Volltext: Geschichte der Stadt und des Gerichtsbezirkes Odrau

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gebracht habe. Dieses Recht sei früher von jedem einzelnen Bürger der Reihe nach 
ausgeübt worden, doch durfte jeder den Schank nur solange ausüben, bis sein Bier 
verschenkt war. Als der reiheweise Bierschank abgeschafft wurde, erhielt die Bürger¬ 
schaft die eigene Bieradministration bewilligt und wurde ihr in den hiefür vorge¬ 
schriebenen Modalitäten das Recht eingeräumt, die Bierschenker zu ernennen. Es 
wurden deren drei oder vier ernannt, doch konnte ihre Zahl bis sechs vermehrt und 
die Schenker von Zeit zu Zeit gewechselt werden, weshalb dem Johann Schindler 
weder der stete eigene Schank, noch viel weniger die Verpachtung des Bierschankes 
bewilligt werden könne. Mit dem Weinschank habe es dasselbe Verhältnis. Dieser 
stehe der gesamten Bürgerschaft zu und wurde früher der Reihe nach von sechs zu 
sechs Wochen ausge¬ 
übt. Wenn dies wie¬ 
der eingeführt wür¬ 
de, so konnte Schind¬ 
ler weder einen ei¬ 
genen Weinschank 
ausüben, noch viel 
weniger denselben 
verpachten. Es gehe 
dies aus den Ur¬ 
kunden von 1555, 
1726 und dem Ur¬ 
bar von 1773 her¬ 
vor, denen zufolge 
der Weinzins nicht 
von den einzelnen 
Schankbürgern, son¬ 
dern von der ge¬ 
samten Schankbür¬ 
gerschaftbezahltwer¬ 
de. Es habe daher 
Schindler kein nach 
Willkür auszuüben¬ 
des Weinschankrecht. 
Das Wirtschaftsamt 
entschied am 7.März 
1827 im Sinne der 
Schankbürger, wo¬ 
rauf Schindler sich 
an das Kreisamt 
wandte, welches je¬ 
doch die Entscheidung 
des Wirtschaftsamtes bestätigte und darauf hinwies, daß Schindler schon als bestan¬ 
dener Bierschenker wegen angegriffener Biergelder abgesetzt und hinsichtlich des Aus¬ 
schankes auf immer für unfähig erklärt worden sei. 
Unter dem Stadtvorsteher Franz L. Zimmermann beschloß 1825 die Bürger¬ 
schaft, den erzielten Reingewinn nicht mehr, wie es bisher üblich gewesen war, all¬ 
jährlich sofort zu verteilen, sondern einen Fond von 10.000 fl. in der Kasse zu be¬ 
lassen und diesen womöglich von Jahr zu Jahr zu erhöhen. Trotzdem wurden von 
1820—1830 noch jährlich durchschnittlich 5563 fl. W. W. verteilt, daher auf einen 
Anteil 111 fl. W. W. oder 46 fl. Ö. W. entfielen. Nebstbei war die Schankbürger¬ 
schaft noch in der Lage, andere gemeinnützige Unternehmen zu fördern. So schenkte 
sie 1820 zur Herstellung der neuen Orgel 100 fl., 1824 zu deren Ausstaffierung 
50 fl. und deckte 1826 den größten 'Teil der''Kosten der Stadtplatz-Pflasterung. 
Raxelle in Rleinhernrsöorf. 
Nach einem Lichtbilde von A. G erlich.
	        
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