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der Äußerungen, die er hierüber vor meinen eigenen Ohren gethan hat. Die
wissenschaftliche Diagnose auf Lungenentzündung ist hiernach zweifellos darge-
than; dagegen ist unseres Erinnerns von Rippenfellentzündung in den Äuße
rungen der beiden Herreil nie mit einem Worte die Rede gewesen. War sie
aber gleichwohl vorhanden, was ja bei dem allbekannten Verhältnis dieser"
Krankheit zur Lungenentzündung sehr leicht möglich ist, so muß ich, da ich die
dazu erforderlichen Schmerzen nicht empfunden habe, annehmen, daß sie mit
dem Wechsel, der am Äbend des 28. Oktober in der Behandlung meiner Krank
heit eintrat, ebenso rasch und spurlos verschwunden ist, wie die Herzbeutel
entzündung, die ausdrücklich konstatirt war.
Der Verfasser des „Eingesandt" hat also von der Hauptkranlheit, an der ich
litt, nichts erfahren und kann hieraus schon ermessen, wie schlecht ihn sein
„ganz zuverlässiger" Gewährsmann unterrichtet hat! Noch schlechter ist er
über die Vorgänge unterrichtet, die sich am Abend des 28. Oktober zwischen
8 und 9 Uhr — nicht nachts 1 Uhr — in meiner Familie zugetragen haben
und an denen ich selber nicht beteiligt war. Er hat sich einreden lassen,
„einer der behandelnden Ärzte" — in Wahrheit habe ich nur einen behandeln
den Arzt gehabt — sei „sogar, als er nachts um 1 Uhr seinen Patienten be
suchen wollte, geradezu kurzweg fortgeschickt worden mit dem Bemerken, er
brauche nicht mehr wiederzukommen." Wer meine Familie nicht kennt, der
muß aus diesen Worten von deren Umgangsformen ein seltsames Bild ge
winnen. Selbstverständlich ist dieses Bild grundfalsch und beruht auf einer
geradezu beleidigenden Unterstellung gegen meine Frau und meine beiden Töchter.
Der wahre Sachverhalt war folgender: Am Abend des 28. Oktober setzte mein
damaliger Arzt, nachdem er den Tag über mindestens fünfmal gekommen war,
die Meinigen in tötlichen Schreck durch die Eröffnung, daß außer dem ganzen
linken Lungenflügel nunmehr auch der Herzbeutel entzündet sei, noch mehr
durch den dringenden Ton, in dem er auf sofortige Herbeirufung des Univer
sitätsprofessors Or. R. bestand. „Eilen Sie, eilen Sie, das sind Sie Ihrem
Herrn Vater schuldig!" ries er meiner bereits im Aufbruch begriffenen Tochter zu.
Als nun aber die Konsultation des Herrn Prof. Dr. R. lediglich die Fort
setzung des bisher beobachteten Verfahrens zum Ergebnis hatte, da gerieten
die Meinigen in Verzweiflung und händeringend sagte meine Frau im Beisein
meiner Tochter zu unserem bisherigen Arzt: „Wir bitten Siedringend, nehmen
Sie uns das nicht übel, aber wir können kein Vertrauen mehr haben zu einem
Verfahren, das eine so schlimme Wendung nicht hat verhindern können."
Diese bestimmte — aber durchaus höfliche Erklärung schloß natürlich ein
ferneres Verweilen unseres bisherigen Arztes aus, aber ein „Fortschicken" im
Sinne des „Eingesandt" war dies gerade so wenig, als man von einem ge
bildeten Hausherrn, der seinem Mieter unter Angabe seiner Gründe höflich,
kündigt, sagen kann, er habe diesen aus dem Hause gewiesen. Die Frau, die
in einer Lage, wo sie das Leben ihres Mannes unmittelbar gefährdet glaubt,
nun kein Vertrauen mehr hat auf die Richtigkeit des Heilverfahrens , das bei
ihm angewendet wird , hat nicht bloß das Recht, sondern die heilige Pflicht,
dies dem Arzte rund heraus zu sagen und für den allerdings nicht häufigen
Mut, der zu solcher Offenherzigkeit gehört, darf sie Achtung fordern auch von
denen, die, bis der Ersolg sie freispricht, glauben , sie hätte sich geirrt. Über
lieblose Kritiken und gehässige Mißdeutungen aber, wie sie in solchen Fällen
niemals ausbleiben, wird sie sich schon selbst zu trösten wissen! Dasjenige der
bisher angewandten Mittel, dem meine Frau am entschiedensten mißtraute und
dessen Entfernung sie deshalb auch wiederholt verlangt hatte, war der Eis-