Volltext: Geschichte der Stadt und des Gerichtsbezirkes Odrau

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Wünschten Erfolg. Ein eigener Magistrat wurde der Stadt nicht bewilligt, wohl aber 
wurde ihr die Wahl des Stadtvorstehers und der Polizeikommissäre mittelst 
Stimmzetteln unter Aufsicht des für Odra« zu bestellenden Aktuars gewährt. Die Be¬ 
stätigung der Gewählten verblieb der Obrigkeit. Ferner erhielt der Stadtvorsteher 
wieder die Befugnis der Eidesabnahme bei den Zünften. 
Es machte sich damals das Bedürfnis geltend, Verbindungen mit dem 
Zwinger, in welchem viele Tuchrahmen aufgestellt waren, zu erhalten. Die Stadt 
gewährte 17% dem Anton Freißler und dem Johann Hartenschneider die Erlaubnis, 
eine Türe durch die Stadtmauer in den Zwinger zu brechen. Weiter wurde 1800 
dem Karl Rotier, 1802 dem Karl Loivak und 1805 dem Anton Blaschke bewilligt, 
die eingefallene innere Stadtmauer bei ihrem Besitz abzutragen und das Materiale 
zu benützen. Dem Johann Etzendorfer war 1798 zur Errichtung eines Einfahrtstores 
ein Stück unnutzbaren Grundes zwischen seinem Garten und der Fronveste abgetreten 
worden, unter der Bedingung, daß er in Notfällen, z. B. bei Feuersgefahr verpflichtet 
sei, das alte Tor in die Herrengasse und das neue in den Zwinger zu öffnen und 
den Durchgang zu gestatten. 
Nachdem das Innere des Rathauses renoviert war, ging man daran, auch den 
Rathansturm wieder herzustellen. Schon Ende des Jahres 1803 war die kreis- 
ämtliche Bewilligung eingetroffen, zu diesem Behufe drei weitere städtische Grundstücke 
auf der Viehweide verkaufen zu dürfen. Es wurden dort 14 neue Baustellen aus¬ 
gemessen und die Käufer verpflichtet, die Häuser am Wassergraben aus hartem Ma¬ 
terial in gerader Flucht mit den dort schon bestehenden 15 Häusern zu erbauen, die 
Häuser und den Wassergraben jederzeit in guten Stand zu halten, jährlich 1 fl. 30 kr. 
Steuer in die Gemeindelasse zu zahlen, wovon sie jedoch für die ersten zwei 
Jahre wie auch von anderen Schuldigkeiten befreit wurden, worauf sie ivie die anderen 
Häuser den Fleischkreuzer, die Kopfsteuer und das Kriminalgeld, sowie andere neu 
eingeführte Steuern ivie alle anderen tragen, jedoch voll der Robot befreit sein soll¬ 
ten. Diese Baustellen im Ausmaße von 2900 F]° wurden am 30. April 1804 um 
1801 fl. 6 kr. verkauft. Auf diese Weise entstand die zweite Hälfte der Häuser am 
Lerchenfeld vom Schenkhaus gegen den städtischen Ziegelschlag zu. Am 15. Juli 1805 
begann man das Dach des alten Rathausturmes abzutragen. Viele hundert Personen 
ivaren begierig, seltene Nachrichten ans der Vorzeit im Turmknopfe zu finden. Es 
befand sich in demselben ein kleines Schächtelchen mit einer Denkschrift mt§ dem 
Jahre 1712, die wir schon an anderer Stelle mitgeteilt habeil, und einige Münzen. 
Man fühlte sich ebenfalls verpflichtet, den Nachkommen die wichtigen Ereignisse der 
gegenwärtigen Zeit zu übermitteln und legte daher in den neuen Knopf eine Denk¬ 
schrift ein. Den kupfernen Knopf samt dem Fähnchen mit der darin befindlichen 
Jahreszahl, den Halbmond ilnd das Kreuz darüber ließ man gilt vergolden und durch 
den Zimmermeister Johann Wanke am 5. August 1805 aufstellen, „ivobei die schönste 
Musik ertönte und für die Kinder zum Andenken aus den Thurmfenstern dürres Obst 
herabgeworfen wurde, wobei wieder viele hundert Menschen gegenwärtig waren". Am 
25. Juli 1805 hatte man die Sonnenuhr an der Rathausmauer abzirkeln lassen. 
Die Kuppel des Turmes wurde aber erst 1806 fertig. Die Kosten betrugen 1041 fl. 
37 kr. 3 Pf. — Infolge des Konskriptionspatentes vom 25. Oktober 1804 wurde 1805 eine 
neue Numerierung der Häuser vorgenommen, die dann bis 1895 im Gebrauch stand. 
Die Stadt zählte damals 351 Häuser mit 519 Familien und 2137 Seelen. Die 
Konskription war die Aufnahme der Volksmenge überhaupt unb die Klassifikation der 
einzelnen insbesonders zu dem Zwecke, ohne Nachteil des Nährstandes die Armee stets 
vollzählig zu erhalten. 
Damals ging man auch daran, die zumeist aus Holz erbauten Bürgerhäuser 
feuersicher herzustellen, wobei die rings um den Stadtplatz bestandenen Lauben¬ 
gänge verbaut wurden. Der erste, der den Ansang machte, war der Tuchmacher 
Johann Gerlich, welcher 1803, da die Schankbürgerschaft keine Einwendung machte, 
die Erlaubnis dazu erhielt. Später folgten mehrere, so 1823 Josef Kosak und Josef
	        
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