Volltext: Der Naturarzt 1898 (1898)

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Zum Bundesstatut. 
Bei den Anträgen zum Bundesstatut § 3 ist übersehen worden, dass-- • 
der Verein Erfurt (B.-N. 228) den Antrag stellte, den § 3 in der Fassung des 
alten Statuts beizubehalten. Die Redaktion. 
—4f Aus der Zeit. 
— Freigesprochen wurde der Naturheilkundige Heinrich Vötsch aus 
Burg von der 2. Strafkammer des Landgerichts zu Magdeburg. Der An 
geklagte soll durch seine Behandlung bei einem zehntägigen Kinde den 
Verlust des linken Auges verschuldet haben. Ein von den Eltern hinzu 
gezogener Arzt hatte die Anzeige erstattet. Herr Vötsch hatte einen von 
demselben Arzte kurz vorher aufgegebenen Fall zur Genesung geführt. 
Der betr. Arzt wollte als Sachverständiger aussagen, wurde aber vom Ver 
teidiger Herrn Lothar Volkmar-Berlin mit Entschiedenheit zurückgewiesen 
und gelang es dem Letzteren, eine glänzende Freisprechung des Angeklagten 
zu erzielen. 
— Zu den Reichstagswahlen entwickeln die Impfgegner unter Leitung 
des Deutschen Bundes der Impfgegner eine lebhafte Agitation. An alle 
aufgestellten Kandidaten sind von Impfgegnern bezw. Anhängern des Naturheil 
verfahrens und der Homöopathie Briefe gerichtet worden (der Impfgegner-Bund 
stellt dieselben gratis zur Verfügung) mit der Frage, wie sich der Reichstags 
kandidat in Bezug auf Impfzwang und Kurierfreiheit zu stellen gedenke. 
Fällt die Antwort nicht befriedigend aus, so soll die Wahlparole lauten 
„gegen diesen Kandidaten stimmen!“ In einzelnen Wahlkreisen haben die 
Impfgegner eigene Kandidaten aufgestellt, als Zählkandidaten haben sich 
die Herren Dr. Crüw eil-Berlin, Ingenieur W. Born-Berlin und Hygieniker 
C. Griebel-Lichtenthal (Baden) zur Verfügung gestellt. Ferner werden die 
sehr aussichtsvollen Kandidaturen der Herren Professor Dr. Förster, 
P. Reisshaus, Adolf Damaschke, Dr. med. Weil und Tischendörffer 
nach Möglichkeit unterstützt. Die Impfgegner ersuchen alle Anhänger der 
freien Heilmethoden, kräftig dafür zu wirken, dass die genannten Herren 
Mandate erringen, und es ist ein Erfolg bei der Zähigkeit, mit der die 
Agitation betrieben wird, nicht ausgeschlossen. 
— Für die Krankenkassen von grösstem Interesse ist eine Mitteilung 
des Naturarztes Herrn Dr. J. Heinss in der „Münchener Post“. Derselbe 
hat im letzten Vierteljahre 1897 und im ersten Vierteljahr 1898 als Kassen 
arzt die Wasserheilmethode rein und lauter durchgeführt und einen 
glänzenden Beweis für die vielfach angezweifelte Billigkeit unserer Methode 
erbracht. Herr Dr. Heinss schreibt wörtlich: Meine Wasserrezepte kosteten 
im vierten Quartal 1897 für 20 Behandelte (im Granzen trafen 528 Kranke 
auf 53 Aerzte, somit 10 Kranke auf 1 Arzt) zusammen 27 M. 35 Pf., also 
per Patient 1 M. 37 Pf. (wobei zwei sehr schwere, chronische Fälle allein 
11 M. 45 Pf. Bäderunkosten verursachten); die übrigen 508 Patienten 
erforderten eine Ausgabe von 1543 M. 28 Pf., d. h. per Patient 3 M. 4 Pf. 
Die Wasserbehandlung war also 2Va Mal billiger. Noch viel günstiger 
gestaltet sich das eben abgelaufene erste Quartal 1898. Meine Bäderrezepte 
betragen bei 29 Patienten 19 M. 40 Pf., d. h. also 67 Pf. per Patient. 
Bleiben die Verhältnisse der Arzneiausgaben usw. die gleichen wie im ver 
flossenen Quartal, so dürfte in diesem ersten Quartal 1898 also das Wasser 
heilverfahren viermal billiger sein! 
— Der Verein abstinenter Lehrer (Vorsitzender J. Petersen-Kiel, Schass 
strasse 10) entfaltet eine rege Agitationsthätigkeit. Gelegentlich der in den 
Pfingstferien d. J. in Breslau stattfindenden deutschen Lelirerversannnlung wird 
er daselbst eine Nebenversammlung ablialten, um einem möglichst grossen Kreis 
von Lehrern Gelegenheit zu geben, sich mit den Grundsätzen des Vereins be 
kannt zu machen.
	        
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