Volltext: Der Naturarzt 1863 (1863)

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Fußbäder, sowie Lavements; ferner durch Reinigung und 
Einhüllung der entzündeten Stellen in feuchte Wärme: so er 
langen wir eine Verbesserung des Stoffwechsels oder einen 
vermehrten Austausch der Säfte, wodurch die Heilung von 
Statten geht. Eine feuchte Einhüllung in ein etwas derb 
ausgerungenes Laken; ebenso eine schnelle Abreibung, mit einem 
in gleicher Weise ausgerungenen Laken, wendet man bei jedem 
Organismus, selbst bei dem schwächlichsten (?), mit dem besten 
Erfolge an. Auf eine trockene Einhüllung, in welcher der 
Körper in einen heißen, schwitzenden Zustand gerathen, läßt 
man eine derbere Abreibung mit einem feuchteren Laken folgen. 
Adresse des Hydro - diätetischen Vereins 
zu Dresden 
an den deutschen volkswirthschaftlichen Congreß vom 14. 
bis 17. September 1863*). 
„Der geehrte Congreß hat in seiner vorjährigen Versamm 
lung (zu Weimar) die Nothwendigkeit der Ausdehnung der 
freien Thätigkeit des Einzelnen auch auf dem Gebiete der 
Heilkunst anerkannt und damit seine Mißbilligung einer 
Staatsmaxime ausgesprochen, welche aus bureaukratischen 
Gründen gerade da die freie Entfaltung der persönlichen Thä 
tigkeit bis jetzt prohibirte, wo hauptsächlich die Intelli genz 
sich geltend zu machen vermochte, wie z. B. beim Buchhandel, 
bei der Presse, bei der Anwaltschaft und so auch bei der 
Heilkunst. 
Indem wir, die Mitglieder des unterzeichneten Vereins, 
nicht umhin können, noch nachträglich hierfür dem geehrten 
Congreß unseren Dank, für uns, wie für alle Freunde der 
sogen. Naturheilkunde, auszusprechen, erlauben wir uns, 
um diese für die Interessen der Menschheit so hochwichtige 
Angelegenheit nicht blos wach zu erhalten, sondern um die 
Verwirklichung der von ihr geforderten Freiheit des Heil- 
faches möglichst schnell herbeizuführen, noch folgende Gründe 
geltend zu machen, welche es als dringend erscheinen lassen 
dürften, daß das Thema der „Freigebung der Natur 
heilkunde" auf die Tagesordnung der nächsten Versamm 
lung des Congresses gebracht werde: 
Neben den schon in Weimar für diese Freigebung ange 
führten und in der Nothwendigkeit der persönlichen 
Freiheit im Allgemeinen begründeten Momenten, sind näm 
lich noch zu erwähnen 
1) der Anspruch des Publikums auf Theilhaft- 
werdung einer Heilmethode, welche gleichweis die Gü 
ter des Lebens und der Gesundheit, wie die pecuniären 
*) Wir bekennen uns hiermit zu einer Unterlassungssünde dop 
pelter Art, indem wir nämlich zwei, gewiß höchst wichtige und aner 
kennenswerte Adressen des hydro-diätetischen Vereins mitzutheilen bisher 
unterlassen haben, welche derselbe im Verlauf dieses Herbstes theils an den 
statistischen Congreß in Berlin, in Angelegenheit der Frage wegen der 
Sterbtichkeitsursachen in unseren Armeen, theils an den volkswirt 
schaftlichen Congreß in Dresden gerichtet hat. Letztere geben wir heute; 
die erstere, aber, weil viel ausführlicher, müssen wir für eine künftige 
-Mittheilung vorbehalten. 
Interessen des Einzelnen und der Familien mehr als die 
alte Heilmethode zu befördern geeignet ist. 
Dermalen vermag der Freund der Naturheilmetho 
den, namentlich der Prießnitz's chen Wasserkur 
(Hydrotherapie) und der Schroth'schen Kur (diäte 
tische Heilmethode) oft beim größten Opfer und besonders 
in acuten Krankheiten (wie Nervenfieber, Scharlach, 
Bräune u. s. w) die Segnungen dieser einfachen, natür 
lichen Behandlungsweise sich meistens noch nicht zu ver 
schaffen, einmal deswegen, weil die promovirten Aerzte, 
durch die abweichenden Lehren der Universität von der 
Jnbetrachtnahme der Naturheilmethode abgeschreckt, deren 
Grundsätze nicht kennen und also auch nicht in den 
Augenblicken der Gefahr anzuwenden wissen; das andere 
Mal deshalb, weil bis jetzt die eigentlichen Vertreter die 
ser Heilweise, die sogenannten Naturärzte, als meisten- 
theils Nicht-Promovirte, nicht öffentlich als solche 
fungiren dürfen. — Ebenso gehört hierher 
2) der Anspruch der Wissenschaft aufFreiheit der 
Lehre und des Unterrichts in diesen Principien 
einer naturgemäßeren Heilmethode. 
Die „Wissenschaft", im höheren Sinne, ist der 
Inbegriff der Fortentwickelung unserer Erkenntnisse und 
dehnt sich daher in's Unendliche aus. Auch die Heil- 
wissenschaft muß als einer unbegrenzten Entwickelung 
fähig angesehen und ihr deshalb die Möglichkeit sol 
cher Entwickelung geboten werden. Dermalen ist aber, 
wie auch für die Homöopathie, so noch viel weniger 
für die Naturheilkunde Raum zur Lehre auf unse 
ren Universitäten,, oder in unseren Kliniken und öffent 
lichen Instituten irgend welcher Art geboten. Ueberall 
ist's nur die allopathische Theorie, welche als Staats 
heilkunde allein anerkannt, geübt und dargeboten erscheint. 
Ein Student der Medicin findet — wenigstens in'Nord 
deutschland — nur sie, aber kein Collegium über Homöo 
pathie oder Physiatrik an rrgend einer Lehr- oder Heil 
anstalt. 
Dann sind es aber 
3) auch noch ganz eigentlich - volkswirthschaftliche 
Gründe, welche die Anerkennung und Freigebung der 
Naturheilmethode dem Staate zur Pflicht machen, als: 
a) pecuniäre, indem bei Ausbreitung derstlben nicht 
blos dem Einzelnen und der Familie wesentliche, in 
Arznei- und Arztlohn bestehende Kosten erspart, son 
dern auch dem Staate immense Summen erhalten 
würden, welche derselbe jetzt für Arzneistoffe an das 
Ausland ausgiebt; 
V) Physische, indem anerkannt die „Heilmethode ohne 
Arznei und Blutentziehung", also die Naturheilmetho 
den, die Verluste ausschließen, welche die Allopathie 
herbeiführt 
aa) durch ihr arzneiliches und blutlassendes Verfah 
ren in acuten Krankheiten, namentlich bei Epi- 
demieen, 
bb) durch das unglückselige Impfen und Revacci- 
niren, und 
cc) durch die Kriegslazareth-Einrichtungen, 
aber 
c) auch intellectuelle, indem durch die sehr Wohl 
mögliche Einführung der Naturheillehre in 
die Volksschule nud Familie das geistige Capi 
tal der Nation in unabsehbarer Weise vermehrt und
	        
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