Volltext: Der Naturarzt 1897 (1897)

Beginn der dritten Woche. Machte grosse Spaziergänge, ging sogar zn viell 
Da ich dagegen war, so suchte sie verschiedene Mittel, um mich zu hinter 
gehen. Sie blieb in der Anstalt im ganzen 7 Wochen. Ging strahlend^ 
glücklich weg. 
Dr. med. Sophie Gomberg 
(in d. Schweiz prom.) 
Gewerbe- und Wohnungshygiene. 
— Bleivergiftung. In der deutschen Vierteljahrsschrift für öffentliche Ge 
sundheitspflege (1896, Bd. 28 Heft 8) stellt Dr. Wegener folgende haupt 
sächliche Forderungen auf zum Schutze der Arbeiter gegen Bleivergiftung: 
lieber allen Oeffnungen der Oefen in Bleihütten müssen Aspiratoren (Apparate 
zum Ansaugen von Gasen) angebracht werden, ebenso müssen bei allen stark 
staubenden Arbeiten Aspiratoren getragen werden. — Die Ofen essen sollen 
höher als 50 m gemacht werden, damit der Hüttenrauch möglichst diffundieren 
(nach allen Seiten hin zerstreuen) kann. — Die Einrichtungen von Badeanstalten 
sollen für die Verwaltungen der Bleihütten obligatorisch gemacht werden. Das 
Bauchen und Kauen von Tabak ist zu verbieten, weil es die Arbeiter verleitet, 
mit den schmutzigen Fingern an die Lippen und den Mund zu fahren. Die 
Arbeiter sind über die Gefahren der Bleiarbeit mündlich und durch populäre 
Schriften aufzuklären. 
— Petrolenmrausch nennt der Franzose Mabille eine Krankheitserscheinung, 
die er bei Arbeitern beobachtete, welche im Zwischendeck von Petroleumtanck- 
schiffen das offene Oel in Fässer pumpten. Die Krankheit ist bereits früher 
auch von anderen Aerzten beschrieben worden. Die von den Petroleumgasen 
Berauschten schreien, gestikulieren, schwanken wie Betrunkene und sinken so 
dann in tiefen Schlaf. Nach dem Erwachen zeigt sich Schwindelgefühl, geistige 
Mattigkeit, Uebelbefinden, Pupillenerweiterung. Diese Symptome verschwinden 
oft erst nach 2—3 Wochen. Also Vorsicht und vor allen Dingen gute Ventilation 
der Petroleumlagerkeller! 
— Heber Trommlerlähmungea berichtet Dr. Düms in der D. militärärztl. 
Ztschr. (1896, H. 4) und teilt 3 von ihm beobachtete Fälle mit. Der Autor 
macht darauf aufmerksam, dass die sogenannte Trommlerlähmung sich von den 
Beschäftigungsneurosen, wie Schreibkrampf, Klavierspielerkrampf dadurch unter 
scheidet, dass sie nicht bloss bei ganz bestimmten Bewegungen auftritt, sondern 
überhaupt die aktive Streckung des linken Daumens auch in der Buhe un 
möglich macht, und dass das Leiden sehr oft ganz plötzlich auftritt. Düms> 
kommt zu dem Schluss, dass das Wesen des Leidens nicht in einer Störung im 
Bereich der Nerven oder Muskeln, sondern der Sehne gesucht werden muss. 
Hnter dem Einfluss der Anstrengung entwickeln sich Sehnenscheidenentzündungen^ 
infolge dessen Lockerungen des Sehnengefüges, welche schliesslich zu Zer- 
reissungen und dadurch bedingten Lähmungen führen können. 
— In Düsseldorf ist unterm 21. November 1895 ein Wohnungsgesetz er 
lassen worden, welches der Polizei weitgehende Vollmachten giebt; so darf 
z. B. niemand, selbst nicht der Besitzer, in ein Haus einziehen, wenn es die 
Polizei als ungesund bezeichnet. Namentlich wird ein Schlafkubikraum von 
10 cbm für jeden Erwachsenen, 5 cbm für jedes Kind gefordert. — In Leipzig 
hat man beschlossen, dass in Wohnungen, welche nur aus Stube, Kammer und' 
Küche bestehen, keine Aftermieter aufgenommen werden dürfen. B. G.
	        
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