Volltext: Geschichte der Stadt und des Gerichtsbezirkes Odrau

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lagen waren Sammelbüchsen in den Kirchen aufgestellt und bei Verlaffenschaften 
mußten Beiträge an die Armeninstitutskasse gezahlt werden, in welche auch die Straf¬ 
gelder für kleinere Vergehen stoffen, so z. B. u. a. die Strafgelder für das Halten 
mehrerer Hunde. Ferner wurde auf Beiträge und Vermächtnisse von Wohltätern ge¬ 
rechnet, auch sollten die Gemeinden selbst beisteuern. Am 20. Juni 1785 teilte das 
Kreisamt mit, daß alle bisher bestandenen Bruderschaften, die in erster Linie nur 
den Zweck hatten, ihren Mitgliedern ein würdiges Leichenbegängnis zu sichern, in 
Ausnahmefällen aber dieselben auch bei Lebzeiten unterstützten, aufgehoben seien und 
in eine einzige unter dem Titel „Vereinigung aus Liebe zum Nächsten" umgestaltet 
werden. Das Armeninstitutsvermögen mußte 1791 aus dem Gemeindevermögen aus¬ 
geschieden und in abgesonderte Verwaltung genommen werden. 
Der am 1. August 1773 in Olmütz verstorbene Inwohner Augustin Bodarsky 
hatte noch bei Lebzeiten dem Pfarrer Andreas Weiß in Jngrowitz ein Kapital von 
1000 fl. mit der Bestimmung übergeben, daß ein Drittel der Interessen jährlich zur 
Anschaffung von Büchern für arme Schulkinder, ein Drittel zur Unterstützung eines 
armen Kindes behufs Erlernung eines Handwerkes und ein Drittel für die Haus¬ 
armen in Odrau verivendet werden müsse. Der Stadtrat legte dieses Kapital bei 
Privaten nutzbringend an (Fürst Lichnowsky 800 fl., Aügustin Herzmansky 100 fl., 
Augustin Brustmann 100 fl.) und verwendete die Interessen im Sinne des Willens 
des Stifters. Als dann der Stadtrat aufgehoben wurde und die Gerichtsbarkeit an 
die Obrigkeit überging und ihr alle einschlägigen Akten übergeben werden mußten, 
bemerkte diese, daß der Stadtrat in dieser Angelegenheit die nächsten Vorkehrungen 
außeracht gelassen, keinen Stiftsbrief angefertigt und diesen der hohen Landesbehörde 
nicht zur Bestätigung eingeschickt habe. Die Kapitalien wurden nun gekündigt und 
den mährischen Ständen gegen Verabfolgung einer Domestikal-Pamatka übergeben. 
Diese wieder mußte dem Kreisamte in Weißkirchen abgeliefert werden, da letzteres 
die Übergabe des Stiftungskapitales an das Troppauer General-Steueramt nicht 
zugab. Der Stiftsbrief über die „Bodarsky'sche Stiftung" wurde dann am 
6. Februar 1788 vom Vorsteher des Armeninstitutes, dem Dechant August von Beer, 
ordnungsmäßig ausgefertigt und befindet sich in Verwahrung der Gemeinde. . ' 
Das Jahr vorher waren behufs Renovierung des Rathauses die städtischen 
Gebäude abgeschätzt und das Gemeindevermögen aufgenommen worden. Dao Spital 
(Armenhaus) wurde vom Zimmermeister Anton Strohwantke auf 50 fl. geschätzt 
und im Berichte an das Kreisamt gesagt, „daß darin nur blutarme, elende und 
von allen verlassene Leute im Nothfalle Dach und Fach erhalten, mithin ein schlechtes 
Unterkommen haben, sonst aber gar nichts zu genießen erhalten. Es'ist weder fundiert, 
noch mit Capitalien versehen, noch mit anderen Realitäten. Die Armen spinnen 
Wolle und erhalten alle zusammen aus der Bodarskyschen Stiftung jährlich 5 fl." 
Vom Jahre 1784 an hatten die Odrauer ihre Briefschaften der in Grätz be¬ 
standenen .Briefsammlung zu übermitteln, bis 1788 in Odrau und Fulnek eigene 
beeidete Briefsammler — in Odrau war es Augustin Herzmansky — angestellt 
wurden, die ihre . Briefschaften an das Neutitscheiner Postamt abzugeben hatten. Im 
genannten Jahre verkaufte die Stadt an den Meistbietenden, Schankbürger Maximilian 
Schindler, für 151 fl. ein Stück Grund beim Niedertor, „alwo der alte Thurm ge¬ 
standen", zwischen Johann Richters und des Käufers Grund gelegen.*) 
Untertansverhältnisse. Urbarialentwürfe. Robothauptpatent. 
Zur Besorgung der vielen herrschaftlichen Wirtschaftsgeschäfte bestanden das 
Burggrafen-, Kasten-, Bau-, Wald-, Wild- und Fischamt. 
Das Burg grafen amt hatte den Empfang an Rindvieh, den Zuwachs, die 
Schlachtutlg der Tiere wegen der Deputatisten zu verzeichnen, die umgestandenen 
Tiere zu verbuchen, das Zinsinselt von den Fleischern abzunehmen, die Abgabe von 
*) Altes Grdb. xin, f. 125.
	        
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