Volltext: Der Naturarzt 1894. (1894)

Naturärzten für ungesetzlich erklärt. Der Magistrat sagt in dieser Beziehung:. 
„Es erscheint zwar zulässig, dass, wenn Erkrankte und Krankenkassen 
darüber einig sind, dass die Behandlung im einzelnen Falle durch einen 
Nichtarzt erfolgen soll, letzterer ausnahmsweise aus der Krankenkasse be 
zahlt wird, vorausgesetzt, dass diese Ausnahme im Kassenstatut ausdrücklich, 
zugelassen ist; keinesfalls dürfen aber Nichtärzte (Naturheilkundige u. s. w.) 
zu Kassenärzten bestellt werden oder für die autoritativen Obliegenheiten 
des Heilverfahrens (Erteilung von Zeugnissen über Erwerbsfähigkeit u. s. w.) 
den approbierten Aerzten gleichgestellt werden.“ Die Kassenvorstände 
werden sodann angewiesen, in Zukunft nur dann Krankengeld zu gewähren, 
wenn die Bescheinigungen und Gutachten von staatlich approbierten Aerzten 
ausgestellt sind; gleichzeitig werden die Vorsitzenden im Nichtbefolgungs- 
falle mit einer Geldstrafe von 10 Mk. bedroht. 
Reichsgericht und 55 Kurpfuscher u . Der ,,Aerzt. C.-A.“ schreibt: 
Ueber die Gesichtspunkte, aus welchen'die Strafbarkeit der Kurpfuscher bei 
Anklagen wegen fahrlässiger Tötung oder Körperverletzung zu prüfen sei, 
hat sich das Reichsgericht in einer von der „Jurist. Wochenschrift“ mitge 
teilten Entscheidung vom 26. Oktober d. J. folgendermassen ausgesprochen:. 
Nach dem jetzigen Stande der Gesetzgebung besteht zwar rechtlich in An 
sehung der Verantwortlichkeit wiegen Fahrlässigkeit loei Ausübung des Be 
rufs kein Unterschied zwischen dem approbierten Arzt und demjenigen, 
welcher ohne wissenschaftliche Vorbildung die Heilkunde gewerbsmässig be 
treibt. Dagegen ist der letztere thatsächlich. dem, Vorwurfe der Fahrlässig 
keit leichter ausgesetzt, als der approbierte Arzt. Denn bei ihm ist nicht 
bloss zu prüfen, ob er bei Vornahme der Kur gegen anerkannte Kegeln des 
Heilverfahrens verstossen hat, sondern auch ferner: ob für ihn mit Rück 
sicht auf die besondere Art des Krankheitsfalles nicht die Verpflichtung Vor 
gelegen, vor dem Beginn der Kur den Kat eines approbierten Arztes einzu 
holen, und ob nicht, wenn dies geschehen, der eingetretene schädliche Er 
folg vermieden • oder doch eingeschränkt worden wäre. Auch wenn die 
letzteren .Voraussetzungen vorlägen, ist eine Fahrlässigkeitsschuld gegeben. 
Ein öffentlicher Kongress für Jugend- und Volksspiele ist auf 
Sonnabend den 3. und Sonntag den 4. Februar 1894 nach der Reichshaupt- 
stadt einberufen worden, und bringen die zahlreich beteiligten Berliner 
Kreise diesem Vorgehen die lebhaftesten Sympathieen entgegen. 
Aus dem Programm des Kongresses heben wir hervor: 1) Am 3. Febr., 
abends 6 Uhr, Vortrag über die Notwendigkeit und Pflege der Jugendspiele 
für Mädchen, von Turninspektor A. Herrmann-Brauiischweig, mit darauf 
folgender öffentlicher Besprechung dieser Frage. 2) Am 4. Februar, mittags 
12 Uhr,. Eröffnungsrede und Begrüssung der Kongressteilnehmer durch den 
Vorsitzenden, Abgeordneten von Schenckendorff-Görlitz; Vortrag über die 
Bedeutung der Jugend- und Volksspiele vom Standpunkte der nationalen 
Wohlfahrt, »von Oberbürgermeister Witting-Posen und Professor Dr. med. 
Angerstein-Berlin; Schlusswort von dem Oberbürgermeister Bötticher-Magde 
burg. Die vier grossen Berliner Turnvereine und der akademische Turn 
verein werden, soweit es die Witterung zulässt, am 3. und 4. Februar Spiele 
vorführen. Ebenso ist mit dem Kongress eine Berliner Ausstellung von 
Turnspielgeräten verbunden. Spezielle Programme stehen bei dem Geschäfts 
führer Professor H. Kaydt in Lauenburg a. Elbe zur Verteilung bereit. 
Ein neuer Bundesgenosse. Monatsschrift für praktische Wasserheil 
kunde und physikalische Heilmethoden unter Mitwirkung der Herren Sanit.- 
KatDr. Barwinski-Elgersburg, Prof. Dr. Eulenburg-Berlin, Hofrat Dr. Heiligen- 
fhal-Baden-Baden, Bez.-Arzt Dr. Naegeli-Ermatingen (Schweiz), Professor 
Dr. 0. Rosenbach-Breslau, Dr. A. Smith-Schloss Marbach, Docent Dr. Ziegen 
speck-München, herausgegeben von Dr. med. Aü^no Krücke— so nennt sich 
eine neue Zeitschrift, die in München im Verlag von Seitz & Schauer er 
scheint. Der Abonnementspreis beträgt jährlich 8 Mk.
	        
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