Volltext: Geschichte der Stadt und des Gerichtsbezirkes Odrau

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Häuschen verkaufte er 1802 für 215 fl. rh. der Odrauer Fleischerzunft, die es dann 
1805 für 400 fl. dem Odrauer Fleischer Franz Görlich verkaufte. Die Herrschaft hatte 
ihm nämlich für dieses Häuschen die erbliche Fleischergerechtigkeit gewährt, wofür er 
jährlich 20 fl. Gewerbezins in die herrschaftlichen Renten abzuführen hatte. Johann 
Bernhauer, der nicht schreiben konnte, überkieß die Richterei 1808 für 1000 fl. seinem 
Sohne Franz Bernhauer, dessen Sohn Ferdinand Bernhauer sie 1846 für 1200 fl. 
C.-M. übernahm, worauf sie 1880 für 3000 fl. £>. W. in den Besitz des Reinhold 
Heisig gelangte, sodann 1884 an August Schindler und 1892 an dessen Witwe Veronika. 
Diese heiratete ihren Knecht Ludwig Hübner, starb aber schon 1894. Da er dann 
nach Amerika ging, so wurde 1897 die Erbrichterei lizitando für 11.260 fl. au Karl 
Ohnheiser, Gastwirt in Werdenberg, verkauft?) 
Die Wolfsdorfer Richter ei hatte von 1710 bis 1754 Anton Johann 
Walter, dann sein Sohn Leopold Walter bis 1776, worauf sie lizitando vom Heinzen- 
dorfer Erbrichter Josef I. Demel für 4500 fl. übernommen wurde. Dieser hatte da¬ 
mals zu leisten: Georgizins 38 kr., Jakobizins 3 fl. 18 kr., Michaelizins 1 fl. 34 kr., 
Martinizins 2 fl. 24 kr., Auenzins 28 kr., Honigzins 3 fl., Ölzins 8 fl. und Wein- 
fuhrzins 12 fl. Er verkaufte 1788 die zur Richterei gehörige Schmiede Nr. 26 dem 
Anton Broßmann für 95 Tl. 20 Gr. und 4 fl. jährlichen Zins. Sein Sohn Josef II. 
Demel übernahm die Richterei 1800 für 4000 fl., dessen Sohn Johann Demel 1821 
für 3500 fl. C.-M., dann dessen Sohn Ferdinand Demel 1853 für 5000 fl. Er 
starb 1867, worauf seine Witwe Anna mit ihrem zweiten Manne Blosch die Richterei 
für 14.710 fl. Ö. W. übernahm und sie 1885 an ihren Sohn Josef Hl. Demel abtrat?) 
Die Taschendorfer Erbrichterei besaß Johann Georg Franz Herzmansky 
von 1736—1776. Acht Bauern im Oberdorfe hatten ihm jährlich die sogenannten 
Ochsenhühner zu zinsen und die Hausleute aus dem Oberdorf waren schuldig, ihm 
in der Ernte einen Tag zu mähen. Er verkaufte 1764 das bisher zur Richterei ge¬ 
hörige, auf herrschaftlichem Grunde stehende Schmiedhäusel für 30 Tl. dem Wenzel 
Schenk auf Nr. 16. Sein Sohn Johann Georg Herzmansky übernahm das 
„privilegierte Erbgericht" 1776 für 1600 Tl. Dazu gehörte die Mühle am Steinbach 
unb zwei Bauern, Augustin Popp und Hans Georg Walzet im Oberdorf. Die Mühle 
verkaufte er 1783 an Franz Gedrich. Sein Sohn Josef I. Herzmansky übernahm 
das Erbgericht 1807 für 6120 fl. B.-Z. und hielt es bis 1850, in welchem Jahre 
dasselbe für 4400 fl. C.-M. an seinen Sohn Josef II. Herzmansky gelangte, der 1854 
ein Grundentlastnngs-Kapital von 1836 fl. 28 kr. C.-M. ausgezahlt erhielt und die 
Richterei bis 1880 besaß, worauf sie sein Sohn Richard Herzmansky für 16.759 fl. 
Ö. W. übernahm?) 
Gewerbe. 
Seit dem Jahre 1788 trug die Schankbürgerschaft ihre Beschlüffe in ein 
Protokollbuch ein. Damals wurden Karl Hilscher als Administrator und Augustin Brust¬ 
mann d. Ä. als sein Stellvertreter „zu Vorgesetzten" der Schankbürgerschaft erwählt, des¬ 
gleichen die Bürger Franz Unger und Johann Hilscher, welchen die Aufsicht über dieMalz- 
und Bierbereitung übertragen wurde. Bevor einer Schankbürger wurde, mußte er geloben, 
folgendes einzuhalten: 1. Jedem alten Bürgen den gehörigen Respekt zu erweisen. 
2. Jederzeit sich bürgerlich auszuführen. 3. Vermöge der Diplome und Sentenzen 
über den Rechten der Schankbürger zu ivachen und in allen Fällen, in denen der 
Bürgerschaft Schaden erwachsen könnte, sogleich dem Vorgesetzten derselben Anzeige zu 
machen. 4. Über alle anvertrauten bürgerlichen Heimlichkeiten einen verschwiegenen 
Mund zu haben. 5. Sich allen von der Bürgerschaft gefaßten und noch zu fassenden 
i) Dörfler Grdb. I. 188. II, 3, 36 a. c. — T. I, 191. II. 109. — Extr. f. 1, 2. — 
N .Grdb., E.-Z. 1.—2) Wolfsdorfer Grdb. II, 1, 7, 9,115,117. —N. Grdb., E.-Z. 1. 
— b) Taschendorfer Grdb. I, 80, 82, 83, 404. — N. Grdb., E.-Z. 1. 
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