Volltext: Der Naturarzt 1899 (1899)

Jahres die herzlichsten Glück- 
übermittelt. 
Kommt, lasst uns unsern Schwestern leben!*) 
und Segenswünsche in beiden Familienkreisen 
Kinderpflege und Schulhygiene. 
Schule und Arzt. 
Eine zeit-, natur- und kulturgemüsse Betrachtung. 
Von Dr. A. Kühn er-Frankfurt a. M. 
Der Schularzt. 
Nachdem wir in einem früheren Beitrag **) erwiesen, dass Schule und 
Arzt vielfach gemeinsame Beziehungen unterhalten, dass Rücksichten für den 
Öffentlichen Gesundheitszustand gewisse Forderungen an die Schule stellen zum 
Schutze der Insassen, ist es unsere Aufgabe, zu prüfen, ob das Bestreben, eine 
Brücke zu schlagen zwischen Schule und Arzt durch Einführung von Schul 
ärzten, teils in Anlehnung an bereits befugte beamtete Aerzte, teils als 
selbständige Berater, berechtigt ist und Abhilfe der bestehenden TJebelstände 
verspricht. 
Geschichtliches. 
Seit Lorinser im Jahre 1836 den Mahnruf: ,,Zum Schutze der Gesundheit 
in den Schulen“ erliess, hat die Schularztfrage Behörden, Vereine, Einzel 
bestrebungen, Aerzte und Schulmänner teils gemeinsam, teils innerhalb ihrer 
Berufskreise viel und oft beschäftigt. Die Naturforscherversammlungen in 
Breslau 1875, in Graz 1876, der deutsche Verein für öffentliche Gesundheits 
pflege in Nürnberg 1877, in Dresden 1878, in Hannover 1884 haben zu dieser 
Frage Stellung genommen. Auch der alljährlich sich versammelnde Deutsche 
Aerztetag hat vor kurzem über diesen Gegenstand beraten. Meinungs 
verschiedenheiten haben sich allenthalben geltend gemacht und werden sich 
geltend machen, da diese Frage, wie alle Forderungen von Staat und Gesell 
schaft bei voller Berücksichtigung der Schulgesundheitspflege je nach den Be 
sonderheiten der örtlichen Verhältnisse, insbesondere für die Grossstädte und 
das Land, sowie nach den bestehenden Einrichtungen eine ganz verschiedene 
Auffassung erfahren muss und eine einheitliche Regelung nicht zu ermög 
lichen ist. 
Kompetenz. 
Wer die Geschichte der Schularztfrage kennt, weiss, dass bei der ganz 
verschiedenen Stellungnahme von Aerzten und Lehrern die Entscheidung der 
Schularztfrage sehr erschwert wird. Man war vom pädagogischen Standpunkt 
vielfach der Meinung, dass die Ansprüche der Aerzte zu weit gingen, dass die 
Lehren der Schulhygiene nicht fest ständen — überall führen verschiedene 
Wege zum gleichen Ziel — und dass es vorzuziehen, wenn hervor 
ragende Hygieniker durch Vorträge und Schriften die Lehrer 
in der Hygiene unterrichten und diese zur hygienischen Be 
aufsichtigung der Schule fähig machen würden. Die Ausdrücke 
„Beaufsichtigung“, „Ueberwachung“, „Einmischung“ von seiten der Schulärzte 
haben vielfach Verstimmung hervorgerufen. Und wohl mit Recht. Bei jeder 
öffentlichen Einrichtung gilt nur ein einheitlicher Befehl, jeder Nebenbefehl 
gefährdet das Ganze. Auskunftserteilung, Ratserteilung werden hüben wie 
drüben dankenswert entgegengenommen werden. Aerzte dürfen nicht Lehrer, 
*) Verfasserin dieses Artikels, die als treffliche Rednerin bekannte Frau Olga 
Zschommler in Leipzig, hat sich auf unser Befragen zur Auskunft-Erteilung be 
züglich der Einrichtung von Wochenpflege - Abteilungen bereit erklärt und geben wir 
deswegen in Folgendem die Adresse: Leipzig-Schleussig, Pistorisstr. 4 I. 
**) Vgl. September- und Oktobernummer 1897 vom Naturarzt.
	        
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