Volltext: Der Naturarzt 1892 (1892)

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Zwecke wie die eben erwähnte dient die vorliegende Schrift. Nur sind die einzelnen 
Punkte weiter ausgeführt und werden vom Vers, auch die gesundheitlichen Vorteile des 
Schulbesuchs hervorgehoben. Erwähnung verdienen von den einzelnen Kapiteln: gesund 
heitliche Gefahren des Aufenthalts in der Schule, gesundheitliche Gefahren der Schul 
beschäftigung, Hygiene der geistigen Beschäftigung und schliesslich ein kleiner Beitrag 
zur Hygiene des Ohres. 
Der menschliche Fuss. Seine Bekleidung und Pflege von Dr. F. Berly und 
Dr. E. Kirchhofs. Verlag der H. Laupp’schen Buchhandlung in Tübingen. So vielfach 
auch schon der Versuch gemacht worden ist, die Frage einer vernünftigen und zweck 
entsprechenden Fussbekleidung ihrer endgiltigen Lösung näher zu bringen, so dürfte es 
doch bei frommen Wünschen bleiben, so lange unsere Schuhe massenweise in den 
Fabriken angefertigt werden, ohne dass den Eigentümlichkeiten des einzelnen Fusses. 
Rechnung getragen wird. Diese Forderungen sucht auch vorliegendes Heft aus der Reihe 
der „Tübinger Gesundheitsbücher“ mit allem Nachdruck zu vertreten und giebt in popu 
lärster Weise einen Heberblick über Bau, Bekleidung und Pflege des menschlichen Fusses. 
Heberflüssig ist am Schluss die Erwähnung der vielen Salben und Pflaster. 
Goldene Gesundheitsregeln nebst kurzer Beschreibung der Anwendungsformen 
der Naturheilkunde, gewidmet dem Bielefelder Verein für volksverständliche Gesundheits 
pflege und Naturheilkunde von Herrmann Sander, Vorsitzender des Vereins. Preis 25 Pf. 
Der Inhalt ergiebt sich aus dem Titel. Die Darstellung knapp, klar und verständig, 
giebt auf wenigen Seiten einen Einblick in unsere Methode. 
Erklärung. 
Eine geehrte Redaktion des „Naturarzt“ ersuche ich nach § 11 des Pressgesetzes 
um Berichtigung des von Hugo Koppe verfassten und von Ihnen veröffentlichten 
Artikels: „Die Erfahrungen des Vereins Cottbus mit seinem approbierten Vereinsarzte.“ 
In einer Klagesache gegen den genannten Verein bezw. gegen den Vorstand 
desselben wegen Rechnungsablegung über Gelder, die der Vorstand für mich einkassiert, 
aber nicht abgeliefert, sondern zu einem Garantiefonds für den Verein verwandt hatte, 
entschied das Königl. Landgericht am 22. Januar 1892: „Beklagter wird kostenpflichtig 
verurteilt, dem Kläger über die von den Mitgliedern des Vereins für Gesundheitspflege etc. 
gezeichneten und durch den Vorstand des Vereins für den Kläger einkassierten Honorar 
beträge Rechnung zu lesen.“ 
Cottbus, den 12. März 1892. 
Dr. med. Struve. 
Mitteilungen des Bundesvorstandes. 
Veränderungen im Bundesverzeichnis. 
Sitz des Vereins. 
Vorsitzender. 
Kassirer. 
57 Hamburg 
303 Lübeck 
230 Augsburg 
20 Oelsnitz i. V. 
67 Breslau 
228 Erfurt 
132 Magdeburg-Buckau 
193 Freiberg i. 8. 
219 Greiz 
19 Mülsen 
305 Schleiz 
38 Magdeburg-N. 
238 Weida. 
232 Braunschweig. 
112 Oberlungwitz. 
P. Seitz, Schlosser, Eppendorf, 
Gärtnerstr. 90. Hs. 12. I. 
Jul. Klein, Postassistent. 
Langner, Rektor, Rosenstr. 2. 
loh. Salm, Werkführer, York- 
stras e 47. 
A. Scholta, Naturheilkund.,Peters 
strasse 15. 
Emil Rudolph, Kontorist. 
Gust. Worch, Weinhof 19/20. III. 
Rieh. Weber, Predigtamtskand., 
Kastanien-Allee 35. 
L. Hübner, Buchhalter, G. 
292, II. 
Franz Förster, Wiesenstr.il. 
Wilhelm Wackernagel, 
Schlosser, Lindenweg 5. 
A. Ahröns, Schlosser, Wanz- 
lebenerstr. 8. 
Franz Vogel,Klempnermstr, 
Brückenstr. 20. 
Gust. Wurzinger, Webermstr. 
Herrn. Militzer, Tischler, 
Heinrichstadt. 
Schimmel, Direktor. 
Albin Schubert, Tischlermst r.
	        
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