Volltext: Geschichte der Stadt und des Gerichtsbezirkes Odrau

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auf dem fürst-erzbischöflichen Stuhle von Olmütz auf ewige Zeiten die Verpflichtung 
übernehmen wolle, väterlich dafür zu sorgen, daß in dem von mir zur Mädchenschule 
bestimmten Haus von den Interessen des ihm zur Verwaltung übergebenen Dotations¬ 
capitals die nothwendige Anzahl von Mitgliedern einer geistlichen, kirchlich approbirten 
Genossenschaft, es sei ein Orden oder eine bloße Congregation weiblichen Geschlechtes 
erhalten werde, welche die Befähigung und den Willen hat, die gesammte weibliche 
Schuljugend der Stadt Odran in der Furcht des Herrn zu würdigen Gliedern der 
heiligen katholischen Kirche zu erziehen und nicht bloß in den für Volksschulen vor¬ 
geschriebenen Lehrgegenständen zu unterrichten, sondern auch durch einen zweckmäßigen 
Jndustrialunterricht für ihren künftigen Beruf heranzubilden. Ich bestimme hiebei 
jedoch ausdrücklich, daß wenigstens drei, und nie weniger als drei von mir dotirte, 
zum Unterricht fähige Lehrerinnen an dieser Mädchenschule thätig sein sollen. 
„5. Indem ich diese meine Stiftung als eine kirchliche betrachtet und behandelt 
wissen will, stelle ich die Verwaltung des gesammten Stiftungsvermögens und die 
Art und Weise der Fürsorge für die Erfüllung der vorerwähnten Stiftungs-Verbind¬ 
lichkeit mit vollem Vertrauen ausschließlich dem Ermessen des jeweiligen hochwürdigsten 
Herrn Fürst-Erzbischofes von Olmütz. anheim. 
„6, Ich mache zur ausdrücklichen Bedingung, daß diese von mir errichtete 
Stiftung einer Mädchenschule zu Ödrau, und zwar unter der Leitung einer vom 
hochwürdigsten Herrn Fürst-Erzbischöfe hiezu ausersehenen geistlichen Genossenschaft 
mit keiner anderen Stiftung vereinigt und das Stiftungsvermögen zu keinem anderen, 
als zu dem ausgesprochenen Zwecke verwendet werden dürfe. Sollte daher, was Gott 
verhüten wolle, diese meine Stiftung aufgehoben oder nur ihrem Zwecke, eüva dadurch, 
daß der Unterricht nicht durch Lehrerinnen einer geistlichen Genossenschaft ertheilt 
werden sollte, oder in was immer für einer Weise wesentlich entfremdet werden, so 
sollen die oben angesetzten Stiftungscapitalien wie auch das Gebäude und der Garten 
mir und meinen Erben zufallen und diese frei über dieselben verfügen können. 
„7. Ich willige demnach auch ein, daß das Eigenthumsrecht auf das im § 1 
dieser Stiftnngsnrkunde bezeichnete Haus Nr. 249 in Odran sammt Nebengebäuden 
und Grundstücken für die „landgräflich Fürstenberg'sche Stiftung einer 
Mädchenschule zu Odran", jedoch mit der Beschränkung des im vorstehenden 
§ 6 enthaltenen Vorbehaltes des eventuellen Rückfalles an mich oder meine Erben, 
grundbücherlich einverleibt werde. Urkund dessen habe ich zur immerwährenden Auf- 
rechthaltnng dieser von mir gemachten Stiftung gegenwärtiges Dotations-Instrument, 
welches zum ewigen Angedenken bei dem hochwürdigsten Fürst-Erzbischöflichen Consi- 
storinm zu Olmütz aufzubewahren sein wird, errichtet, von demselben eine vidimierte 
Abschrift für die k. k. mähr.-schles. Statthalterei, wie auch eine vidimierte Abschrift 
für mein Familienarchiv anfertigen taffen und dessen Acceptation und Bestätigung von 
dem hochwürdigsten Herrn Fürst-Erzbischof von Olmütz erbeten. So geschehen Wien, 
am 6. Mai 1861. —- Charlotte Landgräfin zu Fürstenberg, geborne Gräfin Schlabren- 
dorf. — Franz Dinier >». >»., Zeuge. — Johann Andraßy m. p., Zeuge. — Dr. Franz 
Lechner, k. k. Notar, bestätigt, daß diese Urkunde von der Frau Landgräfin, k. k. Ge- 
heimrathswitwe, und denZeugen Franz Dinier, landgräfl. Fürstenberg'scher Secretär, und 
Johann Andraßy, Parfumeur, vor mir eigenhändig unterfertigt wurde. Wien, 
6. Mai 1861. 
„Wir, Friedrich, von Gottes und des heiligen apostolischen Stuhles Gnaden 
Erzbischof von Olmütz, Seiner päpstlichen Heiligkeit Hans-Prälat und Thron-Assistent, 
Herzog, Fürst, der königlich böhmischen Kapellen Graf, Landgraf von Fürstenberg, 
Doctor der Theologie, Seiner k. k. apostolischen Majestät wirklicher Geheimrath, Ritter 
des kaiserlich-russischen St. Annenordens I. El. rc., acceptieren hiermit vorstehende 
Stiftung, übernehmen die Administration derselben nach Wunsch der hochgebornen 
Frau Stifterin, bestätigen die Einantwortungs-Urkunde über das Haus Nr. Cat. 249 
in Odran, sowie das Baucapital per 2460 fl. C.-M. und das Dotationscapital per 
23.000 fl. C.-M. in den obenbezeichneten Wertpapieren richtig erhalten zu haben,
	        
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