung
	        
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