Volltext: Der Naturarzt 1898 (1898)

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lieh dem Grossstädter, in einer sehr glücklichen Lage. Wenn dort 
die Ziegenhaltung gar keine Schwierigkeiten macht, sondern ein Ver 
gnügen ist, macht es in der Grossstadt viel Unbequemlichkeiten; ist 
in den meisten Fällen gar unmöglich. 
Als ich nach Berlin kam, beabsichtigte ich Ziegenkuranstalten 
einzurichten, jedoch der Mensch denkt und Gott lenkt. Doch ist die 
Sache noch nicht abgeschlossen und liesse sie sich bei Beteiligung 
eines in der Nähe wohnenden grösseren Oekonomen immer noch nutz 
bringend gestalten. Für den Uebelstand, dass die Ziegen haupt 
sächlich nur im Sommer milchen, glaube ich einen Ausweg gefunden 
zu haben, den ich vorläufig noch als mein Geheimnis betrachten 
möchte. 
In der nächsten Nummer etwas näheres über Ernährung, Pflege 
und Krankheiten der Ziege. 
Aus der Zeit. 
— Der Kampf gegen die Naturheilkundigen, welcher in Sachsen bereits seit 
Jahr und Tag geführt wird, hat nunmehr auch in Berlin begonnen. Herr 
von Windheim, der Polizeipräsident von Berlin hat, angeblich um dem un 
lauteren Wettbewerb in der Ausübung der Heilkunde zu steuern, verfügt, dass 
im Auslande approbierte Aerzte dies öffentlich bekannt geben, so dass jede 
Täuschung des Publikums ausgeschlossen ist. Von Personen, die überhaupt 
keine ärztliche Prüfung abgelegt haben, gewerbsmässig aber Kuren betreiben, 
heisst es: „Personen, die ohne approbiert zu sein, sich zur gewerbsmässigen 
Ausübung der Heilkunde öffentlich erbieten, ist die Führung des Titels „Arzt“, 
„Wundarzt“, „Augenarzt“, „Geburtshelfer“, „Zahnarzt“, „Tierarzt“ oder ähn 
licher Titel untersagt, sofern dadurch der Glaube erweckt wird, als wären sie 
geprüfte Medizinalpersonen. Als unzulässig werden hier betrachtet z. B. 
praktischer Naturheilkundiger, Naturarzt, Spezialist, Spezialfrauenpraktiker, 
praktischer Vertreter der Naturheilkunde, Mitglied des deutschen Naturärzte 
bundes, Homöopath, Hydropath, Magnetopath, Elektrohomöopath, Direktor, Dir. 
Dagegen kann gegen diese und ähnliche Titel nicht ein geschritten werden* 
wenn sie mit Zusätzen versehen sind, aus denen unzweideutig für Jedermann 
erkennbar ist, dass der Inhaber nicht approbiert ist.“ Für das Verfahren, 
diese Grundsätze zur Geltung zu bringen, sind vom Polizeipräsidium die 
folgenden Normen festgestellt worden: Werden unzulässige Bezeichnungen oder 
Reklamen, auf Schildern Visitenkarten, Rechnungs- und Rezeptformularen, Brief 
umschlägen, Geschäftspapieren, Emballagen und Kartonnagen, Etiketten und 
Anzeigen festgestellt, so ist der Inhaber zunächst protokollarisch auf das Un 
zulässige seiner Reklame aufmerksam zu machen und aufzufordern, die Ordnungs 
widrigkeit binnen acht Tagen zu beseitigen. Fruchtet die Aufforderung nicht, 
so ist der 1. Abteilung des Polizeipräsidiums Anzeige zu erstatten. — Ob der 
Herr Polizei-Präsident mit seinem Verbot der Titel „prakt. Naturheilkundiger“ 
etc. bei den Gerichten Glück haben wird, ist nach den bisherigen wider 
sprechenden Entscheidungen sehr fraglich. Aber tüchtige Praktiker bedürfen 
eines Titels nicht und allein schon der Umstand, nicht approbiert zu sein, 
sichert ihnen das Vertrauen des Publikums, weil der Kranke weiss, dass der 
Laie seine Ungeschicklichkeit nicht wie der approbierte Arzt mit dem Toten 
schein decken darf. 
— „Geprüfter Masseur“ bezw. „geprüfte Masseuse“ sind Titel, welche 
laut Verfügung des Berliner Polizeipräsidenten in Uebereinstimmung mit einem 
Erlass des Kultusministers nur derjenige führen darf, der vom Stadt- oder 
königlichen Kreisphysikus geprüft worden ist, die Prüfung kostet 10 Mark.
	        
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