Volltext: Geschichte der Stadt und des Gerichtsbezirkes Odrau

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Das Dingrecht und das Afterrecht auf den Dörfern wurde vom Oberamtmanne 
der Herrschaft abgehalten und noch zu Beginn des Jahres 1771 wurden die After¬ 
rechte für die Dörfer in der Faschingszeit festgesetzt und auch gehalten. Das Robot¬ 
patent vom 6. Juli 1771 hob jedoch die Taxen beim „Freydingsrechte" und auch 
den Mißbrauch auf, daß dem das Ding abhaltenden Beamten das Dreidingessen ge¬ 
reicht oder das Geld dafür bezahlt werde. Es wurde nur gestattet, dem Beamten 
ein Gespann beizustellen. Die Dingrechte auf den Dörfern der Herrschaft Odrau 
hörten seit jener Zeit ganz auf, und mit ihnen auch die Zahlung des Dingrechts¬ 
groschens. Auch von der Haltung des Stadtdinges hören wir seit jener Zeit 
tttcfyr. 
Im April des Jahres 1730 sollte in Odrau eine Hinrichtung stattfinden. Es 
zeigte sich aber, daß das Hochgericht, welches alt und morsch geworden war, hiezu 
nicht mehr tauglich sei, daher es neu aufgestellt und hergerichtet lvurde. Eine im 
Schloßarchive befindliche, etwas angefaulte Schrift berichtet über die „Aufrichtung des 
Hochgerichtes" folgendes: „Ao. 1730 den 20. Aprilis ist das allhiesige Hochgericht 
folgender Gestalten aufs Neue eingerichtet und in erforderlichen Stand gesetzt worden. 
Nachdem nämlich zuvörderst das benöthigte Eichenholz an gehörigem Orte verschaffet 
und sowohl dem sämmtlichen peinlichen Halsgerichte als aüch denen Zechmeistern zu 
erscheinen, nicht minder 32 Jüngste sich gleichfalls mit Ober- und Unter-Gewehr zeitlich 
einzufinden, des Tags vorher angesagt gewesen, so haben sich die sämmtlichen Gerichts¬ 
personen bei dem Herrn Bürgermeister versammelt und in Begleitung ermelter Jüngster 
ungefähr-Fürstenthums Troppau pro Criminali Actuario im ermelten 
Fürstenthum Troppau bestellte Herr Johann Thadäus Poltzer, derzeit landes¬ 
fürstlicher Amtsregistrator zu Troppau, auch begeben, und denen in die Rathsstuben 
berufenen Zechmeistern, Zimmerleuten, Müllern und Richtern von der ganzen Herr¬ 
schaft vorgetragen, daß die Renovation des Hochgerichtes höchst nothwendig sei, folglich 
dieselben zu dem berufen worden, ivomit sie sich in folgender Ordnung mit dem ge¬ 
summten peinlichen Halsgericht an die gewöhnliche Stelle verfügen und das Erfor¬ 
derliche dabei beobachten sollen-mit ihrem Ober- und Untergewehr, 
sodann die Musik mit Pauken und Trompeten, dieser folgte das peinliche Halsgericht 
paarweise und nebenbei auf der Seiten etliche Jüngste, nach welchen endlich die Zech- 
meister, so fort aber die Richter von denen Dörfern, die Müller, Zimmerleute und 
endlich die Taglöhner folgten. Den Schluß aber machten abermals neun Jüngste. 
Ein Stück nach diesen folgte der Scharfrichter mit seinem Convoy. Wie man nun 
in solcher Ordnung unter beständigem Trompeten und Paukenschall bis zum Hoch¬ 
gerichte angerücket und die sämmtlichen Jüngsten ums peinliche Halsgericht —- 
Scharfrichter namens Alexander Geißler in denselben berufen und ihm von dem vor¬ 
erwähnten Herrn Actuario vorgetragen: Nachdem gegenwärtiges Hochgericht zu etiva 
erforderlicher Execution durch Länge der Zeit untauglich geworden, als hätte man 
resolviret, ein neues aufzurichten, und würde solchem nach er Scharfrichter das alte, 
gewöhnliche ausgeben und ferner Order zu gewärtigen haben, worauf er solches 
mündlich übergeben und aus dem Kreis rausgetreten. Das peinliche Halsgericht 
aber den Anfang gemacht und zwar-- — Ordnung nach, nebst denen Zech¬ 
meistern, Müllern, Richtern ein jeder nach dem andern auf solche Weis gefolgt sei, 
bis endlich die Zimmerleute ihre ordentliche Arbeit fortgesetzt, die vorhandenen Tag¬ 
löhner aber die Gruben zur Einsenkung des Galgens gegraben haben, während solcher 
Arbeit aber, insonderheit da sich die Hochreichsgräfliche gnädige Herrschaft dabei ein¬ 
gefunden, haben sich die Pauken und Trompeten tapfer hören lassen und die Arbeiter 
mit einem zugeschrotten Faß Bier erquicket. Nachdem nun die Zimmerleute mit 
ihrer Arbeit ziemlich fertig waren, mußte endlich-- — der Ast weggehauen, 
nach dessen Vollziehung sodann der Neue ausgerichtet, der Circel um denselben und 
die Gerichte geschlossen unb der Scharfrichter hereingerufen, mithin von eingangs er¬ 
wähnten Actuario also angeredet worden: Alldieweilen allhiesiges Hochgericht zu etwa 
benöthigter Executionsverführung nunmehro wiederum neu aufgerichtet und in er¬
	        
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