Volltext: Geschichte der Stadt und des Gerichtsbezirkes Odrau

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betn Wenzel Haugwitz von Biskupitz. Hinek b. I. von Zwola würbe 1548 von 
Johann Georg von Rohow unb Schammerwitz wegen ber Verlassenschast Hineks 
b. Ä. von Zwola auf Namiescht unb Obrau belangt, ist aber 1550 auch nicht mehr 
am Leben, unb führte nun bie Vormnnbschaft über Johann Thomas ber Lanbes- 
hauptmann Heinrich von Drahotusch auf Beneschau, 
Seit dem 16. Jahrhttnbert erscheinen brei scharf voneinanber geschkedene Stäube 
im ausschließlichen Besitze politischer Rechte: ber Abel, ber in bett Herren- unb Ritter¬ 
stattb zerfiel, ber Prälatenstanb unb ber burch bie Bewohner ber Stäbte Troppau, 
Jägernbors unb Leobschütz repräsentierte freie Bürgerstand. Der Abel galt als ber 
eigentliche Repräsentant ber Lanbesbevölkexung unb zeigen bie wichtigsten Institutionen - 
für bie jubicielle unb politische Verwaltung, bas Lanbrecht unb bie Lanbtage, adeliges 
Gepräge. Das Troppauer Lanbesgericht ober bas Lanbrecht bestand aus bem 
Lanbeshauptmann als Vertreter des Lanbesherrn unb Vorsitzenden, ferner aus 
bett brei obersten Lanbesbeamten, nämlich bem 
Oberstlanbeskämmerer, bem Oberst- 
lanbesrichter unb dem Oberstlanbes- 
schreiber, unb aus Assessoren bes Herren- 
unb Ritterstanbes. Für bie Vollziehung 
ber gerichtlichen Erkenntnisse, Verhörung der 
Zeugen u. a. stauben ihnen brei tttebere 
Lanbesheamte, ein Kämmerer, Richter unb 
Schreiber, zur Seite, bie man bie „Beamten 
bes kleineren Rechts" nannte. Das Lanb¬ 
recht würbe regelmäßig zweimal im. Jahre 
eröffnet, am Mittwoch nach Pfingsten unb 
am Montag vor St. Lucia (13. Dezember) 
unb bauerte gewöhnlich 10 bis 14 Tage. , 
Die Amtssprache im 16. unb anfangs bes 
17. Jahrhunderts war bie böhmische, wes¬ 
halb bie Urkunben bes Lanbrechtes, auch 
wenn sie Deutsche betrafen, in böhmischer 
Sprache ausgestellt würben. Die Urkunben 
im sogenannten Obrauer alten Grutibbuche 
sinb bis auf zwei alle in beutscher Sprache 
abgefaßt. 
Johann Thomas von Zwola, welcher 
1554 münbig wurde, kaufte 1561 zum 
Gute Kranowitz vott Georg Konstantin Czebtritz von Kinsperg bas Dorf Schammerwitz 
bazu unb entließ 1563 bem Wenzel Schammerwitz von Rohow bie Dörfer Kucheltta 
unb Stranborf aus bem Untertänigkeitsverbanbe zu Kranowitz. Das Stäbtchen 
Kranowitz mit ber wüsten Burg Fulnow, bie wüst geworbenen Dörfer Schammerwitz 
unb Klein-Kuchelna unb bas Dorf Strang verkaufte er 1565 bem Johann Brabansky 
von Chobrzan auf Bvrutin *), so baß ihm nur bie Herrschaft Obrau blieb. Seit 
1563 legte sich Johann Thomas von Zwola auf Obrau ben Beinamen von 
Golden st ein bei, nachdem der dortige Zweig der Familie mit Wenzel von Zwola- 
Golbenstein im Mannesstamme ausgestorben war. » 
Zur Verwaltung der Herrschaft Obrau war immer ein Herrschaftshauptmann 
ober Amtmann bestellt. Als solchen finden wir von 1548—1555 den Edlen G e o r g 
Pograll von der Gegel, der sich 1550 das Haus des Jakob Riedel „beim 
Geschloß" kaufte, 1556 den Georg Woyska Woyslawsky, 1557 den Johann 
Lysi von Szpangalva, 1558 den Wenzel Bavor von Halobus, der 
sich im genannten Jahre für 300 fl. L.-W. den Hof der Gilg Gaßmannin.in der 
*) Wetzt, Besiedlungen: I, 12, 76, 83.
	        
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