Volltext: Der Naturarzt 1897 (1897)

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gierungsrat Dr. med. Kubier zugegen. — Der Reichsanwalt beantragte 
Zurückverweisung der Klage zur nochmaligen Verhandlung an das Land 
gericht II. Diesem Anträge widersprach der Verteidiger Max Beyer. In 
kurzer, schneidiger Rede wies derselbe nach, dass bezüglich des einen Punktes 
ein Irrtum der K. Staatsanwaltschaft vorliege, während andererseits der 
Angeklagte in seiner Eigenschaft als Vater und als Redakteur des „Impfgegners“ 
gar nicht anders handeln konnte, als geschehen. 
Nach längerer Beratung verkündete der Senatspräsident die Verwerfung 
der Revision des Staatsanwalts. — Damit ist das erste Urteil bestätigt und 
die Brochiire ist nun — nach Streichung der 4 Stellen — definitiv freigegeben. 
— Die Impfgegner haben Ursache, sich dieses Erfolges zu freuen, nachdem im 
vorigen Jahre Prof. Förster im Reichstage die Resolution glücklich durch 
gebracht hatte. Nur tüchtig weiter so, und das kommende Jahrhundert bricht 
an — frei von Impfzwang und Impfung. 
— An den Fall Langerhans erinnert ein soeben von Professor Eürbringer 
im „Verwaltungsbericht des Krankenhauses Friedrichshain“ in Berlin mit 
geteilter Pall von schädlichen Nebenwirkungen des Diphtherieserums. Es 
handelte sich um ein 7 jähriges, an Scharlach mit starkem, hoch verdächtigem 
Mandelbelag erkranktes Kind. Bei dem kleinen Patienten trat unmittelbar 
nach der Serum-Einspritzung ein äusserst schwerer, augenscheinlich lebens 
gefährlicher Kräfteverfall von etwa 2 Minuten Dauer auf. Schleunige und 
ausgiebige Erregungsmittel retteten das bereits verloren geglaubte Kind. 
Aus der Stichwunde drangen einige Tropfen Blut, so dass das Anstechen 
einer Vene, bezw. direktes Einspritzen des Serums in die Blutbahn nicht 
ganz ausgeschlossen werden dürfte. Der Pall beansprucht mit Rücksicht 
auf die Präge nach der Gefahr der neuen Behandlung um deswillen be 
sonderes Interesse, weil das Kind dem Säuglingsalter entrückt, die Allgemein 
infektion keine schwere und kein anderer Zwischenfall für die stürmische 
Veränderung verantwortlich zu machen war. 
— Pest-Serum. Der französische Arzt Yersin hat ein Pestserum ent 
deckt. Dasselbe wird, ebenso wie das Diphtherieserum, von Pferden ge 
wonnen, ist aber — sehr theuer. Die Wirksamkeit des Serums hat Yersin 
zuerst an Ratten und Mäusen erprobt und ist darauf zu Versuchen am 
Menschen übergegangen. Als er im Juni vorigen Jahres zum Zwecke der 
Seruminjektionen nach Hongkong kam war dort die Seuche bereits erloschen, 
erst in Amoy fand er Versuchsobjekte und operierte mit grossem Erfolge. 
In Canton wollten ihn die Leute totschlagen. — Glückliche Chinesen, die 
sich die Serumhelden auf diese Weise vom Leibe halten dürfen! — Uebrigens 
hört man von Yersins Pestserum jetzt gar nichts mehr. Wie wär’s denn 
mit Bombay, Herr Yersin? Hic Rodus, hic salta! 
— Verliehene Impfkälber. In Wien werden zur Gewinnung von 
Blattern-Lymphe 8 Monate bis 2 Jahre alte Kuh- und Stierkälber benutzt, 
die von der Viehkommissionsfirma Saborsky & Söhne, ebendort, gegen 
eine Leihgebühr von 20 fl. p. Stück geborgt wurden. Dann wandern die 
Pockenkälber in die Bratpfannen der Wiener. Guten Appetit! 
—Bundesnachriehten. 
Zur grefl. Beachtung I 
Nach den Bestimmungen unserer Satzungen sollen die Steuern (30 Pf. halb 
jährlich für jedes Mitglied) halbjährlich, anfangs Januar und Juli im voraus 
portofrei eingesandt werden. Die Herren Vereinskassierer ersuchen wir, jede Zahlung 
an die Adresse unseres Vorsitzenden (J. Schmeidel in Berlin SW., Neuenburgerstr. 5.) 
durch Postanweisung zu bewerkstelligen und den Postschein als Quittung zu 
den Akten zu nehmen. Auch bitten wir, bei jeder Geldsendung die Bundesnummer 
und Mitgliederzahl genau anzugeben und auch zu bemerken, für welchen Zeit 
raum der Betrag bestimmt ist. 
Die BundeMummer wolle man bei allen Briefschaften angeben.
	        
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