Volltext: Geschichte der Stadt und des Gerichtsbezirkes Odrau

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11. April 1864 der Schankbürgerschaft für Heinrich Hartmann Nr. 32 die Konzession 
zu einem Bier- und Weinschank unter Genehmigung des vorgelegten Propinations- 
vertrages erteilte, hob die Landesregierung mit dem Erlasse vom 19. August 1864 
die Entscheidnug des Bezirksamtes vom 11. April auf und entzog der Schankbürger¬ 
schaft mit Bezug auf die Entscheidung des Bezirksamtes vom 18. März die erteilte 
Konzession, weil dieselbe ganz ordnungswidrig sei, da der Wein kein Gegenstand des 
Propinationsrechtes sei. Das Ministerium bestätigte am 3. Jänner 1865 die Ent¬ 
scheidung der Landesregierung, soweit diese die Konzessionserteilung betraf, ordnete 
jedoch beziiglich des von der Landesregierung gemachten Ausspruches, daß der Wein 
kein Gegenstand des Propinationsrechtes sei, Erhebungen bezüglich der Ausübung des 
Weinschankes sei¬ 
tens der Schank¬ 
bürgerschaft an. 
Nachdem diese alle 
den Weinschank be¬ 
treffenden Urkun¬ 
den vorgelegt hatte, 
hob das Ministeri¬ 
um am 26. Mai 
1865 die Entschei¬ 
dung der Landes¬ 
regierung vollstän¬ 
dig auf und er¬ 
kannte, daß der 
Schankbürgerschaft 
das Propinations- 
recht für Wein zu¬ 
komme. DiesesRecht 
winde 1871 abge¬ 
löst und nun hat¬ 
ten die Weinschen¬ 
ker statt des Wein¬ 
schankzinses die 
Grundentlastung 
bis zum Erlöschen 
derselben aus eige¬ 
nen Mitteln zu 
zahlen. 
Die Schankbür¬ 
gerschaft hatte 1832 
das Bräuhaus für 
5000 fl. W. W. auf 
drei Jahre dem An¬ 
ton Schebesta ver¬ 
pachtet und über¬ 
nahm es nach Ablauf dieser Frist wieder in eigene Regie. Im Jahre 1843 verpachtete 
sie es dem Moses Mandowsky für 11.000 fl. ö. W. auf sechs Jahre. Dieser löste jedoch 
den Vertrag schon nach einem Vierteljahre wieder auf und sein Nachfolger Veit Dittel, 
Sohn des Abraham Dittel in Neuhübel, wurde von der Herrschaft nicht geduldet, da er 
weder von seiner Obrigkeit noch vom Gubernium die Erlaubnis zum Aufenthalte in einer 
anderen Gemeinde besaß, daher sie das Bräuhaus wieder in eigene Verwaltung über¬ 
nahm. Der auf jeden der 50 Brauurbarsanteile entfallende jährliche Nutzen betrug in den 
Dreißigerjahren durchschnittlich 46 fl. ö. W., stieg in den Vierzigerjahren auf 62 fl., 
fiel in den Fünfzigerjahren auf 34 fl. und ivar in den Sechzigerjahren gleich Null, 
Dr. Flaschas Schieferbruch ain wesfieöelberg in Gdrau. 
Nach einem Lichtbilde von Vtto wladar.
	        
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