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Hof liegenden Gartens dem Johann ttitger, der dort ein Haus errichtete. Da das
Kirchel auf einem anderen Platz erbaut wurde, so wurde 1718, als dieser Besitz an
Andres Kohlich überging, der Garten in seinem ursprünglichen Umfange verkauft.
Von diesem erwarb das Haus mit» den Garten 1718 Franz Leopold Freiherr von
Lichnolvsky, der ihn wieder 1731 dem Bürgermeister Franz Anton Richter überließ,
von dem er an seinen Bruder Karl Richter kam. Dieser schenkte ihn 1782 seiner
Schwägerin Rosalia, Witwe des Leopold Richter, von welcher ihn 1784 der Dechant
August Anton von Beer erwarb, der einen Teil zur Vergrößerung des Friedhofes
verwendete und den Ziest am 20. Jänner 1790 für 200 fl. rh. der Stadt überließ,
die diesen Teil am 1. Februar 1790 lizitando für 300 fl. dem Stadtvorsteher Lanz ver¬
kaufte. Das Josefinische Vermessungsprotokoll vom Jahre 1786 führt über diesen
Garten folgendes an: „Ried Milichberg. Top. Nr. 218. Ein gemeinschafftl. Obst¬
garten, 38*/°° l., 22^/<i° b., Summa 3S/m Joch 21D°." Nebenan steht mit Blei die
nicht ganz zutreffende Bemerkung: Freudhoff, Vr gemeinschaftlich."— Josef Lanz
mußte sich verpflichten, den Garten gegen Erhalt der Kaufsumme zur Friedhofs¬
erweiterung zurückzustellen. Als er 1814 starb, zahlte die Stadt seinen Erben 300 fl.
und nahm den Garten zurück, von dem 183/sll° im Jahre 1815 zur Regulierung
des Friedhofes verwendet wurden, so daß noch 305lH° übrig blieben, daher der dem
Lanz verkaufte Teil ursprünglich 3233/«O° hatte. Da die Top. Nr. 218 im ganzen
33/m Joch 2im° oder 8461/3od° maß, so wurden im Jahre 1785 zur Vergrößerung
des Friedhofes vom Richterischen Garten nur 522^/3sd°, also nicht 8/4 der ursprüng¬
lichen Fläche verwendet. Das Parzellenprotokoll vom Jahre 1836 beschreibt den
Lanz'schen Garten wie folgt: „Grund - Parcelle 30. Odrauer Stadtgemeinde, Acker,
305ü°". Jni Jahre 1857 wurden dann hievon 77lü" dem protestantischen Friedhofe
zugewiesen und der Rest im Ausmaße von 228d° zum Begräbnisorte für ungetanste
Kinder und für solche, die des kirchlichen Begräbnisses verlustig sind, gelvidmet. Das
Eigentum an der ganzen Parzelle 30 wurde der Stadt am 10. Jänner 1858 zuerkannt
und ihr der Grund gerichtlich eingeantwortet. Im Jahre 1877 wurde der hinter dem
protestantischen Friedhof liegende Teil der Parzelle 30 im Ausmaße von 228lU° zur
Erweiterung des Friedhofes benützt und bei der Reambulierung des Katasters im
gleichen Jahre die Parzelle 30 gelöscht und mit der Parzelle 31 vereinigt. Bei der
Neuanlage• des Grundbuches wurde dann die so vergrößerte Parzelle wieder in die
Parzellen 30/,, 30/» und in die ursprüngliche Parzelle 31 geteilt. Die Kirche hatte
1858 das Eigentum der ganzen Parzelle 30 angesprochen, wurde aber abgewiesen.
(Grdb. V, 1625:1. VII, 285, 286. VIII, 404. X, 145, 455. XI, 911. XII, 186, 498. —
H.-B. II, f. 222.)
4. Gründpärzelle 31. Der gegen das Begräbniskirchel liegende Teil dieser
Parzelle bildete schon im 16. Jahrhundert eine Begräbnisstätte. Bei der Josefinischen
Vermessung im Jahre 1786 zerfiel er in die topographischen Nummern 105 und 106
und in den gegen den Mühlgraben abfallenden Rand Top. Nr, 117. Das Vermessungs¬
protokoll beschreibt ihn folgendermaßen: „Ortsried. Top. Nr. 105. Gemeinschafftlicher
Freidhof beim Joseph Kirchel genand. 41?/„° l., 29^/7° b. u. 372/°° l., 132/e° b.,Summa
1?/°« Joch 20O>°. — Top. Nr. 106. Gemeinschafftl., wo die ungetansten Kinder pflegen
hingelegt zu werden. 72/°°l., 23/°°b., Summa 182/°°. — Top. Nr. 117. Ein gemein-
schasftl. Stückel Rand neben dem Milgraben. Untragbar. — Es ergibt dies in Quadrat¬
klaftern: 1248^/g» P 4972f!/3<i P IS12/.« = 17645/s6D°. Hiezu kamen bei der Er¬
weiterung im Jahre 1785 52219/3eQ° unb im Jahre 1815 1818,36D°, so daß zusammen
eine Fläche von 2305b/3sd° hervorgeht. Das Parzellenprotokoll vom Jahre 1836 führt
an: „Grundparcelle 31. Odrauer Stadtgemeinde, Beerdigungsplatz, 1 Joch 560D°. —
Grundparcelle 29. Odrauer Stadtgemeinde, Wiese mit Holznutzen, 335IHV' — Es
ergibt dies in Quadratklaftern : 1600 + 560 -)--335 == 2495D0. Im Gegenhalte zu
der vorhin genannten Fläche von 23056/3elZj0 ergibt sich eine Differenz von 1893°/3°d°,
lvelche auf Rechnung des im Jahre 1786 als unnutzbar nicht gemessenen Randes
Top. Nr. 117 zu setzen ist. Die Parzelle 31 erhielt im neuen Grundbuch die Ein¬