Volltext: Geschichte der Stadt und des Gerichtsbezirkes Odrau

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Richter war persönlich verpflichtet, jährlich 4 Schock Karpfen abzunehmen. Der 
Taschendorfer und Wolfsdorser Richter mußten dem Odrauer Schloß- oder Großen 
Müller für das Herrichten der neuen Steine, Räder, Wellen rc. die Hälfte des 
Macherlohnes bezahlen. Alle Richter, Freihöfler und Müller hatten das Laudemium 
(Abfahrtsgeld) mit 10% zu bezahlen. 
Nach der Angabe des- Oberamtmannes „waren alle Ansäßigkeiten auf der 
Herrschaft Odran seit undenklichen Zeiten eingekauft und hatten sich die Besitzer durch 
die Käufe zu den von uraltersher einzutreiben berechtigten Geld- und Naturalschuldig¬ 
keiten samt den Mehrleistungen im Kaufbrief verpflichtet." Sämtliche Dorfinsassen 
hatten das Spinngeld L 6 kr. per Person zu zahlen. 
Die Lautscher hatten das Recht, den herrschaftlichen „Viehochsen" zu benützen, 
wofür sie die sogenannten Ochsenhühner zinsten. Da ferner die Herrschaft die 
Verpflichtung übernommen hatte, das von den Gemeindeäckern kommende Wasser 
durch das Vorwerk (Meierhof) zu leiten und zu dem Ende lange Strecken von Graben 
instandhalten mußte, so hatten die Lautscher dafür die sogenannten Grabenhühner 
zu geben. 
Die Großhermsdorfer, Kamitzer, Lautscher und Wessiedler hatten für jedes ein¬ 
gewinterte Pferd zum Termin Michaelis 2 Scheffel Hafer, den sogenannten Pferde¬ 
hafer zu entrichten. Nach der Angabe des Oberamtmannes, die nicht immer mit 
der Wirklichkeit übereinstimmte, allerdings nur 2 bis 3 Metzen von jedem Pferd. 
Alle Dorfinsassen hatten an Wachtzins zu den Terminen Georgi und Wenceslai 
4 Gr. oder 8 kr. zu bezahlen. Die Jogsdorfer und Dörfler mußten seinerzeit im Schlosse 
Einheizen und die Kamine putzen, wofür jeder zum genannten Termine 
9 weiße Groschen oder 18 kr. zu zahlen hatte. 
Die Dobischwälder mußten das gesamte für das herrschaftliche Bräuhans 
benötigte Holz in den Wäldern Dorr« und Harten schlagen und zuführen (den Kasten 
ä 60 Scheiter). Die Kamitzer und Taschendorfer ivaren gehalten, jährlich.20 Klafter 
Kaplanholz zu schlagen und nach Odran zu führen. Alle Dorfschaften mußten 
das Ordinariholz von der Herrschaft abnehmen und in die Renten bezahlen. Wald 
besaß nur Dobischwald, u. zw. 7a Stallung Gemeinwald ans Tannenholz. In Heinzen¬ 
dorf war ein Teil des Viehtriebes durch Anflug aus dem zur Herrschaft Weißkirchen 
gehörigen Obstwald zu Wald geworden, desgleichen in Großhermsdorf. 
Die Roboter konnten nicht gehalten werden zweifach zu roboten, nämlich an 
demselben Tage zu Fuß und mit dem Zug; nur jene, die ein zweites Gespann hatten, 
konnten auch dazu verhalten werden. Wurden Groß- und Klein-Häusler zum Dreschen 
benützt, so mußten sie die ganze Woche bleiben, wofür ihnen aber die entsprechenden 
Robottage nachgesehen wurden. Den 16. Scheffel erhielten sie als Dreschermaß. 
Die eingesandten Urbarialaufsätze wurden genau geprüft und ivegen derselben 
zwischen der Kommission und der Herrschaft mehrfache Verhandlungen gepflogen, sowie 
auch bezüglich der Anlage des Stadturbars. Hier handelte es sich namentlich um die 
acht halben Vorstadt-Bauern, bezüglich deren Leistungen die Herrschaft 1772 folgendes 
berichtete : 
„1. Die Odrauer acht halbe Bauern iverden jährlich ungefähr „in Kleppel" zwölf- 
mal, in Jagdfuhren viermal, in Verführung des Fischgeschirres einmal und mit Jagd¬ 
netzfuhren zweimal und nie weiter als eine Meile verwendet. 
„2. Jeder verführt ungefähr wöchentlich aus dem Bräuhaus in die herrschaftlichen 
Kretschems 1 Achtel Bier, folglich jährlich 52 Achtel, und wenn allenfalls gebaut wird, 
so trifft diese Leute die Zufuhr der Materialien binnen 6 Wochen einmal, daher auf 
jeden jährlich 9 zweispännige Tage gerechnet werden. 
„3. Die acht halbe Bauern waren von uraltersher schuldig, das Malz in die 
Mühle zu führen, da es ihnen aber wegen der nur eine Bogenschußweite vom Brau¬ 
haus entfernten Mühle leichter ankommt, das Malz dahin zu tragen, so werden zu 
jedem Gebräu, was in der Zahl jährlich steigend und fallend ist, nur 4 Mann zur 
Tragung von.5 Säcken verwendet, welche keine volle Stunde damit zubringen. 
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