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bemüht sein, allen Wünschen nach Möglichkeit Rechnung zu tragen. Bei ihrer
Ankunft wollen sich die Herren Vertreter an die am Bahnhof anwesenden
Mitglieder (erkenntlich an grün-weisser Rosette) um nähere Auskunft wenden,
und vom Sonnabend, den 28. Mai nachm. 1 Uhr ab nach Hotel Europa am
Ausgange vom Bahnhofe bemühen, um das Programm für die Festtage, sowie
Wohnungskarte in Empfang zu nehmen.
Halle a. S., den 1. Mai 1898.
Mit gesinnungsfreundlichem Grusse
Verein ftir Gesundheitspflege
u. arzneilose Heilweise.
I. A.: Bessler, Vorsitzender.
Zur Beachtung!
Von den Vereinen der Bergiscli - Märkischen Groppe ist der
folgende schleunige Antrag eingegangen:
Elberfeld, den 9. April 1898.
An den verehrl. Bundesvorstand!
Berlin.
Antrag für die Hallenser Bundesversammlung:
„Die Bergisch - Märkische Gruppe beantragt im Namen der zu
ihr gehörenden 17 Vereine, dass jeder Delegierte auf der Bundes
versammlung bis zu 10 Stimmen auf sich vereinigen kann, d. h., dass
er mehr wie einen Verein, stimmberechtigt für jeden von ihm ver
tretenen Verein, vertritt.
Wir beantragen daher, sofort über obigen Antrag durch Rund
schreiben einen Beschluss herbeizuführen, damit schon in Halle die
Delegierten bis zu 10 Stimmen auf sich vereinigen können. Dieser
beschleunigte Weg wird von uns betreten, um bei der Wichtigkeit
der diesjährigen Tagesordnung allen, selbst den kleinsten Vereinen,
die Möglichkeit zu geben, sich stimmberechtigt vertreten zu lassen/ 4
Bergisch-Märkische Bundesgruppe.
I. A.: Dr. Prager.
Vorsitzender.
Da der gleiche Antrag von den Vereinen der Thüringerwald-
Gruppe und von den Vereinen der Schlesischen Gruppe sowohl, wie
auch von mehreren süddeutschen Vereinen ähnliche Anträge für die
ordentliche Bundesversammlung vorliegen, hat der Bundesvorstand
den vorstehenden Dringlichkeitsantrag einer besonderen Beratung
unterworfen.
Der Bundesvorstand hat sich — obwohl derselbe die Wichtigkeit
des Antrages anerkennt — nicht dazu entschliessen können, eine
schriftliche Abstimmung herbeizuführen, da es sich um Abänderung
des Beschlusses einer ordentlichen Bundesversammlung handelt, welcher
auch nur von einer Bundesversammlung wieder aufgehoben werden
kann. Da aber ähnliche .Wünsche von vielen anderen, besonders
kleineren Vereinen wiederholt laut geworden sind, so hat der Bundes-