Volltext: Der Naturarzt 1898 (1898)

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— Pegau. (B*-Nr. 93.) Am 31. Januar übernahm den Vorsitz Herr Moritz 
Schindler, Schulstr. 221B. Das Amt des Kassierers Herr Max Limpert. 
— Pössneck. (B.-Nr. 265.) Nunmehriger 1. Vorsitzender des Vereins ist Herr 
Bademeister Herrn. Stein, 1. Schriftführer Herr Fabrikant August Engelhardt, 
Kassierer Herr Kaufmann Louis Völcker. 
— Zwötzen. (B.-Nr. 388.) In der am 30. Januar abgehaltenen Hauptversammlung 
wurden in den Vorstand gewählt die Herren: Lehrer A. Teupel, Vorsitzender, 
Neuestr. 50, Lehrer E. Vollrath, Schriftführer, Bahnhofstr., Dachdecker Franz 
Taub ert, Kassierer, Wiesestr. 
—Sprechsaal. §& 
Zur Statutenberatung. 
Von W. Siegert-Berlin. 
Die folgenden Vorschläge enthalten den Versuch, eine Ordnung der Dinge 
herbeizuführen, die eine prompte Erledigung der Geschäfte gewährleistet, keine 
Handhaben für Angriffe auf die Ehrenhaftigkeit der Vorstandsmitglieder bietet 
und dem Bunde, sehr gering geschätzt, etwa 1000 Mark für die Agitation 
flüssig macht. Die Vorschläge sind nicht am grünen Tische entstanden, sondern 
aus einer ziemlich langen Erfahrung geschöpft, und dürften einen Weg weisen, 
der für alle, und besonders auch für diejenigen gangbar ist, die bisher an der 
Geschäftsführung des Vorstandes -manches auszusetzen hatten. 
I. Die Vorstandsmitglieder erhalten weder Gehalt noch Entschädigung 
und bekommen nur bare Auslagen erstattet. 
Zu erwägen wäre, ob man nicht dem Vorsitzenden für seine Zeit 
verluste, die auch bei Anstellung eines Geschäftsführers nicht gering sein 
dürften, 300-500 Mk. jährlich zahlen sollte. Man würde dann in der Aus 
wahl der Personen weniger beschränkt sein, und es könnte auch jemand den 
Vorsitz übernehmen, dessen persönlichen Verhältnisse ihm nicht gestatten, 
umsonst viel Zeit zu opfern. 
Sie werden — der Vorsitzende in einem besonderen Wahlgange — von 
der Bundesversammlung durch Zuruf oder (wenn AViderspruch erhoben wird) 
Stimmzettel auf 2 Jahre gewählt, sind aber wieder wählbar. 
Die.Bundesversammlung kann den Vorstand jederzeit seines Amtes ent 
heben. 
Der Vorstand sorgt für eine regelrechte Geschäftsführung, überwacht die 
Thätigkeit des Bedakteurs und verteilt die Aufsicht über die verschiedenen 
Verwaltungszweige unter seinen Mitgliedern. 
II. Die Geschäfte, einschliesslich der Kassen- und Anzeigenverwaltung, 
besorgt ein vom Vorstande angestellter Geschäftsführer, der seine Arbeiten 
den Anordnungen des Vorstandes gemäss zu leisten hat und zu den Vorstands 
sitzungen zugezogen werden kann. 
Der Geschäftsführer darf nicht zugleich Annoncensammler für Blätter, 
Bücher etc. sein, die die Naturheilkunde vertreten. 
Gelialt und Kaution des Geschäftsführers setzt die Bundesversamm 
lung fest. 
Solange der Bund keine Korporationsrechte besitzt (und vor Ein 
führung des Bürgerlichen Gesetzbuches, also vor 1900 dürfte er sie nicht 
bekommen), ist Vorsorge zu treffen, dass der Bundeskasse aus der Führung 
der Geschäfte durch einen Angestellten kein Nachteil erwächst (Engagement 
des Geschäftsführers durch die Person des Vorsitzenden — Annoncen 
verwaltung auf den Namen eines Vorstandsmitgliedes). — Für unbedingt 
nötig halte ich die Uebernahme der Annoncenverwaltung auf den Bund. 
Die reine Einnahme daraus ist sicher mit 2000 Mk. jährlich zu niedrig geschätzt. 
Ein tüchtiger Geschäftsführer kann sehr wohl das Sammeln der Anzeigen 
ebenso geschickt und kräftig betreiben als dies gegenwärtig geschieht. Der 
Einwand, dass er dazu keine Zeit habe, ist nach meinen Erfahrungen und 
Informationen nicht stichhaltig. Der „Naturarzt“ ist (dem Tausend der Auf 
lage nach gerechnet) das billigste und deshalb, sowie seiner hohen Auflage
	        
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