Volltext: Geschichte der Stadt und des Gerichtsbezirkes Odrau

ihnen aus dem Normalschulfonde in Brünn folgende Geldzulagen: Mankendorf 27 fl. 
46 'U kr., Heinzendorf 48 fl. 23 kr., Dobischwald 44 fl. 34 kr., Jogsdorf 66 fl. 12 kr., 
Kleinhermsdorf 70 fl. 40 kr., Großhermsdorf 35 fl. 38 kr., Kamitz 57 fl. 28 kr., Dörfl 
69 fl. 4 kr., Wolfsdorf 38 fl. 22 '/2 kr., Taschendorf 57 fl. 28 kr. Infolge der stets 
zunehmenden Teuerung konnten aber die Lehrer abermals nicht das Auslangen finden 
und befürwortete das Wirtschaftsamt am 13. Februar 1812 ein Gesuch derselben um 
Regelung ihrer Gehalte beim Kreisamte. Ein gleiches taten die Lehrer in anderen 
Bezirken, wo sie noch schlechter bezahlt waren. Interessant ist der in dieser Angelegenheit 
am 9. Oktober 1815 vom k. k. Guberniälrate und Kreishauptmanne Ludwig Frei¬ 
herrn von Königsbrunn an alle Wirtschaftsämter hinausgegebene Erlaß: „Der gegen- 
wärtige Zeitpunkt ist nicht geeignet, um ein neues, das ganze Volksschulwesen um¬ 
fassendes Dotations-System zu begründen, anderseits ist es auch richtig, daß 
jene Schullehrer, welche nur mit 130 fl. oder gar nur mit 100 fl. im Gelde ohne 
einen Naturalzuschuß dotiert sind, dann jene Gehilfen, die bloß auf den für sie 
systemisierten Gehalt beschränkt sind, bei den gegenwärtigen Zeitverhältnissen durchaus 
nicht leben können. Es würde daher einstweilen ein Provisorium in der Art be¬ 
schlossen, daß die Obrigkeiten und Gemeinden auf die einwirkendste Weise dazu be¬ 
stimmt werden sollen, ihre Lehrer nach Möglichkeit zu unterstützen und ihre Dotierung 
in dieser Art zeitweilig zu erleichtern. Die Ansassen dieses Kreises sind niemals in 
der Förderung gemeinnütziger Zwecke durch namhafte Beiträge zurückgeblieben. Je 
anschaulicher es ist, daß der bedrängte Volksschullehrer, wenn er für seine Lebens¬ 
bedürfnisse nicht gedeckt ist, das Lehrfach vernachlässigen muß, und nichts auf die 
allgemeine Sittlichkeit, ja auf die dem Staate so wichtigen Bande der Unterthänigkeit 
und des Gehorsams nachtheiliger wirken kann, als die Hintansetzung der Volksbildung 
und die Erziehung der niederen Stände, desto zuversichtlicher kann demnach das k. k. 
Kreisamt hoffen, daß die Kreisansassen diese Gelegenheit, zu einem gemeinnützigen 
Zwecke zu wirken und den Staat in einer durch die gebieterischen Zeitumstände herbei¬ 
geführten Verlegenheit zu unterstützen, mit Eifer und Ausdauer ergreifen und die 
Obrigkeiten nicht nur selbst zur Unterstützung der schlecht bezahlten Lehrer ihrer 
Jugend das Bestmöglichste beitragen, sondern auch die Gemeinden durch eine zweck¬ 
mäßige Einwirkung zu Beiträgen an die Lehrer zu bewegen suchen werden. Die Er¬ 
folge dieser Bemühungen sind bis zum Ende des Monates anher anzuzeigen." Das 
Wirtschaftsamt konnte bis zum genannten Zeitpunkte berichten, daß die Gemeinden 
der Herrschaft sich bereiterklärt haben, den bestehenden Schullehrern bis zur Ein- 
langung des Dotations-Systemes (Gehaltsordnung) das bisherige Schulgeld doppelt 
zu verabreichen und sie mit manchen Lebensbedürfnissen zu unterstützen, während die 
Obrigkeit jedem der 13 Lehrer 2° weiches Holz angewiesen habe, welches die Ge¬ 
meinden unentgeltlich aus den herrschaftlichen Wäldern zuzuführen haben. 
In einem Zirkulare vom 11. Dezember 1815 wies das Kreisamt darauf hin, 
daß nach § 2 des 10. Abschnittes der politischen Schulverfassung vorgeschrieben sei, 
das Schult ehre ramt, wo es nur immer tunlich wäre, mit dem Meßnerdienst 
zu verbinden. Das Wirtschaftsamt berichtete darauf, daß auf der Herrschaft Odrau 
der Meßnerdienst schon von altersher nicht mit dem Schulamt verbunden sei, diese 
Verbindung auch nicht tunlich wäre, da die Meßnerdienste von den Untertanen der 
Reihe nach unentgeltlich verrichtet ivürden, und wo schon eine Vergütung geschehe, 
so sei diese ganz unbedeutend. Das Kreisamt belobte dann am 23. Februar 1816 
den Eifer des Wirtschaftsamtes und des Stadtvorsteheramtes in ihren Bemühungen, 
den Lehrern Unterstützungen zu erwirken. 
Aus den auf den Seiten 521 und 522 befindlichen Ausweisen vom 14. März 
1816 ist zu entnehmen, welche Unterstützungen den Schullehrern bis zur neuen Ge¬ 
haltsordnung von der Obrigkeit und den Gemeinden abgereicht wurden. 
Es wurden dann 1816 die Gehalte der Lehrer auf 130 fl. C.-M. erhöht. Die 
Beiträge aus dem Normalschulfonde blieben dieselben, während die Gemeinden dort, 
wo es erforderlich ivar, die Ergänzungen aus ihren Mitteln zu leisten hatten. So
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.