Volltext: Der Naturarzt 1882 (1882)

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binnen 24 Stunden in seiner Wohnung zu erscheinen, wo er mir dann die 
Beweise vorlegen werde ülcr das von ihm über Frau v. P. und Dr. Hacker 
Gesagte resp. Benützte, was von mir in dem betr. Artikel aber bestritten 
wird re. Ich hatte leine Lust, mich mit dem Manne herumzustreiten, da ich 
ja in den Originalbricfen des Herrn v. Pauliny und Dr. Hacker den hand 
greiflichsten Beweis für meine Mitteilung in Händen hatte, auch berief 
mich gerade an diesem Nachmittag ein Telegramm nach auswärts zu einem 
vom Schlaganfall getroffenen alten Herrn. 
Als ich darauf am 6. Januar 1881 morgens in einer Familie meine' 
Krankenvisite machte, hielt mir der Hausvater den „Dresdner Anzeiger" 
vor die. Augen mit den Worten: „Aber, bester Doktor, was haben Sic denn 
angestellt, da ist ja ein Strafantrag gegen Sie bekannt gemacht?" Und als 
ich nach Hause kam, las ich auch in den „Dresdner Nachrichten" die 
selbe Bekanntmachung von A. Krähmer, daß er gegen mich und vr. 
Hacker in München einen Strafantrag wegen des Artikels in Nr. 12 
gestellt habe. Ich antwortete ihm darauf nur mit Abdruck der Briefe v. Pau 
liny und Or. Hacker in beiden Blättern und überließ es dem Urteil des Publi 
kums ruhig, was es von dem Verfahren des Kr. halten wolle. Alsbald kam 
von Krähmer in denselben Blättern eine zweite Bekanntmachung, daß er auf 
meine Antwort sofort einen neuen Strafantrag eingereicht habe und 
seiner Zeit das Resultat beider veröffentlichen werde, was bis 
heute aber noch nicht geschehen ist; auch läßt er mich darin vielleicht ab 
sichtlich — Rosenstraße vierte Etage wohnen, während in 10 Jahrgängen des 
Adreßbuches III. Et. steht und fragt noch überflüssiger Weise an: ob der mir beigelegte 
Titel „Naturarzt" etwa darauf berechnet sei, dem Publikum glauben zu machen, 
es mit einem studirten und approbirtcn Arzte zu thun zu haben? Darauf 
gab ich keine öffentliche Antwort mehr, sondern tröstete mich mit dem Spruche: 
„Wer zuletzt lacht, lacht am besten!" Und ich kann jetzt gerrost lachen, denn 
bte Wahrheit und das gute Recht haben in allen 3 Instanzen gesiegt! 
Wieso “? Man höre: Vor den Friedensrichter beschieden, wollte Krähmer 
durchaus Nichts von einem gütlichen Vergleich wissen, weil ich ihm durch 
meinen Artikel großen Schaden (?) zugefügt habe, daher müsse er auf eine 
Geldbuße von 1500 M. antragen! Beweis hat er aber nur für 1 Stück, 
das ihm durch meinen Artikel entgangen, nämlich einer meiner Dresdner Abon 
nenten schrieb ihm naiver Weise, daß er es nur der Nr. 12 des N.-A. zu 
verdanken habe, wenn er auf seinen den hiesigen Blättern beigelegten Prospekt 
nicht noch mit einer 3. Kette hereingefallen sei, da schon 2 solche elektrische 
Ketten von ihm gekauft und nutzlos erkannt worden seien! Die Klage ge 
langte also an die 1. Instanz, das Schöffengericht; ich erhielt Kopie von 
Krähmer's Klageschrift und antwortete darauf nach bestem Wissen und Gewissen 
und am 19. November kam es zur öffentlichen Verhandlung, worüber ich das 
Referat dem „Dresdner Anzeiger" (Nr. 324 vom 20. Nov.) entnehme; 
es lautet: 
Aus dem Gerichtssaale. 
H a u p t v e r h a n d l u n g b e i m König!. Amtsgericht. 
Heute fand vor dem Schöffengericht unter Vorsitz des Herrn Amtsrichter vr. 
Thost eine Hauptverhandlung statt und zwar in einer Privatklagsachc des Fabrikanten 
Atdert Krähmer hier gegen den Herausgeber der Zeitschrift „Der Natnrarzt", Gustav 
W o l b o l d hier, wegen Beleidigung. Privatkläger und Beklagter waren durch die Herren 
Rechtsanwälte Zeising beziehentlich Di-. Schcdlich vertreten, während als Sachverständige 
die Herren Gerichtsarzt Medizinalrat 0r. Lehmann und Hofrat Professor I)r. Töpler fun- 
girten. Dem Beklagten Wolbold wird zur Last gelegt, als verantwortlicher Redakteur der 
hiesigen periodischen Druckschrift „Der Natnrarzt" den in Nr. 12 derselben abgedruckten
	        
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