Volltext: Geschichte der Stadt und des Gerichtsbezirkes Odrau

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„4. Die sechs durch Nachsicht der Herrschaft zum Erkauf der Gärtnergüter zuge¬ 
lassenen Handwerker zahlen jeder 4 fl. Robotzins. Handlangerdienste leistet jeder, 
wenn nach den Dorfschaften sie die Reihe trifft, u. zw. jeder 2 Tage, folglich jährlich 
ungefähr 9 Tage. Mit dem Botengehen und den Bräuhaustagen sind sie bisher ver¬ 
schont geblieben. 
„5. Da keiner der Gärtner über eine Meile, ja meistens nur innerhalb der 
Herrschaft auf die Dörfer die Botengänge auf V* bis 1 Stunde zu verrichten hat, 
so trifft es ungefähr jeden zu Friedenszeiten 26mal. In Kriegszeiten mehr, was 
aber nicht in Tage gebracht werden kann. Zum Brauen aber werden von diesen 
alljährlich 3 Mann zu Braugehilfen gewählt, welchen daher der Robotzins nachgelassen 
wird, sie aber vom Botengehen nicht ausgenommen sind. 
„6. Wenn die Gärtner ihre zivei Tage vollbracht haben, so leisten alsdann die 
Hüttler und Kleinhäusler beim Bauen jeder nur einen Tag, so jährlich ungefähr 
9 Tage für jeglichen thut." 
Neue Urbarien. Beschwerden der Herrschaft wegen derselben. 
Zu Beginn des Jahres 1773 kamen die neuen Urbarien heraus. Es waren 
nicht wie früher große Bücher, in welchen die Leistungen sämtlicher Untertanen der 
Herrschaft verzeichnet waren, sondern für die Stadt und jedes Dorf je ein Heft von 
mehreren Bogen Stärke, welche auch nicht wie früher bei der Herrschaft hinterlegt 
blieben, sondern den einzelnen Gemeinden selbst zur Verwahrung übergehen wurden. 
Dem UrbarederStadtOdrau entnehmen wir, daß es damals 50 Bürger, 
38 Gaßler, 102 Vorstädter (49 in der Nieder- und 53 in der Ober-Vorstadt), 
4 Müller, 8 halbe Bauern, 19 Gärtner und 32 Neustädtler gab, welche folgende 
Leistungen hatten: 
Grund- oder stete Zinsen: Die Bürger hatten an solchen zu leisten: 
86 fl. 37 kr. 17ä hl. rh., 7 Scheffel 1'»/>° Viertel Weizen, 7 Sch. 1'»/.° V. Korn, 
10 Sch. ri/i6 V. Gerste, 14 Sch. 3'"/>«, V. Hafer Breslauer Maß, die Gaßler 
9 fl. 5 kr. l'/2 hl., die Vorstädter 44 fl. 9 kr. 3 hl., die Müller nichts und die acht halbe 
Bauern 10 fl. 4 kr., 7 Sch. 2"/,« V. Weizen, ebensoviel Korn, 15 Sch. 1"/i°V. Hafer; 
die Gärtner 14 fl. 21 kr., 4 Sch. 311/16 V. Weizen, 4 Sch. 3"/,° V. Korn und 
2 Sch. 2‘a/si V. Gerste, 4 Sch. 31/» V. Hafer Breslauer Maß, und die Neustädtler 
12 fl. 43 kr. 1 hl. An steten R o b o t z i n s e n zahlten die acht halbe Bailern 52 fl. 6 kr., 
die Gärtner 72 fl. 
Stete Mietungs- und Gewerbezinsen: 1. Die Stadt entrichtet ver¬ 
möge des 1726 getroffenen Abkommens an Weinzins jährlich 140 fl., wogegen die 
Herrschaft auf den vormals in der Stadt jährlich durch sechs Wochen freigehabten 
Weinschank verzichtet. — 2. Die Stadt entrichtet zufolge des Vergleiches von 
1762 an Mautmalzzins jährlich 300 fl., weshalh sich dieselbe insolange nach dem 
Vergleich zu richten haben wird, bis in via juris ein anderes ausgemacht, wo sonach 
dem letzteren gemäß sich zu verhalten sein wird. — 3. Die Fleischerzunft führt jährt. 
3 fl. 36 kr. Kuttelfleckzins ab und jeder Fleischer zu Martini einen Stein Wiener 
Geivicht rohes Rindsinselt, wogegen die Herrschaft die Fleischbank erhält. — 4. Der 
Herrschaft und den zwei Beamten haben die Fleischhauer das Fleisch zu folgendem 
Preis zu liefern: 1 Pf. Wr. Gew. Rindfleisch um 3 kr., eine Rindszunge 7 kr., 
4 Füße und 1 Ochsenmaul 12 kr., einen Kalbskopf, Peischl und Füße 15 kr., 1 Briesl 
1 kr., 1 Pf. Markbein 3 kr.; der Herrschaft das Pfund Kalbfleisch um 3% kr., den 
zwei Beamteir aber das Pfund um V2 kr. billiger als nach dem laufenden Preis, 
ivobei zu bemerken, daß jeder der zwei Beamten wöchentlich höchstens 12 Pfund Rind¬ 
fleisch ä 3 kr. beziehen und die Herrschaft in der vorhin Kleinseite, jetzt Neumark 
genannten Kolonie, wenn auch der Ort sich vergrößern sollte, wie auch nicht auf 
den andern städtischen Gründen einen Freischlachter oder Fleischer setzen dürfe. — 
6. Jeder Töpfer zahlt jährl. 2 fl. 1 kr. 3 hl., wogegen ihm die Herrschaft einen Platz 
zum Lehmgraben anweist. — 6. Jeder Bäcker zahlt jährl. 1 fl. 12 kr.
	        
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