Volltext: Der Naturarzt 1897 (1897)

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8. Statt dessen Bestrafung.Geschlechtskranker,, die.leicht 
fertig'oder wissentlich venerische, Krankheiten verbreiten. 
9. Bekämpfung schädlicher Präventivmassregeln (coitus 
interruptus etc.) 
10. Bessere ärztliche^Kontrolle der Prostituierten, Kasernie 
rung derselben. 
11. Strengere Beaufsichtigung und Bestrafung des Mädchen 
handels. 
12. Zulassung der Frauen zum ärztlichen Studium und 
Beruf. 
13. Unterricht der Mädchen über sexuelle Hygieine, nament 
lich über naturgemässes Verhalten während der Periode, der Schwanger 
schaft und des Wochenbettes. 
14. Aufklärung über die Vererbung, die Folgen des 
Alkoholismus für die Nachkommenschaft und die Schäden der Bluts- 
verwandten-Ehen. 
15. Heiratsverbote für ausgesprochen Schwindsüchtige, 
Syphilitische sowie Blutsverwandte. 
16. Einführung von Krankenpässen (Ausweise der überstandenen 
Krankheiten). 
VI. Bäderfrage. 
1. Erhöhung der körperlich-geistigen Leistungsfähigkeit, der 
Seuchen- und Wetterfestigkeit durch Gewöhnung an tägliches 
Bad en von Jugend an. 
2. Verbreitung der Anschauung, dass eine Badeeinrichtung 
(Badestubto) ebenso notwendig für jede Wohnung wie die Küche. 
3. Grösste Verbilligung öffentlicher Bäder. 
4. Einführung von Schul-, Kasernen-, Fabrik-Brause 
bädern. 
5. Schwimmunterricht in den Schulen. 
6. Anlegung von Luftbädern, Frei - Luft - Liegehallen, 
Sonnenbädern und Dampfbadeanstalten in antiker Voll 
kommenheit. 
7. Erlass von Vorschriften über die Temperatur, die 
D auer der Bäder und das Verhalten vor, während und nach 
denselben. 
8. Durchführung einer einheitlichen Temperaturmessung 
nach Celsius für Bäder-, Luft- und Blutwärme. 
Fortsetzung (Heimstättenfrage, Erziehungsfrage, Arbeitsfrage; Erholungsfrage) folgt 
in der Juli-Nummer. 
Ist die Magenerweichung (Gastromalacie) eine selbständige 
Krankheit? 
In den Lehrbüchern der Krankheitslehre (Pathologie) von vor 
50 Jahren findet man noch manche Krankheiten angeführt, von denen 
die jetzigen Aerzte zum grossen Teil nichts wissen wollen. Zu diesen 
gehört z. B. die Wassersucht, die man mit vollkommenem Recht 
fortgelassen hat, da sie keine selbständige Krankheit, sondern immer 
nur das Symptom oder die Folgeerscheinung einer andern Krankheit,
	        
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