Volltext: Geschichte der Stadt und des Gerichtsbezirkes Odrau

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Demel. Wie lange er und sein Nachfolger A u g u st i n P e i s k e, der 1788 genannt 
wird, hier tvirkten, ist nicht bekannt. Die Gemeinde Wessiedel regulierte 1804 den Gehalt 
des dortigen Lehrers auf folgende Weise: Sie gab ihm für die Gemeindeschreiberei 
20 fl., an Schulgeld für jedes Kind wöchentlich 11/? kr., was damals bei 40 schul¬ 
fähigen Kindern 52 fl. ausmachte, an Kuchengeld mit Ausnahme der armen Kinder 
1 fl. 30 kr., an Naturalien: 5 gestrichene Breslauer Scheffel Korn ü 4 fl. gleich 20 fl., 
120 Weifen Flachs 4 fl., 30 Maß! Kuchelspeis gleich 7 fl. 30 kr., 2 Schock Eier gleich 
1 fl. 30 kr., ein Stück Acker auf einen Breslauer Scheffel Ausmaß im niedersten Vieh¬ 
trieb samt dem dabei befindlichen Wiesel, bei Verpachtung einzunehmen 7 fl., an Stol- 
gebühr nach dreijährigem Durchschnitt 10 fl. 30 kr., zusammen 124 fl., welche Bezüge 
sie ihm zusicherte, ivas jedoch mit der ad 1816 angeführten Dotation nicht überein¬ 
stimmt. Als im Jahre 1805 die Verhandlungen wegen Errichtung der Lokalie geführt 
wurden, verpflichtete sich die Gemeinde, die Schule auf eigene Kosten zu erbauen. 
Damals war hier Kaspar Walzel Lehrer, dessen Nachfolger Karl Blaschte 
(1809—1868) war. Im Jahre 1831 wurde ein Schulhaus auf einem neuen Platze 
von Grund aus neu erbaut, wozu die Landgräfin Fürstenberg das erforderliche Bau¬ 
holz schenkte. 
In Wolfsdorf finden wir 1785 als ersten Lehrer den Lorenz Iahn. Sein 
Nachfolger von 1787—1792 war Johann Klimbt, der hier starb. Es kam sodann der 
GroßhermsdorferLehrer Franz Karl Schmid hieher und wirkte da von 1792 bis 1804. 
Er übte das Tischlergewerbe aus, während Klimbt ein Knopf- und Schnallenmacher ge¬ 
wesen war. Sein Nachfolger war Philipp Heinz (1804—1855). Da er Ende der 
Dreißigerjahre das Gehör und das Augenlicht verlor, so hatte er von 1840 bis 1847 
die Schulgehilfen Anton Köhler, Emanuel Salinger und Josef Mühr und von 1847 bis 
zu seinem Tode 1855 den Franz Tengler. Diese Gehilfen erhielten vom Lehrer die Kost 
und aus dem Normalschulfond einen Gehalt von 48 fl. und einen Beitrag von 10 fl. 
K u n z e n d o r f. 
Karl Johann Nikolaus Sedlnitzky starb am 21. September 1790. Seine Witwe 
hatte dann die Güter bis zu ihrem Tode im Jahre 1843, worauf von den drei Söhnen 
aus erster Ehe Karl Josef Michael Sedlnitzky den Hauptkörper Wagstadt 
mit Bittau, Laubias, Hruby, Radnitz, Groß-Olbersdorf und Kunzendorf erhielt, von 
dem dieser Besitz dann an dessen Sohn Moritz Freiherru von Sedlnitzky 
überging?) 
Der Erbscholz von Kunzendorf, I o h a n n A n t o n T e l t s ch i k , zog sich im Jahre 
1793 ins Ausgeding zurück, wobei seine zweite Gattin sich verpflichtete, nicht mehr 
zu heiraten, wenn der Verkäufer als Ausgedinger eher sterben sollte, oder auf das 
Ausgeding zu verzichten. Sein Sohn Franz Anton Teltschik übernahm am 
28. September 1793 die Erbscholzerei Nr. 1 in Kunzendorf am Steinbach mit der 
eigentümlich dazu gehörigen Niedermühle Nr. 51 und allen von der Obermühle Nr. 12 
und den Robotbauern Nr. 7 und 23 zu genießen habenden Robot-, Mühl- und Acker¬ 
zinsungen, dann allen Grundstücken für 1500 Tl. Am 1. Jänner 1812 kaufte er von 
Karl Sedlnitzky v. Choltitz das Bier- und Branntweinregale auf ewige Zeiten gegen 
Zahlung von 1000 fl. und einen jährlichen emphiteutischen Zins von 600 fl. B.-V., 
welcher Zins, auch wenn das Bierbrauen und Branntweinbrennen verboten werden 
sollte, in die herrschaftlichen Renten abzuführen war. Dieser Kauf unterlag wie die 
Richterei dem Laudemium. Auch waren alle Steuern von diesem Regale ohne Rück¬ 
sicht darauf, ob es benützt werde oder nicht, an die Herrschaft zu zahlen. Von der 
Scholzerei sollte das Regale nicht verkauft oder weggegeben werden. Laut des Urbarial- 
kaufes betrug der Robotzins des Freihöflers Franz Czerny zur Scholzerei 22 fl. und 
der Acker-Ober-Erb-Zins 2 fl. 34 kr., welche Verpflichtung der Freihdfler am 2. De¬ 
zember 1812 gegen Zahlung von 400 fl. vom Erbrichter ablöste. Da die erste Frau 
*) Peter, Burgen und Schlösser 1, 62 ff. —• Prasek, Topogr. I, 526—531.
	        
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