Volltext: Geschichte der Stadt und des Gerichtsbezirkes Odrau

331 
die Häuser numeriert und die Nummern auf denselben ersichtlich gemacht werden. 
Einem später gebauten Hause wurde ohne Rücksicht ans die nebenan schon bestehenden 
Häuser die letzte Nummer des Ortes gegeben. Dem Feuerlöschwesen widmete der 
Kaiser ebenfalls seine besondere Aufmerksamkeit, wie die „Feuerlöschordnung" 
für das Land vom 24. Jänner 1787 zeigt.*) Über die Publizierüyg und Durchführung 
derselben mußte eine Konsignation eingebracht werden und hatte die Stadt am 9. Juni 
wegen verspäteter Einbringung derselben dem vom Kreisamte gesandten Strafboten 
per Meile 12 kr. zu zahlen. Im Jahre 1784 hatte die Stadt den Kontrakt mit dem 
Fulneker Rauchfangkehrermeister, der seinen Verpflichtungen nachlässig oblag, gelöst 
und den Troppauer Daniel Kostacky damit betraut, dabei aber nicht viel gewonnen, 
da dieser einen Teil von Odrau und die Neumark wieder dem Fulneker Kaminfeger 
abtrat. Ersterer hatte die Verpflichtung übernommen, die Kamine viermal des Jahres 
zu fegen, was letzterer aber nur dreimal tat. Die Rauchfangkehrer und deren Gesellen 
waren damals vom Militärdienste befreit. 
Siegel von Mankendorf, Oobischwald, Taschendorf, LUeinhermsdorf und weffiedel. 
von A. Roll eder. 
Um dem überhandnehmenden Vagantentum und Bettlerwesen zu steuern und 
anderseits den wahrhaft Armen ihre Lage soweit als möglich zu verbessern, wurde 
von Kaiser Josef II. das Armeninstitut begründet. Mittelst der Zirkular-Ver¬ 
ordnung vom 25. April 1785 wurde befohlen, daß dasselbe am 1. Juni ins Leben 
treten solle. Jeder Psarrsprengel sollte einen Bezirk, jedes Dekanat einen Hauptbezirk 
bilden. Die Vorsteher der einzelnen Bezirke waren die Obrigkeiten und die Seelsorger. 
Die Vorsteher hatten in ihrem Bezirke die Auswahl der Armenväter und Rechnungs¬ 
führer zu treffen und durch diese die Aufzeichnung und Beschreibung der wahrhaft 
Würdigen zu veranlassen, die dann aus der Armeninstitutskasse unterstützt werden 
sollten. Die einheimischen Armen durften nur einmal in der Woche, am Freitag, von 
Haus zu Haus gehen und erhielten am gleichen Tage kleine Beträge aus der Jn- 
stitutskasse. Fremde Bettler wurden nicht geduldet und wurden die Zünfte angewiesen, 
für den Unterhalt ihrer reisenden Zunftgenossen zu sorgen. Wandernden Handwerks¬ 
burschen durfte aus der Jnstitutskasse nichts gereicht werden. Zur Bedeckung der Aus¬ 
*) Lautscher Erbgerichtslade.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.